49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fläche für Energieversorgung in Mehrhoog) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Ausweisung einer Fläche für die Energieversorgung im Bereich Wittenhorst. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Grundlage für eine Schaltanlage am Netzknoten Wittenhorst, die für die Einspeisung des Stroms aus dem geplanten GDKW-Kraftwerk im Industriepark Mussum in das RWE-Netz erforderlich ist.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Öffentlichkeit sowie verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während bei der Bürgerversammlung keine planungsrelevanten Bedenken geäußert wurden, liegen von Fachstellen Anregungen vor. Der Landesbetrieb Wald und Holz regte eine Anpassung der Walddarstellung für eine Teilfläche an, was der Ausschuss nach Rücksprache mit dem Forstamt unterstützt. Die Wasserwerke Wittenhorst und die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel wiesen auf die Lage des Gebiets in der Wasserschutzzone III a hin. Die Verwaltung nimmt hierzu Bezug auf die bereits erfolgte Prüfung von Standortalternativen und die Einhaltung der Regelwerke im Baugenehmigungsverfahren.
Zudem wurden Anregungen der Landwirtschaftskammer zur Schonung von Nutzflächen, der Wehrbereichsverwaltung sowie des Amtes für Bodendenkmalpflege sowie des Kreises Wesel zur Ergänzung des Umweltberichts um Grenzwerte für Lärm und elektromagnetische Felder geprüft. Der Ausschuss empfiehlt, den Entwurf zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr öffentlich auszulegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.11.2010kein Ergebnis hinterlegt