Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0124 befasst sich mit der möglichen Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist der neue Windenergieerlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2011. Dieser Erlass bietet Kommunen als Träger der Planungshoheit neue Orientierungshilfen bei der Abwägung von Windenergieprojekten, da er auf pauschale Abstände weitgehend verzichtet und die Nutzung von Waldgebieten sowie das sogenannte Repowering erleichtert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass in den vergangenen Monaten verschiedene Anfragen und Anträge zur Ausweisung neuer Windkraftstandorte eingegangen sind. Im Rahmen der bestehenden Flächennutzungsplanung wurden bereits Konzentrationszonen festgelegt, von denen zwei Flächen bereits voll genutzt werden. Während in einem Gebiet Potenzial für eine weitere Anlage besteht, läuft in einem anderen Gebiet bereits ein Genehmigungsverfahren. Aus planerischer Sicht besteht daher aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Dennoch wird die Frage aufgeworfen, ob aufgrund der politischen Zielsetzungen und der eingegangenen Anträge eine weiterführende Planung notwendig ist. Ein mögliches Vorgehen sähe eine Untersuchung des gesamten Stadtgebiets vor, um potenzielle Vorrangflächen zu ermitteln, die anschließend im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesen werden könnten. Die Verwaltung betont dabei die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung, insbesondere da die gesetzliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich eine detaillierte Begründung für nicht ausgewiesene Flächen erfordert.
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- 22.09.2011kein Ergebnis hinterlegt