Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2011/0115 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“. Im Rahmen dieser Änderung sollen kleinteilige Anpassungen vorgenommen werden, die auf den durch einen Straßenausbau im Umfeld des Kindergartens entstandenen Gegebenheiten basieren. Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Anpassung der bisher festgesetzten Dachneigung in diesem Bereich.
Die Verwaltung hat für dieses Vorhaben bereits einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung sowie die entsprechende Begründung ausgearbeitet. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt. Nach dem Beschluss wird die Verwaltung die Offenlage des Entwurfs unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange durchführen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die entsprechende Entscheidung zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens im Termin am 29. September 2011 behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2011/0116 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2011/0116 den Antrag gestellt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Der Rat der Stadt hatte bereits in seiner Sitzung am 14. April 2011 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst.
Gegenstand der geplanten Änderung ist die Modifizierung der baulichen Vorgaben im betreffenden Gebiet. Konkret soll die bisher festgeschriebene zwingende Zweigeschossigkeit in eine maximale Zweigeschossigkeit umgewandelt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die überbaubare Fläche im Bereich eines Bauwichs zwischen zwei Grundstücksparzellen zu reduzieren.
Die Verwaltung hat für diesen Zweck einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung sowie eine entsprechende Begründung ausgearbeitet. Mit dem Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, im nächsten Schritt die Offenlage unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange abzuwickeln. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2011/0117 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0117 befasst sich mit der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln, der das ehemalige Sportplatzgelände umfasst. Nachdem bereits 2006 ein Aufstellungsbeschluss für eine eingeschossige Wohnbebauung gefasst wurde, liegen nun verschiedene Anträge zur Neugestaltung vor. Diese fordern unter anderem die Prüfung einer Mehrgenerationenwohnanlage sowie die Errichtung einer Klimaschutzsiedlung.
Im Rahmen eines im ersten Halbjahr 2011 durchgeführten bürgerschaftlichen Dialogprozesses wurden Bürgerwerkstätten durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen einen Bedarf an Geschosswohnungsbau, insbesondere an kleineren, bezahlbaren Wohneinheiten, sowie den Wunsch nach energetisch optimierter Bauweise. Die Verwaltung stellt fest, dass die Beteiligung potenzieller Bewohner an diesem Prozess gering war.
Zusätzlich liegen Entwürfe der Lokalen Agenda 21 sowie Anträge der CDU-Fraktion und des SPD-Ortsvereins vor, die Konzepte für eine Klimaschutzsiedlung bzw. eine Mehrgenerationenwohnanlage beinhalten. Die Verwaltung empfiehlt ein zweistufiges Vorgehen. In der ersten Stufe sollen die städtebaulichen Grundzüge festgelegt werden, wobei die Berücksichtigung der Klimaschutzsiedlung und die Einplanung von Mehrfamilienhäusern im Fokus stehen. In einer zweiten Stufe sollen die Details der Wohngebäude sowie die Einbindung von Investoren konkretisiert werden. Als Vorschlag zur weiteren Planung wird die Fortführung des bestehenden Vorentwurfs unter der Bedingung vorgeschlagen, das Gelände im Hinblick auf die Förderfähigkeit einer Klimaschutzsiedlung umzuplanen und Grundstücke für den Geschosswohnungsbau vorzusehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 4Planungsrechtliche Steuerung von Bordellen und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2011/0127 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der planungsrechtlichen Steuerung von Bordellen und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet von Hamminkeln. Anlass der Grundsatzberatung ist die erwartete Nutzungsänderung eines Objekts im Gewerbegebiet „An der Autobahn“ (Bebauungsplan Nr. 12) hin zu einer Spielhalle sowie die bestehende Nutzung eines benachbarten Objekts als Bordell.
Die Verwaltung führt aus, dass ein pauschaler Ausschluss solcher Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet planungsrechtlich nicht zulässig sei. Da Bordelle in Gewerbe-, Industrie- und Kerngebieten grundsätzlich oder ausnahmsweise zulässig sind, stünden in verschiedenen Ortsteilen wie Brünen, Dingden, Hamminkeln, Mehrhoog und Ringenberg potenzielle Standorte zur Verfügung. Bei Spielhallen hänge die Zulässigkeit von der Flächengröße und der Einstufung als kerngebietstypisch oder nicht kerngebietstypisch ab.
Aktuell sind im Stadtgebiet zwei Bordelle und zwei Spielhallen ansässig, wobei für einen Standort eine Erweiterung der Konzessionen genehmigt wurde. Die Verwaltung stellt fest, dass die Nutzungen quantitativ gering vertreten sind und derzeit keine städtebaulich nachteiligen Auswirkungen erkennbar sind. Ein einseitiger Ausschluss im Bebauungsplan Nr. 12 könnte dazu führen, dass geeignete Standorte entfallen. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen einer gesamtstädtischen Analyse die städtebauliche Verträglichkeit zu prüfen und eine aktive Positivplanung zu erwägen, anstatt kurzfristige Ausschlussregelungen zu treffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 56. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2011/0118 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ vorgelegt. Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist die Erwartung, dass ein bislang ungenutztes Objekt im Bereich Kesseldorfer Rott neben einem bereits bestehenden Betrieb, der als Wellness- und Vergnügungseinrichtung mit Zimmervermietung genehmigt wurde, ebenfalls für eine Nutzung als Spielhalle oder ähnliche Einrichtung infrage kommt.
Die Vorlage prüft die städtebauliche Vertretbarkeit weiterer Einrichtungen dieser Art im betreffenden Gewerbegebiet. Dabei wird auf das Gebot der Positivplanung verwiesen, wonach ein Ausschluss im Bebauungsplan Nr. 12 nicht mit einem vollständigen Verbot solcher Betriebe im gesamten Stadtgebiet einhergehen darf. Die planungsrechtliche Untersuchung umfasst die Zulässigkeit von Bordellen und Spielhallen in verschiedenen Gebietskategorien unter Berücksichtigung der jeweiligen Baunutzungsverordnungen.
Die Verwaltung stellt fest, dass Bordelle in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig sind und in verschiedenen Ortsteilen der Stadt Ansiedlungen möglich wären. Spielhallen sind in Gewerbegebieten nach älteren Verordnungen zulässig, sofern sie nicht kerngebietstypisch sind, in neueren Planungen jedoch nur ausnahmsweise.
Ziel der geplanten Änderung ist es, die Priorität des Gewerbegebiets „An der Autobahn“ als Standort für produzierendes und verarbeitendes Gewerbe eindeutig zu definieren. Eine Konzentration von Betrieben des Sexgewerbes soll durch die Festsetzung von Kriterien verhindert werden, um eine mögliche Gebietsabwertung durch einen sogenannten Trading-Down-Effekt zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 6Westtangente Hamminkeln - Beratung über die weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2011/0122 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0122 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise bezüglich des Projekts Westtangente Hamminkeln. Im Rahmen der vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat wurde zuvor beschlossen, das Projekt weiterzuverfolgen und die Förderfähigkeit des Nordabschnitts beim zuständigen Zuschussgeber zu prüfen.
Nach einer entsprechenden Anfrage der Verwaltung hat die Bezirksregierung Düsseldorf in einem Schreiben vom 26. Mai 2011 mitgeteilt, dass einer Abschnittsbildung nicht zugestimmt wird. In der Folge ist der Nordabschnitt für sich allein betrachtet nicht förderfähig. Damit ist der Sachstand erreicht, der bereits in der Sitzung vom 23. März 2011 bestand. Ein Zuschussantrag kann laut der vorliegenden Informationen erst gestellt werden, wenn der Grunderwerb für das Projekt vollständig abgeschlossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Erwerb derzeit auf freiwilliger Basis nicht erfolgen kann. Die Vorlage dient somit der Beratung über die künftige Planung und das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes BM 6 "Ortskern östlich der B 473" (ehemals B 473, jetzt L 602) in DingdenZur Vorlage · 2011/0133 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0133 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung einer bislang unbebauten Freifläche im Bereich der Kreuzung Blumenstraße, Bocholter Straße und Nordbrocker Straße. Da die Stadt die für den Straßenausbau erforderlichen Flächen erworben hat und nun die bauliche Nutzung der Grundstücksflächen möglich ist, soll die bisherige Planung angepasst werden.
Der Antrag sieht vor, die Art der baulichen Nutzung für das Eckgrundstück im Bereich der Einmündung von Nordbrocker Straße, Bocholter Straße und Blumenstraße von einem reinen Wohngebiet (WR) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) zu ändern. Damit sollen über das reine Wohnen hinaus weitere Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, soziale oder kulturelle Einrichtungen sowie Verwaltungsgebäude ermöglicht werden. Zudem wird eine Erhöhung der Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse für dieses Eckgrundstück beantragt, um städtebaulich an die gegenüberliegende Bebauung anzuschließen.
Die Verwaltung bewertet die Änderung als Möglichkeit zur Mobilisierung von Bauland und als städtebaulichen Lückenschluss. Der Antragsteller hat zugesagt, die Planungsleistungen zu erbringen und die Erschließungsmaßnahmen über einen Erschließungsvertrag abzuwickeln. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 8Antrag auf Anordnung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2011/0123 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0123 befasst sich mit dem Antrag auf Anordnung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln. Der Antrag basiert auf Anwohnerbeschwerden aus den Monaten Mai und Dezember 2010, wonach die Straße zwischen der Mehrhooger Straße und der Bislicher Straße als Durchgangsstraße zum Sportgelände Mühlenrott, zum Bebauungsplan 13 Diersfordter Straße sowie als Abkürzung in Richtung Wesel genutzt wird.
Verkehrserhebungen, die im Zeitraum von Februar 2011 bis Mai 2010 durchgeführt wurden, belegen, dass die gemessenen Geschwindigkeiten im verkehrsberuhigten Bereich sowie in der Tempo-30-Zone deutlich über den zulässigen Höchstgrenzen liegen. Die Daten deuten zudem darauf hin, dass die Grundschule Hamminkeln ein Ziel des Verkehrsflusses ist.
Zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs werden vier Varianten geprüft: Die Schließung des Bereichs mittels Pollern oder Umlaufschranken, der Einbau von Bodenschwellen, die Ausweisung als Anliegerstraße oder die Ausweisung als Sackgasse durch eine Sperrung des südlichen Abschnitts. Die Verwaltung favorisiert die vierte Variante, bei der der Verkehr über die Diersfordter Straße geleitet würde. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Anliegern den südlichen Abschnitt der Roßmühle zu sperren, die verkehrsbehördliche Anordnung zu erwirken und die notwendige Beschilderung vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 9Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im StadtgebietZur Vorlage · 2011/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0124 befasst sich mit der möglichen Ausweisung zusätzlicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist der neue Windenergieerlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2011. Dieser Erlass bietet Kommunen als Träger der Planungshoheit neue Orientierungshilfen bei der Abwägung von Windenergieprojekten, da er auf pauschale Abstände weitgehend verzichtet und die Nutzung von Waldgebieten sowie das sogenannte Repowering erleichtert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass in den vergangenen Monaten verschiedene Anfragen und Anträge zur Ausweisung neuer Windkraftstandorte eingegangen sind. Im Rahmen der bestehenden Flächennutzungsplanung wurden bereits Konzentrationszonen festgelegt, von denen zwei Flächen bereits voll genutzt werden. Während in einem Gebiet Potenzial für eine weitere Anlage besteht, läuft in einem anderen Gebiet bereits ein Genehmigungsverfahren. Aus planerischer Sicht besteht daher aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Dennoch wird die Frage aufgeworfen, ob aufgrund der politischen Zielsetzungen und der eingegangenen Anträge eine weiterführende Planung notwendig ist. Ein mögliches Vorgehen sähe eine Untersuchung des gesamten Stadtgebiets vor, um potenzielle Vorrangflächen zu ermitteln, die anschließend im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesen werden könnten. Die Verwaltung betont dabei die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung, insbesondere da die gesetzliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich eine detaillierte Begründung für nicht ausgewiesene Flächen erfordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 10Antrag gemäß § 4 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und Halten von Geflügel in Dingden - Stellungnahme der StadtZur Vorlage · 2011/0125 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Geflügel in Dingden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Wesel als Untere Immissionsschutzbehörde.
Im Rahmen des Verfahrens ist die Stadt Hamminkeln als Standortgemeinde im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt. Die Prüfung der Vorlage umfasst die Belange der kommunalen Entwicklungsplanung, des Bauordnungsrechts sowie anderer anlagenbezogener öffentlicher Vorschriften. Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich bei dem Vorhaben um einen gewerblichen Betrieb, da die Hähnchenmast nicht auf überwiegend eigener Futtergrundlage erfolgt. Da im Rahmen der Planungshoheit keine spezifischen Standorte oder Industriegebiete für derartige Vorhaben ausgewiesen wurden, ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch im Außenbereich zu beurteilen.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, sofern das gemeindliche Einvernehmen mit den entsprechenden Auflagen erteilt wird. Auch andere öffentlich-rechtliche Vorschriften stehen einer Genehmigung nicht entgegen, da die verkehrliche Erschließung über einen Privatweg mit Anschluss an die Kreisstraße gesichert ist.
Die Genehmigungsbehörde hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, räumt der Stadt jedoch die Möglichkeit ein, die Stellungnahme zu überdenken. Ein Erörterungstermin zur Besprechung eingegangener Bedenken ist für den 12. September 2011 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen