Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (13. Sitzung)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 12.12.2025
- 3.Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
- 4.Sachstandsbericht Zweckverband Hochwasserschutz Issel
- 5.Aktuelle Kostenübersicht
- 6.Feststellung des Jahresabschlusses 2025Zur Vorlage · 2026/0001 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel legt der Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2025 zur Feststellung vor. Der Entwurf des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes wurde von der Verwaltung erstellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt als Grundlage für die Beschlussvorlage vor.
Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.237.699,82 Euro aus. Dieser Betrag führt zu einer Erhöhung der Ausgleichsrücklage des Verbandes.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gebilligten Fassung festzustellen. Zudem wird die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2025 beantragt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (13. Sitzung)
- 7.Grundsatzbeschluss zum Grunderwerb beim Vorkaufsrecht nach §99a WHGZur Vorlage · 2026/0002 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel befasst sich mit einem Grundsatzbeschluss zum Grundstückserwerb im Rahmen des Vorkaufsrechts nach § 99a WHG. Seit Beginn des Jahres 2026 besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, dass das Land bei Grundstücksverkäufen ein Vorkaufsrecht für den Hochwasserschutz ausübt. Hierzu hat der Zweckverband den zuständigen Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf eine Liste von Flurstücken übermittelt, die für Hochwasserschutzmaßnahmen relevant sind.
Da die gesetzlichen Fristen zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach Mitteilung durch einen Notar lediglich acht Wochen betragen, besteht das Risiko, dass die Verbandsversammlung nicht rechtzeitig einberufen werden kann, um Flächen zu sichern. Um die Handlungsfähigkeit des Verbandes zu gewährleisten, soll die Verwaltung ermächtigt werden, Grundstückserwerbe innerhalb der gemeldeten Gebietskulisse ohne vorherigen Einzelbeschluss durchzuführen. Diese Ermächtigung gilt für Erwerbe bis zu einem Gesamtwert von 450.000 Euro pro Haushaltsjahr und ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie an eine zu erwartende oder bereits bewilligte Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gebunden.
Die Informations- und Kontrollfunktion der Verbandsversammlung bleibt gewahrt, da über jeden Erwerb in der jeweils darauffolgenden Sitzung berichtet werden muss. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Investitionszuweisungen des Landes.
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- 15.06.2026 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (13. Sitzung)
- 8.Grundsatzbeschluss MB 16Zur Vorlage · 2026/0003 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel plant die ökologische Aufwertung eines Gewässerabschnitts im Maßnahmenbereich MB 16. Die geplante Maßnahme umfasst eine Länge von etwa 240 bis 350 Metern sowie eine Breite von circa 12 Metern, beginnend an der Mündung der Kleinen Issel bis zur Ortschaft Werth. Ziel der Umsetzung ist die Förderung einer naturnahen Entwicklung durch die Schaffung strukturreicher Lebensräume, die Entwicklung standorttypischer Gehölze sowie die Förderung einer natürlicheren Strömungs- und Sohldynamik. Damit soll die ökologische Durchgängigkeit und die Strukturvielfalt des Gewässers verbessert werden.
Die Flächenverfügbarkeit für diesen Abschnitt ist bereits durch den Einsatz von Ersatzgeldern und Fördermitteln des Kreises Wesel sichergestellt. Die geschätzten Kosten für die Planung und Bauausführung belaufen sich auf rund 130.000 Euro. Die Finanzierung soll über Landesmittel sowie Ersatzgelder des Kreises Wesel erfolgen, wobei der Verband im Falle eines vorgeschriebenen Mindesteigenanteils mit 10 Prozent der Kosten beteiligt wäre. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Verwaltung die Ermächtigung zur weiteren Planung, Vergabe und Durchführung dieses Bausteins aus dem Hochwasserschutzkonzept Issel zu erteilen.
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- 15.06.2026 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (13. Sitzung)
- 9.Aktualisierter Grundsatzbeschluss MB 5, 6 und 10Zur Vorlage · 2026/0004 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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Der Hochwasserzweckverband Issel befasst sich mit einem aktualisierten Grundsatzbeschluss für die Maßnahmenbausteine 5, 6 und 10 des Hochwasserschutzkonzepts. Die Bausteine MB 5 und 10 umfassen Polderflächen südlich von Hamminkeln, die im Hochwasserfall kontrolliert aktiviert werden sollen. Dabei sollen bestehende Überschwemmungsgebiete genutzt und teilweise neue Retentionsflächen geschaffen werden. Im Bereich des Maßnahmenbausteins 6 soll das vorhandene Überschwemmungsgebiet erhalten bleiben. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit Objektschutzmaßnahmen an Gebäuden notwendig sind sowie eine mögliche Ertüchtigung der Verwallung oder die Nutzung von Überlaufschwellen für ungesteuerte Flutungen realisiert werden können. Die Renaturierung der Issel und des Brüner Mühlenbachs wird sich nach der Verfügbarkeit von Flächen im Rahmen der weiteren Planung richten.
Die voraussichtlichen Kosten für Planungsleistungen und Gutachten belaufen sich auf etwa 1,46 Millionen Euro, während die Baukosten auf circa 9,76 Millionen Euro geschätzt werden. Es wird mit einer Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 60 bis 80 Prozent gerechnet. Die Vergabe der Maßnahmen soll im Jahr 2026 als Paket an einen Rahmenvertragspartner erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Verwaltung die Ermächtigung für die weitere Planung, Vergabe und Durchführung dieser Maßnahmen zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2026 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (13. Sitzung)
- 10.Mitteilungen und Anfragen