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Beschlussvorlage

Einführung und Verpflichtung des Vertreters der Schule und der Kirche im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport

2006/0024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0024 wird die formale Einführung und Verpflichtung neuer Mitglieder im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport behandelt. Konkret geht es um die Aufnahme der Vertreterin der Grundschulen sowie des Vertreters der evangelischen Kirche in das Gremium.

Die Vorlage sieht vor, dass die neuen Mitglieder durch den Ausschussvorsitzenden offiziell eingeführt werden. Die Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt dabei gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. Der Vorgang ist so gestaltet, dass die Vertreter durch das Erheben von den Sitzplätzen ihr Einverständnis erklären. Mit dieser Handlung verpflichten sich die Vertreter der Grundschulen und der evangelischen Kirche, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die entsprechende Sitzung des Ausschusses ist für den 9. Februar 2006 angesetzt.

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