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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - Satzungsbeschluss

2010/0166 15.12.2010

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0166 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der Änderung ist es, eine öffentliche Grünfläche südlich des Hallenbades im Ortsteil Hamminkeln, die bisher als Sportplatz zweckgebunden ist, in eine Gemeinbedarfsfläche für Schulsport umzuwandeln. Die Nutzung als Vereinssportfläche soll auf das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ verlagert werden, wo die entsprechenden Flächen bereits baulich umgesetzt sind.

Im Rahmen der Abwägungsprozess hat der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verschiedene Stellungnahmen geprüft. Bezüglich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf auf mögliche Kampfmittel im Planbereich wird empfohlen, den entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan beizubehalten, um eine Überprüfung vor Baubeginn zu ermöglichen. Hinsichtlich der Belange der Wehrbereichsverwaltung West wird eine maximale Firsthöhe von 6,50 Metern im Entwurf festgesetzt, um die Anforderungen an die eingeschossige Bauweise zu erfüllen.

Die Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH werden nicht berücksichtigt, da laut Prüfung keine Gasleitungen im unmittelbaren Planbereich verlaufen. Die Bedenken eines lokalen Sportvereins bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit der Ersatzflächen wurden ebenfalls nicht übernommen, da die Fertigstellung der Anlagen am Mühlenrott zeitlich mit der geplanten Rechtskraft der Änderung korrespondiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.

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