Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- –GESCHÄFTSORDNUNG UND EINWOHNERFRAGESTUNDE
- –a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- b) Fragestunde für Einwohner/innen
- –c) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- –d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- –e) Feststellung der Tagesordnung
- 1.Einführung von ABC-Klassen hier: Anfragen der SPD-Fraktion vom 04.06.2026Zur Vorlage · 2026/0168 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2026/0168 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung von sogenannten ABC-Klassen in Hamminkeln, die auf einer Änderung des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen basieren. Die Verwaltung beantwortet darin Anfragen der SPD-Fraktion zum Planungsstand und zu den Auswirkungen dieser neuen Form der sprachlichen Förderung.
Nach aktuellen Schulentwicklungsprognosen werden für das Schuljahr 2027/28 etwa 317 Schulanfänger erwartet. Eine Abfrage in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ergab als Orientierungswert für das kommende Schuljahr einen Bedarf von etwa 10,9 Prozent der Kinder, die eine Förderung benötigen könnten. Da die pädagogische Ausgestaltung und die personelle Ausstattung in der Zuständigkeit des Landes sowie der Schulaufsicht liegen, sieht die Stadt Hamminkeln kein eigenes pädagogisches Konzept vor.
Die Stadt befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase. Als mögliches Modell wird geprüft, ob die Kurse in Räumlichkeiten von Kindertageseinrichtungen stattfinden können, um die Nutzung von Schulräumen zu begrenzen. Für die Ortsteile Loikum und Ringenberg werden gemeinsame oder wechselnde Lösungen sowie entsprechende Beförderungsoptionen geprüft. Sollte eine Nutzung von Kita-Räumen nicht möglich sein, kämen die Grundschulstandorte Hamminkeln, Mehrhoog, Wertherbruch, Brünen und Dingden als Kursorte infrage. Die genauen finanziellen Auswirkungen für die Kommune können erst nach der Festlegung des endgültigen Umsetzungsmodells ermittelt werden. Die ersten verpflichtenden Kurse sind für das Schuljahr 2028/29 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 2.Anmeldezahlen zum Schuljahr 2026/2027 an den Schulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2026/0254 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2026/0254 der Fachdienste 40 informiert über die Anmeldezahlen der Schulen in Hamminkeln für das kommende Schuljahr 2026/2027.
In den Grundschulen des Stadtgebiets wurden für die ersten Klassen insgesamt 318 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Verteilung auf die einzelnen Standorte zeigt 89 Anmeldungen für die Grundschule Hamminkeln, die in vier 4-zügigen Klassen unterrichtet werden. In Dingden wurden 82 Anmeldungen für vier Klassen registriert, wobei die Klassen 1 und 2 jeweils 4-zügig und die Klassen 3 und 4 3-zügig geführt werden. Die Grundschule Brünen verzeichnet 56 Anmeldungen für zwei Klassen in 2-zügiger Unterrichtsform. In Mehrhoog wurden 73 Anmeldungen für drei Klassen registriert, wobei die zweite Klasse 4-zügig und die Klassen 1, 3 sowie 4 3-zügig besetzt sind. Der Teilstandort Wertherbruch weist 18 Anmeldungen für eine 1-zügige Klasse auf.
An der Gesamtschule wurden für die 5. Klasse insgesamt 187 Schülerinnen und Schüler angemeldet, die sich auf sieben Klassen verteilen. Für die Einführungsphase der Oberstufe liegen 37 Anmeldungen vor. Die Verwaltung führt die geringere Zahl in der Oberstufe auf die 4-zügige Besetzung der vorangegangenen 10. Klasse zurück. Die Gesamtschule wird aktuell durchgängig in 6- bis 7-zügigen Klassen geführt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 3.5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2027Zur Vorlage · 2026/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2026/0236 eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der monatlichen Beiträge ab dem 1. August 2027 sowie die Einführung einer jährlichen Erhöhung um 3 Prozent in allen Beitragsstufen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die Entwicklung der Landeszuschüsse durch das Land Nordrhein-Westfalen. Da die zulässige Höchstgrenze der Elternbeiträge aufgrund der jährlichen Anpassung der Fördermittel steigt, sieht die Verwaltung eine entsprechende Anpassung der städtischen Beitragsstufen vor. Durch die vorgeschlagene Erhöhung soll der monatliche Beitrag in der höchsten Einkommensstufe schrittweise an die neue Höchstgrenze angepasst werden.
Neben der Anpassung der Beträge enthält die Vorlage weitere Änderungen und Ergänzungen zur fünften Satzung, um die Rechtssicherheit bei der Auslegung der Regelungen zu erhöhen. Die finanziellen Auswirkungen in Form von Mehreinnahmen können zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht beziffert werden.
Der weitere Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Fraktionen zunächst Entwürfe über die Höhe der Beiträge übermitteln. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport für den 1. Oktober 2026 sowie im Haupt- und Finanzausschuss für den 8. Oktober 2026 angesetzt, bevor der Rat am 15. Oktober 2026 über die Satzungsänderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 4.Grundschule Dingden - Ludgerischule hier: Beschluss über das pädagogische Konzept und RaumprogrammZur Vorlage · 2026/0253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0253 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Konkretisierung des pädagogischen Konzepts und des Raumprogramms für die geplante Grundschule Dingden – Ludgerischule am Standort Krechtinger Straße. Basierend auf einem Beschluss des Rates vom 09.10.2025 soll die Planung für eine vierzügige Schule weiter vorangetrieben werden.
Das Raumprogramm orientiert sich an den Empfehlungen der Montag-Stiftung und basiert auf den Anforderungen eines Gremiums aus Lehrkräften, Mitarbeitenden der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie Eltern und Schülerinnen und Schülern. Im Zentrum steht ein pädagogisches Leitbild, das Elemente wie Nachhaltigkeit, Bewegung und Gemeinschaft umfasst.
Die bauliche Planung sieht ein Klassen-Clustermodell vor, bei dem mindestens vier Klassenräume, zwei multifunktionale Räume und zwei Förderräume um zentrale Marktplätze angeordnet sind. Die Räumlichkeiten sollen barrierefrei gestaltet sein und über technische Ausstattung wie Schallschutz, Fußbodenheizung und Belüftung verfügen. Geplant sind zudem Fachräume für Kunst, Musik, Soziales Lernen und eine Lehrküche sowie eine Mensa. Die Sporthalle soll für zwei Übungseinheiten ausgelegt sein und eine mögliche Vereinsnutzung berücksichtigen. Die Außenflächen sollen als Bewegungsflächen mit Elementen wie einem Schulgarten oder Klettergerüsten gestaltet werden.
Die vorliegende Planung sieht eine Gesamtsumme von 2.960 Quadratmetern für die Innenräume vor. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, das vorgestellte pädagogische Konzept sowie das Raumprogramm in dieser Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 5.Änderung der SportförderrichtlinienZur Vorlage · 2026/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt mit der Vorlage 2026/0077 einen Entwurf zur Änderung der Sportförderrichtlinien vor. Nachdem der Rat im Juli 2025 die Überarbeitung der Richtlinien in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband beauftragt hatte, sieht der aktuelle Entwurf eine Ausrichtung auf die reine Jugendförderung vor. Dies soll dazu dienen, möglichst viele Sportarten im Bereich der Jugendarbeit zu unterstützen.
Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses wurde die Aufnahme einer finanziellen Unterstützung für Vereinsjubiläen in die Richtlinien aufgenommen. Für Vereine, die bisher Mittel für die Pflege von Außengroßspielfeldern und Nebenflächen erhielten, wurde eine Übergangslösung zur Reduzierung dieser Förderung erarbeitet. Die Mittel für die Pflege dieser Flächen sollen über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich um 25 Prozent verringert werden, sodass ab dem Jahr 2030 die neue Regelung vollständig greift. Zudem werden alle weiteren Sonderzuschüsse für nicht-städtische Flächen zum Ende des Jahres 2026 aufgehoben.
Als zweite Säule der Förderung bleiben Zuschüsse zu baulichen Investitionen bestehen. Der jährliche Förderbetrag wird auf 250.000 Euro erhöht und ab dem Jahr 2028 um einen jährlichen Inflationsausgleich von 2,5 Prozent ergänzt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt die Annahme des Entwurfs. Die Beratung der Vorlage ist für die kommenden Sitzungen des zuständigen Ausschusses, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 6.Dritter Ort Schloss Ringenberg - Ende des Förderzeitraumes zum 31.12.2026Zur Vorlage · 2026/0239 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Förderung des Projekts „Dritter Ort Schloss Ringenberg“ durch das Land Nordrhein-Westfalen endet zum 31. Dezember 2026. Damit entfällt die bisherige finanzielle Grundlage für den Betrieb des kulturellen Zentrums in seiner jetzigen Form. Da eine weitere Förderung als Ganzes nicht vorgesehen ist, ist die dauerhafte Finanzierung der anfallenden Personal- und Sachkosten durch die Stadt Hamminkeln nicht gesichert. Die im Stellenplan vorgesehenen 1,15 Stellen werden ab dem Jahr 2027 ersatzlos wegfallen, wodurch auch die befristeten Arbeitsverträge enden.
Eine Fortführung des bisherigen Programms mit städtischer Finanzierung ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht möglich. Eine regelmäßige Programmplanung und Betreuung als „Dritter Ort“ kann ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr gewährleistet werden. Einzelne Projekte oder Veranstaltungen können jedoch weiterhin im Rahmen der allgemeinen Kulturarbeit der Stadt stattfinden. Die Zweckbindung des durch Dorferneuerung geförderten Raumes „Wohnzimmer“ bleibt bis zum Jahr 2036 für soziokulturelle Zwecke bestehen.
Im Rahmen von Gesprächen hat der Verein Aufgeschlossen Ringenberg e.V. signalisiert, die Verwaltung der Veranstaltungen im „Wohnzimmer“ sowie die Organisation von Kulturangeboten zu übernehmen. Hierfür ist die Einstellung von geringfügig beschäftigtem Personal durch den Verein vorgesehen, welches durch die Stadt finanziert werden soll. Ein entsprechender Dienstleistungsvertrag wird geschlossen. Die Kosten für diese Dienstleistungen sowie für Beteiligungen an kulturellen Veranstaltungen in Höhe von 10.000 Euro wurden im Haushalt der Stadt für die Folgejahre ab 2027 eingestellt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 7.Nachtragshaushalt 2026 der Volkshochschule Wesel-Hamminkeln-Schermbeck hier: überplanmäßige AusgabeZur Vorlage · 2026/0233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0233 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs für den Leistungsbeitrag der Stadt Hamminkeln an den Volkshochschulzweckverband Wesel-Hamminkeln-Schermbeck im Jahr 2026.
Die finanzielle Situation des Zweckverbandes ist durch Einnahmeausfälle bei der Förderung von Integrations- und Berufssprachkursen sowie durch gestiegene Personal- und Personalnebenkosten gekennzeichnet. Letztere resultieren aus der Umsetzung des Herrenberg-Urteils und der damit verbundenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Lehrkräften. Der vorläufige Jahresabschluss 2025 weist einen Fehlbetrag von rund 627.790 Euro aus, wodurch die Ausgleichsrücklagen weitgehend aufgebraucht sind.
Zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit wurde in der Verbandsversammlung eine Nachtragshaushaltssatzung 2026 beschlossen, die ein Sanierungskonzept vorsieht. Dieses umfasst die Reduzierung von Personalaufwendungen, die Verkleinerung der Bereiche „Deutsch als Zweitsprache“ und „Zweiter Bildungsweg“ sowie Einsparungen bei Sach- und Betriebskosten.
Der Leistungsbeitrag der Stadt Hamminkeln wurde in der Nachtragshaushaltssatzung auf 308.950 Euro festgesetzt, während im ursprünglichen Haushalt 2026 lediglich 142.450 Euro eingeplant waren. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 166.500 Euro. Die Finanzierung dieses Betrags soll durch nicht ausgezahlte Personalkosten für drei Stellen der Schulsozialarbeit an den Grundschulen erfolgen, da diese Stellen erst zum 01.10.2026 besetzt werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt die Zustimmung zu dieser Mittelverwendung.
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- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 8.Flüchtlingssituation in HamminkelnZur Vorlage · 2026/0275 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2026/0275 der Fachdienste 50 informiert den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport über die aktuelle Flüchtlingssituation in Hamminkeln mit Stand vom 15. September 2026. Insgesamt sind in der Stadt 1076 Personen untergebracht. Die Unterbringung erfolgt sowohl in Übergangsheimen als auch in Mietwohnungen. Zu den Heimen gehören unter anderem Einrichtungen in der Handwerkerstraße, der Industriestraße, der Kreutzstraße, der Rathausstraße, der Brüner Straße sowie in der Akademie Klausenhof und an der Klosterkirche. Die größte Gruppe der Unterbringungen entfällt auf Mietwohnungen mit 469 Personen.
Die Verteilung der Bewohner auf die Ortsteile zeigt die höchsten Zahlen in Hamminkeln mit 419 Personen, gefolgt von Mehrhoog mit 267 Personen und Dingden mit 215 Personen. In Brünen leben 94 Personen, während Ringenberg 70, Wertherbruch 9 und Loikum 2 Personen beherbergt.
Die Geflüchteten stammen aus 37 verschiedenen Nationen. Die größten Gruppen setzen sich aus Personen aus der Ukraine (261), Syrien (251) und Afghanistan (208) zusammen, gefolgt von Personen aus dem Irak (68) und der Türkei (66). Zudem sind Bewohner aus zahlreichen weiteren Ländern wie Nigeria, Iran und Tadschikistan vertreten. Von der Gesamtzahl befinden sich 212 Personen im Asylverfahren oder haben Klage eingereicht. Für 73 Personen wurde das Asylverfahren bereits abgelehnt.
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- 01.10.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (5. Sitzung)
- 9.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 02.07.2026 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10.Mitteilungen und Anfragen