5. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2026/0236 eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der monatlichen Beiträge ab dem 1. August 2027 sowie die Einführung einer jährlichen Erhöhung um 3 Prozent in allen Beitragsstufen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die Entwicklung der Landeszuschüsse durch das Land Nordrhein-Westfalen. Da die zulässige Höchstgrenze der Elternbeiträge aufgrund der jährlichen Anpassung der Fördermittel steigt, sieht die Verwaltung eine entsprechende Anpassung der städtischen Beitragsstufen vor. Durch die vorgeschlagene Erhöhung soll der monatliche Beitrag in der höchsten Einkommensstufe schrittweise an die neue Höchstgrenze angepasst werden.
Neben der Anpassung der Beträge enthält die Vorlage weitere Änderungen und Ergänzungen zur fünften Satzung, um die Rechtssicherheit bei der Auslegung der Regelungen zu erhöhen. Die finanziellen Auswirkungen in Form von Mehreinnahmen können zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht beziffert werden.
Der weitere Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Fraktionen zunächst Entwürfe über die Höhe der Beiträge übermitteln. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport für den 1. Oktober 2026 sowie im Haupt- und Finanzausschuss für den 8. Oktober 2026 angesetzt, bevor der Rat am 15. Oktober 2026 über die Satzungsänderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026anstehend