Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes; hier: Schaffung von Umkleideräumen und Stellplätzen für das Feuerwehrgerätehaus Brünen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0220 befasst sich mit der Umsetzung des im Jahr 2003 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplans für den Standort Brünen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von Umkleideräumen sowie die Bereitstellung zusätzlicher Stellplätze für das Feuerwehrgerätehaus. Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans wurde bereits festgelegt, dass die Umkleidemöglichkeiten zur Unfallverhütung von den Fahrzeugeinstellplätzen getrennt werden sollen, wobei auch eine Geschlechtertrennung der Bereiche vorgesehen ist. Zudem besteht Bedarf an einer Erweiterung der Parkmöglichkeiten.
Nach vorliegenden Informationen der Feuerwehr sind die erforderlichen Umkleideräume für eine Sollstärke von 54 Feuerwehrangehörigen sowie die zusätzlichen Stellplätze auf dem bestehenden Grundstück und innerhalb des vorhandenen Gebäudes nicht realisierbar. Ein von der Feuerwehr vorgeschlagener Anbau an der Nordseite der Fahrzeughalle würde über die Grenzen des aktuellen Gerätehausgrundstücks hinausgehen. In der Folge wurden Überlegungen zur Vergrößerung und Bebauung des Grundstücks nach Norden hin geprüft.
Aufgrund wiederholter Hinweise des Löschzuges Brünen auf bestehende bauliche Mängel und die Notwendigkeit, die Planungen voranzutreiben, wird nun ein Beschluss zur weiteren Vorgehensweise angestrebt. Der Vorschlag sieht vor, dass der Feuerschutzausschuss die Verwaltung beauftragt, Konzepte zur Beseitigung der Defizite zu entwickeln. Diese Konzepte sollen sowohl die Schaffung der Umkleideräume als auch der Pkw-Stellplätze umfassen und auch alternative Standortlösungen berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2008kein Ergebnis hinterlegt
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