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Beschlussvorlage

Planungsrechtliche Steuerung von Bordellen und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet - Grundsatzberatung

2011/0127 22.09.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der planungsrechtlichen Steuerung von Bordellen und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet von Hamminkeln. Anlass der Grundsatzberatung ist die erwartete Nutzungsänderung eines Objekts im Gewerbegebiet „An der Autobahn“ (Bebauungsplan Nr. 12) hin zu einer Spielhalle sowie die bestehende Nutzung eines benachbarten Objekts als Bordell.

Die Verwaltung führt aus, dass ein pauschaler Ausschluss solcher Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet planungsrechtlich nicht zulässig sei. Da Bordelle in Gewerbe-, Industrie- und Kerngebieten grundsätzlich oder ausnahmsweise zulässig sind, stünden in verschiedenen Ortsteilen wie Brünen, Dingden, Hamminkeln, Mehrhoog und Ringenberg potenzielle Standorte zur Verfügung. Bei Spielhallen hänge die Zulässigkeit von der Flächengröße und der Einstufung als kerngebietstypisch oder nicht kerngebietstypisch ab.

Aktuell sind im Stadtgebiet zwei Bordelle und zwei Spielhallen ansässig, wobei für einen Standort eine Erweiterung der Konzessionen genehmigt wurde. Die Verwaltung stellt fest, dass die Nutzungen quantitativ gering vertreten sind und derzeit keine städtebaulich nachteiligen Auswirkungen erkennbar sind. Ein einseitiger Ausschluss im Bebauungsplan Nr. 12 könnte dazu führen, dass geeignete Standorte entfallen. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen einer gesamtstädtischen Analyse die städtebauliche Verträglichkeit zu prüfen und eine aktive Positivplanung zu erwägen, anstatt kurzfristige Ausschlussregelungen zu treffen.

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