Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 149. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fläche für Energieversorgung in Mehrhoog) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2010/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Ausweisung einer Fläche für die Energieversorgung im Bereich Wittenhorst. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Grundlage für eine Schaltanlage am Netzknoten Wittenhorst, die für die Einspeisung des Stroms aus dem geplanten GDKW-Kraftwerk im Industriepark Mussum in das RWE-Netz erforderlich ist.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Öffentlichkeit sowie verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während bei der Bürgerversammlung keine planungsrelevanten Bedenken geäußert wurden, liegen von Fachstellen Anregungen vor. Der Landesbetrieb Wald und Holz regte eine Anpassung der Walddarstellung für eine Teilfläche an, was der Ausschuss nach Rücksprache mit dem Forstamt unterstützt. Die Wasserwerke Wittenhorst und die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel wiesen auf die Lage des Gebiets in der Wasserschutzzone III a hin. Die Verwaltung nimmt hierzu Bezug auf die bereits erfolgte Prüfung von Standortalternativen und die Einhaltung der Regelwerke im Baugenehmigungsverfahren.
Zudem wurden Anregungen der Landwirtschaftskammer zur Schonung von Nutzflächen, der Wehrbereichsverwaltung sowie des Amtes für Bodendenkmalpflege sowie des Kreises Wesel zur Ergänzung des Umweltberichts um Grenzwerte für Lärm und elektromagnetische Felder geprüft. Der Ausschuss empfiehlt, den Entwurf zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0166 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der Änderung ist es, eine öffentliche Grünfläche südlich des Hallenbades im Ortsteil Hamminkeln, die bisher als Sportplatz zweckgebunden ist, in eine Gemeinbedarfsfläche für Schulsport umzuwandeln. Die Nutzung als Vereinssportfläche soll auf das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ verlagert werden, wo die entsprechenden Flächen bereits baulich umgesetzt sind.
Im Rahmen der Abwägungsprozess hat der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verschiedene Stellungnahmen geprüft. Bezüglich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf auf mögliche Kampfmittel im Planbereich wird empfohlen, den entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan beizubehalten, um eine Überprüfung vor Baubeginn zu ermöglichen. Hinsichtlich der Belange der Wehrbereichsverwaltung West wird eine maximale Firsthöhe von 6,50 Metern im Entwurf festgesetzt, um die Anforderungen an die eingeschossige Bauweise zu erfüllen.
Die Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH werden nicht berücksichtigt, da laut Prüfung keine Gasleitungen im unmittelbaren Planbereich verlaufen. Die Bedenken eines lokalen Sportvereins bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit der Ersatzflächen wurden ebenfalls nicht übernommen, da die Fertigstellung der Anlagen am Mühlenrott zeitlich mit der geplanten Rechtskraft der Änderung korrespondiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" in Wertherbruch - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung von Wohnbauflächen im Bereich der Schulstraße und der Feuerwehr. Nachdem der Rat der Stadt bereits im April 2010 den Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst hat, liegt nun die landesplanerische Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr vor. Zudem sind die erforderlichen Regelungen zum Bodenmanagement abgeschlossen.
Der geplante Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Wohngebiets vor, das über eine Stichstraße von der Schulstraße aus erschlossen werden soll. Die geplante Baustruktur orientiert sich an der bestehenden Bebauung und umfasst Einzel- und Doppelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit ausbaufähigen Dachgeschossen. Eine spätere Verlängerung der Erschließungsstraße ist bei Bedarf vorgesehen.
Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu empfehlen. Mit der Beschlussfassung soll die Verwaltung beauftragt werden, die Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 10. November 2010 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 15. Dezember 2010.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 im Bereich des Bebauungsplanes "Mühlenbergweg" in Brünen - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 im Bereich des Bebauungsplanes „Mühlenbergweg“ in Brünen. Hintergrund der Vorlage ist ein ursprünglicher Antrag vom April 2010, eine Bebauungsplanänderung für das Grundstück der ehemaligen Autolackiererei an der Bergstraße in Brünen durchzuführen. Nach der Auslagerung der Lackiererei und dem Abriss der nicht mehr benötigten Gebäude wurde das Grundstück für eine neue Nutzung bereitgestellt.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 30. Juni 2010 den Aufstellungsbeschluss für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird jedoch dargelegt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Antrag im September 2010 zurückgezogen hat. Grund für den Rückzug ist die Entscheidung, das Bauvorhaben nicht in der ursprünglich geplanten Größe und Ausführung zu realisieren.
Auf Basis dieser Entwicklung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den bestehenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 im Bereich „Mühlenbergweg“ aufzuheben. Die Vorlage ist für die Sitzungen des zuständigen Ausschusses am 10. November 2010 sowie des Rates am 15. Dezember 2010 vorgesehen.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 "Kösters Kamp" in Dingden - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden. Ziel der Änderung war es, die überbaubare Fläche auf einem Grundstück südlich der Kolpingstraße für die Errichtung eines Wohnhauses zu erweitern sowie die Geschossigkeit auf einem Nachbargrundstück nördlich der Kolpingstraße von einem auf zwei Geschosse anzupassen, um die Planung eines Dachgeschosses zu ermöglichen. Grundlage für dieses Verfahren waren zwei Bürgeranträge.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes, für das der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 14. März 2002 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, konnte nicht weitergeführt werden. Grund hierfür ist die unklare Lage eines öffentlichen Kanals, der über privates Grundstück verläuft und grundbuchlich nicht gesichert ist. Eine eindeutige Klärung der Kanaltrasse konnte im Rahmen der Vorbereitung der weiteren Verfahrensschritte nicht erreicht werden, wesitgehend, dass im Bebauungsplanentwurf kein Schutzstreifen für die Leitung festgelegt werden kann.
Da das geplante Wohnhaus an der Kolpingstraße bereits unter den bisherigen Festsetzungen genehmigt und realisiert wurde und für das Nachbargrundstück derzeit keine Befreiung von der Geschossigkeit vorliegt, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens soll erst erfolgen, nachdem die öffentlichen Leitungen grundbuchrechtlich eingetragen wurden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 6Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln, Blumenkamper Straße, zum Zwecke auf Errichtung eines LebensmittelmarktesZur Vorlage · 2010/0171 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0171 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln, um die Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Blumenkamper Straße zu ermöglichen. Der Antragsteller verfolgt das Ziel, auf einem etwa 8.000 Quadratmeter großen Grundstück, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, einen Lebensmittelmarkt mit Backshop und einer Verkaufsfläche von 1.070 Quadratmetern zu errichten. Da das Vorhaben nach geltender Bauordnung im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist, wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um ein entsprechendes Sondergebiet auszuweisen.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung des Antrags mit den bestehenden planerischen Grundlagen für den Einzelhandel in Hamminkeln. Laut dem Stadtmarketingkonzept ist die Nahversorgung im Ortsteil Hamminkeln durch bestehende Angebote gedeckt, sodass eine Neuansiedlung von Lebensmitteleinzelhandel zur Vermeidung von Verdrängungseffekten nicht vorgesehen ist. Das Einzelhandelskonzept sieht zudem die Stärkung der Strukturen im Ortszentrum vor und lehnt eine Ausuferung des Angebliegenden ab. Da das beantragte Grundstück in einer peripheren Lage außerhalb des Siedlungskerns liegt, wird das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht abgelehnt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 7Abrundung der Bebauung zwischen Hellefisch und Bergfrede in Hamminkeln - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2010/0172 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0172 befasst sich mit einer Grundsatzberatung zur geplanten Bebauung zwischen den Standorten Hellefisch und Bergfrede in Hamminkeln. Ein Eigentümer hat über einen Architekten einen geänderten Entwurf für eine Wohnbaulandentwicklung vorgelegt. Im Vergleich zu einem Entwurf aus dem Jahr 2007 ist die geplante Fläche nun auf einen kleineren Teilbereich reduziert, der unmittelbar östlich an die bestehende Bebauung anschließt.
Die Fläche ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, im Flächennutzungsplan der Stadt Hamminkeln jedoch als Grünfläche mit der Zweckbindung Parkanlage eingetragen. Das Gebiet liegt im Außenbereich und weist einen geringen Grundwasserflurabstand auf. Da derzeit kein zusätzlicher Bedarf an Wohnbauflächen in der Stadt nachgewiesen werden kann, wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans aufgrund fehlender landesplanerischer Zustimmung schwierig. Eine Umsetzung könnte daher über eine Abrundungssatzung nach § 34 BauGB erfolgen.
Städtebaulich bietet der Entwurf die Möglichkeit, den Ortsrand abzurunden und eine Randeingrünung zu realisieren sowie die Zufahrtssituation zu bestimmten Gebäuden im Bereich Bergfrede zu verbessern. Die Verwaltung hält den Entwurf grundsätzlich für tragfähig, weist jedoch darauf hin, dass kein akuter Handlungsbedarf besteht und eine mögliche Konkurrenz zu anderen Baulandpotenzialen, wie dem Sportplatzgelände Brüner Straße, besteht.
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- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 8Anregungen und Beschwerden der Fa. Gerhard van Clewe GmbH & Co KG im Zusammenhang mit dem Bau der Westtangente in DingdenZur Vorlage · 2010/0173 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0173 befasst sich mit Anregungen und Beschwerden eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem Bau der Westtangente in Dingden. Das Unternehmen stellte die Sinnhaftigkeit des Straßenausbaus im Bereich der Straße Am Depot in Frage, da die geplante Verkehrsführung am Bahnübergang Marienvreder Straße sowie die Sicherung der Querung von Mitarbeitern im Bereich der Loikumer Straße Gegenstand der Diskussion sind. Zudem wurde die Klärung der Erschließungskosten thematisiert, wobei die Verwaltung bereits schriftlich bestätigte, dass keine Erschließungskosten zu entrichten sind.
Über eine Anwaltskanzlei hat das Unternehmen einen Antrag gestellt, im Kurvenbereich zwischen den Gebäuden der Loikumer Straße 18a und 20 spezifische Verkehrszeichen anzubringen. Gefordert werden das Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ sowie Zusatzzeichen für Staplerverkehr. Gleichzeitig wurde die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie die Herstellung von Aufpflasterungen an den Schilderstandorten zur Verkehrsberuhigung beantragt.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung wurde ein Anhörungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die Stellungnahmen der Polizei sowie der Straßenbaubehörde eingeholt werden. Über das Ergebnis dieses Verfahrens wird nach dessen Abschluss in den entsprechenden Gremien berichtet.
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- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 9Kernkraftwerk Borssele (Niederlande): Dritter Meiler geplant - Unterlagen für grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung liegen ausZur Vorlage · 2010/0174 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2010/0174 informiert über die geplanten Erweiterungen am Standort des Kernkraftwerks Borssele in der niederländischen Provinz Zeeland. Nachdem bereits für einen neuen Block eine Startnotiz eingereicht wurde, hat die Energy Resources Holding (ERH) nun die Planung für einen dritten Reaktorblock am selben Standort angekündigt.
Im Rahmen der Espoo-Konvention, die Deutschland und die Niederlande als Vertragsstaaten binden, ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Da das Vorhaben potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt im Nachbarland haben kann, sind Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen eingeladen, sich an der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen.
Das entsprechende Mitteilungsschreiben enthält Informationen zum Hintergrund, zur Zielsetzung des Projekts sowie zur Standortwahl. Zudem werden die technische Ausführung des Reaktorblocks, Umweltaspekte und mögliche Alternativen beschrieben. Der Zeitplan sieht einen Baubeginn im Jahr 2015 und eine Inbetriebnahme zur Stromlieferung im Jahr 2019 vor.
Formlose Stellungnahmen in deutscher Sprache können bis zum 19. November 2010 beim niederländischen Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt eingereicht werden. Die Unterlagen zur Bekanntmachung sind online in deutscher, englischer und niederländischer Sprache einsehbar.
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- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen