Antrag gemäß § 4 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und Halten von Geflügel in Dingden - Stellungnahme der Stadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Geflügel in Dingden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Wesel als Untere Immissionsschutzbehörde.
Im Rahmen des Verfahrens ist die Stadt Hamminkeln als Standortgemeinde im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt. Die Prüfung der Vorlage umfasst die Belange der kommunalen Entwicklungsplanung, des Bauordnungsrechts sowie anderer anlagenbezogener öffentlicher Vorschriften. Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich bei dem Vorhaben um einen gewerblichen Betrieb, da die Hähnchenmast nicht auf überwiegend eigener Futtergrundlage erfolgt. Da im Rahmen der Planungshoheit keine spezifischen Standorte oder Industriegebiete für derartige Vorhaben ausgewiesen wurden, ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch im Außenbereich zu beurteilen.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, sofern das gemeindliche Einvernehmen mit den entsprechenden Auflagen erteilt wird. Auch andere öffentlich-rechtliche Vorschriften stehen einer Genehmigung nicht entgegen, da die verkehrliche Erschließung über einen Privatweg mit Anschluss an die Kreisstraße gesichert ist.
Die Genehmigungsbehörde hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, räumt der Stadt jedoch die Möglichkeit ein, die Stellungnahme zu überdenken. Ein Erörterungstermin zur Besprechung eingegangener Bedenken ist für den 12. September 2011 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2011kein Ergebnis hinterlegt