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Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz

Grundsatzbeschluss zum Grunderwerb beim Vorkaufsrecht nach §99a WHG

2026/0002 H 15.06.2026 Hochwasserzweckverband Issel

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Hochwasserzweckverband Issel befasst sich mit einem Grundsatzbeschluss zum Grundstückserwerb im Rahmen des Vorkaufsrechts nach § 99a WHG. Seit Beginn des Jahres 2026 besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, dass das Land bei Grundstücksverkäufen ein Vorkaufsrecht für den Hochwasserschutz ausübt. Hierzu hat der Zweckverband den zuständigen Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf eine Liste von Flurstücken übermittelt, die für Hochwasserschutzmaßnahmen relevant sind.

Da die gesetzlichen Fristen zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach Mitteilung durch einen Notar lediglich acht Wochen betragen, besteht das Risiko, dass die Verbandsversammlung nicht rechtzeitig einberufen werden kann, um Flächen zu sichern. Um die Handlungsfähigkeit des Verbandes zu gewährleisten, soll die Verwaltung ermächtigt werden, Grundstückserwerbe innerhalb der gemeldeten Gebietskulisse ohne vorherigen Einzelbeschluss durchzuführen. Diese Ermächtigung gilt für Erwerbe bis zu einem Gesamtwert von 450.000 Euro pro Haushaltsjahr und ist an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie an eine zu erwartende oder bereits bewilligte Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gebunden.

Die Informations- und Kontrollfunktion der Verbandsversammlung bleibt gewahrt, da über jeden Erwerb in der jeweils darauffolgenden Sitzung berichtet werden muss. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Investitionszuweisungen des Landes.

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