6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ vorgelegt. Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist die Erwartung, dass ein bislang ungenutztes Objekt im Bereich Kesseldorfer Rott neben einem bereits bestehenden Betrieb, der als Wellness- und Vergnügungseinrichtung mit Zimmervermietung genehmigt wurde, ebenfalls für eine Nutzung als Spielhalle oder ähnliche Einrichtung infrage kommt.
Die Vorlage prüft die städtebauliche Vertretbarkeit weiterer Einrichtungen dieser Art im betreffenden Gewerbegebiet. Dabei wird auf das Gebot der Positivplanung verwiesen, wonach ein Ausschluss im Bebauungsplan Nr. 12 nicht mit einem vollständigen Verbot solcher Betriebe im gesamten Stadtgebiet einhergehen darf. Die planungsrechtliche Untersuchung umfasst die Zulässigkeit von Bordellen und Spielhallen in verschiedenen Gebietskategorien unter Berücksichtigung der jeweiligen Baunutzungsverordnungen.
Die Verwaltung stellt fest, dass Bordelle in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig sind und in verschiedenen Ortsteilen der Stadt Ansiedlungen möglich wären. Spielhallen sind in Gewerbegebieten nach älteren Verordnungen zulässig, sofern sie nicht kerngebietstypisch sind, in neueren Planungen jedoch nur ausnahmsweise.
Ziel der geplanten Änderung ist es, die Priorität des Gewerbegebiets „An der Autobahn“ als Standort für produzierendes und verarbeitendes Gewerbe eindeutig zu definieren. Eine Konzentration von Betrieben des Sexgewerbes soll durch die Festsetzung von Kriterien verhindert werden, um eine mögliche Gebietsabwertung durch einen sogenannten Trading-Down-Effekt zu vermeiden.
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- 22.09.2011kein Ergebnis hinterlegt