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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Besetzung des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Issel Nord" für die Amtszeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2015; - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Ausschussgruppe Erschwerer undZur Vorlage · 2010/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0200 befasst sich mit der Besetzung des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Issel Nord“ für die Amtszeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 18. November 2010 durch den Bürgermeister und zwei Ratsmitglieder getroffen wurde. Da eine rechtzeitige Einberufung des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses vor der Mitgliederversammlung des Verbandes am 30. November 2010 nicht mehr möglich war, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gefällt. Es wird vorgeschlagen, auf Empfehlung der Verwaltung eine Person als stellvertretendes Mitglied für die Ausschussgruppe Erschwerer zu benennen. Hintergrund ist, dass die Stadt Bocholt ihr Vorschlagsrecht für diesen Posten nicht wahrnehmen möchte und die Stadt Hamminkeln um eine Empfehlung gebeten hat.
Zudem wird die Nachbenennung eines Mitglieds für die Ausschussgruppe Gemeinden beantragt. Da ein bereits im Oktober 2010 bestellter Vertreter aus gesundheitlichen Gründen das Amt nicht antreten kann, ist eine Neubesetzung durch Mehrheitswahl erforderlich. Die Vorlage legt dar, dass bei der Wahl die Unvereinbarkeit von Vorstandsmitgliedschaften und Ausschussmandaten zu berücksichtigen ist. Der Rat soll somit die vorangegangene Dringlichkeitsentscheidung bestätigen und über die Nachbesetzung für die Gruppe der Gemeinden entscheiden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 2Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Bestellung eines/einer BehindertenbeauftragtenZur Vorlage · 2010/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0165 befasst sich mit der Bestellung eines Behindertenbeauftragten in der Stadt Hamminkeln auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW). Das Gesetz verpflichtet die Kommunen dazu, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern und deren gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.
Die Verwaltung hat zwei Modelle zur Umsetzung ausgearbeitet. Die erste Version sieht die Bestellung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für die aktuelle Wahlperiode des Rates vor. Diese Person soll eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der aktuellen Vergütung für Ratsmitglieder erhalten sowie über ein Budget von etwa 1.000 Euro verfügen. Zudem sollen städtische Infrastrukturen wie Büroräume und technische Ausstattung genutzt werden können. Die zweite Version sieht eine hauptamtliche Besetzung mit einem Stellenumfang von maximal 0,1 Stellen vor.
Im Rahmen eines Abstimmungsprozesses mit Vertretern von Vereinen, Selbsthilfegruppen und Kindertagesstätten wurde die Bestellung einer ehrenamtlichen Kraft vorgeschlagen. Eine schriftliche Bewerbung für dieses Amt liegt vor. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, den vorliegenden Satzungsentwurf zu verabschieden und die entsprechende Person in das Amt zu wählen. Für die Umsetzung des ehrenamtlichen Modells ist im Haushaltsplanentwurf 2011 ein Ansatz von 4.500 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 09.12.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (5. Sitzung)
- 3Antrag der Musikschule Hamminkeln auf Gewährung eines Zuschusses für das Haushaltsjahr 2010 und Erhöhung des Gesamtzuschusses ab dem Jahr 2011Zur Vorlage · 2010/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Hamminkeln hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Haushaltsjahr 2010 sowie auf eine Erhöhung des Gesamtzuschusses ab dem Jahr 2011 gestellt. Grundlage der Vorlage ist die aktuelle Finanzsituation der Einrichtung.
Nach Angaben der Musikschule besteht für das Jahr 2010 eine Haushaltslücke in Höhe von 10.000,00 Euro, da die erwarteten Spendengelder nicht in der geplanten Höhe eingegangen sind. Zur Deckung dieses Bedarfs wird die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses in dieser Höhe beantragt.
Die vorliegende Dokumentation der Musikschule umfasst die Jahresrechnung 2009 sowie einen Bericht zur Finanzsituation. Aus diesem geht hervor, dass die Mittel seit zehn Jahren rückläufig sind. Die Musikschule führt an, dass Kosteneinsparungen durch die Neubesetzung freiwerdender Stellen mit Honorarkräften angestrebt werden, was jährliche Einsparungen von etwa 25.000,00 Euro pro Stelle ermöglichen könnte. Die Leitung und Verwaltung der Musikschule werden auf ehrenamtlicher Basis oder ohne Entgelt ausgeübt.
Hinsichtlich der Einnahmen wird darauf verwiesen, dass eine Gebührenerhöhung um 3,9 % zum 1. Januar 2010 bereits erfolgt ist. Ein Vergleich mit Nachbarkommunen zeigt, dass die Gebühren der Musikschule Hamminkeln in den meisten Bereichen höher ausfallen. Eine weitere Erhöhung wird aus Gründen der Sozialverträglichkeit als kaum vertretbar dargestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Zuschuss von 10.000,00 Euro für das Jahr 2010 gewährt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Zuschusses ab 2011 sowie die Regelung der Mittel für die Jahre bis 2017 soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Jahr 2011 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 4Beschluss des Rates zur Übernahme der Trägerschaft für die Hermann-Landwehr-Schule in BrünenZur Vorlage · 2010/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Übernahme der Trägerschaft für die Hermann-Landwehr-Schule in Brünen. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 30. Juni 2010 beschlossen hatte, die Mitgliedschaft im Schulverband Brünen-Weslerwald-Dämmerwald nicht fortzusetzen, dient die aktuelle Vorlage der formalen Umsetzung des Schulträgerwechsels.
Die Grundlage für das Ausscheiden aus dem Schulverband war die Absicht, die Hermann-Landwehr-Schule in die eigene Trägerschaft zu überführen. Da die bisherige Entscheidung noch nicht explizit die Übernahme der Schule als städtische Gemeinschaftsgrundschule ab dem 1. Januar 2011 beinhaltete, ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Die Bezirksregierung hat die Änderung der Schulverhältnisse zwar genehmigt, diese Genehmigung jedoch unter dem Vorbehalt gestellt, dass ein entsprechender Beschluss des Rates vorliegt und ein Protokollauszug bis zum 1. Februar 2011 bei der Behörde eingereicht wird.
Parallel dazu wurde der Schulverbandsversammlung vorgeschlagen, die Auflösung des Schulverbandes in der Sitzung am 9. Dezember 2010 zu beschließen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Übernahme der Hermann-Landwehr-Schule in Brünen als städtische Gemeinschaftsgrundschule mit Wirkung zum 1. Januar 2011 festlegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 54. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur vierten Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2011. Nach einer neuen Gebührenkalkulation erhöht sich der Satz von bisher 0,88 Euro pro Meter auf 0,98 Euro pro Meter, um eine Kostendeckung zu gewährleisten.
Die Begründung für die Erhöhung liegt in der Berücksichtigung eines anteiligen Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 2.694 Euro. Dieser Fehlbetrag resultiert aus Kosten in Höhe von etwa 12.000 Euro, die im Rahmen einer Neuausschreibung der Straßenreinigung angefallen sind. Eine Verteilung dieser Kosten auf die voraussichtliche Vertragslaufzeit ist rechtlich nicht möglich. Im Gegensatz dazu konnte in der Kalkulation für das Jahr 2010 noch ein Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 3.139 Euro gebührenmindernd berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Fehlbetrag jeweils zur Hälfte auf die Jahre 2011 und 2012 aufzuteilen. Dies dient dazu, Gebührenschwankungen zu vermindern und den Ausgleich von Kostenunterdeckungen innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums von drei Jahren gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu realisieren. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 65. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 5. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011.
Grundlage für die Anpassung ist die Gebührenkalkulation, der zufolge lediglich der Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel eine Erhöhung seiner Beitragsforderung gegenüber der Stadt um etwa 2,6 Prozent voraussichtlich wird. Infolgedessen ist eine Erhöhung der Gebührensätze ausschließlich für diesen Verband vorgesehen. Für die übrigen Wasser- und Bodenverbände bleiben die Sätze unverändert.
Die Vorlage legt die neuen Gebührensätze für das Jahr 2011 für verschiedene Flächenarten fest, unterteilt in versiegelte Flächen, Waldflächen sowie übrige Flächen. Die Sätze variieren je nach Verband, wobei die Gebühren für den Verband Mengering-Rümping-Honselbach für versiegelte Flächen bei 1,0951 Euro, für Waldflächen bei 0,1203 Euro und für übrige Flächen bei 0,3009 Euro liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die 5. Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2010 sowie für den Rat am 15. Dezember 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 73. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0183.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0183.1 sieht die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, um die Gebührensätze für das Jahr 2011 anzupassen. Die Verwaltung hat die Kalkulation nach einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2010 auf Basis von Anschaffungswerten statt Wiederbeschaffungswerten neu berechnet.
Bei der Schmutzwassergebühr ist eine Senkung von 2,79 €/m³ auf 2,66 €/m³ vorgesehen. Trotz steigender Gesamtkosten um etwa 140.000 € wird dieser Anstieg durch die Einbeziehung des Jahresergebnisses von 2009 teilweise ausgeglichen. Die Kostenanpassung erfolgt zudem vor dem Hintergrund, dass die zuvor prognostizierte weitere Abnahme der Schmutzwassermengen nicht eingetreten ist.
Die Regenwassergebühr soll von 0,73 €/m² auf 0,75 €/m² steigen. Grund hierfür sind steigende Gesamtkosten, wobei ein anteiliger Überschuss aus dem Jahr 2009 zur Gebührenminderung beigetragen hat. Der Jahresabschluss 2009 weist einen Gesamüberschuss von 167.218,47 € aus, der in die Kalkulation für 2011 einfließt.
Für die Kleineinleiterabgabe schlägt die Verwaltung aufgrund sinkender Abgabepflichtiger eine Pauschalierung der Verwaltungskosten vor. Anstatt einer jährlichen Einzelkalkulation soll ein fester Zuschlag von 20 % auf die Abgabe erhoben werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren, da eine jährliche Neufestsetzung im Rat sowie Beratungen im Ausschuss entfallen könnten. Der neue Abgabensatz beläuft sich nach dieser Berechnung auf 21,47 € pro Person.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 86. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0184.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 6. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sieht eine Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011 vor. Grundlage der Neukalkulation ist die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30. November 2010, die Abschreibungen weiterhin auf Basis von Anschaffungswerten statt nach Wiederbeschaffungswerten zu berechnen.
Durch diese Berechnungsmethode und die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2009 sinken die Gebührensätze. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen reduziert sich von bisher 32,56 €/m³ auf 27,76 €/m³, während der Satz für abflusslose Gruben von 11,04 €/m³ auf 10,94 €/m³ fällt. Der Rückgang der Gebühren resultiert maßgeblich aus einem Überschuss von 16.503,23 € aus dem Jahr 2009, wovon ein Anteil von 14.163 € auf die Kleinkläranlagen entfällt. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Überschuss hälftig auf die Jahre 2011 und 2012 zu verteilen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührensätze aufgrund schwankender Abfuhrmengen und eines Fixkostenanteils künftig variieren können. Ein erwarteter Rückgang der Abfuhrmengen bei Kleinkläranlagen im Jahr 2010 könnte zu einem Fehlbetrag führen, der die Kalkulation für das Jahr 2012 beeinflussen würde. Ziel der Kalkulation ist eine Vergleichmäßigung der Gebühren, um die unterschiedlichen Entsorgungsintervalle der Anlagen auszugleichen. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 96. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2010/0185 die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011 sowie eine Änderung der Freimengen und des Abrechnungsverfahrens.
Nach der vorliegenden Kalkulation verändern sich die Gebühren für Restabfallgefäße differenziert. Während die Gebühren für 120-l- und 240-l-Behälter aufgrund sinkender Behältermieten nach einer Neuausschreibung leicht sinken, steigt die Gebühr für 1.100-l-Gefäße an. Grund für die Kostenentwicklung ist unter anderem eine geplante Erhöhung der Entsorgungsgewichtsgebühren durch den Kreis Wesel. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall steigt von 0,46 € auf 0,52 €.
Zudem wird vorgeschlagen, die Freimenge für 120-l-Restabfallgefäße von 50 kg auf 48 kg anzupassen, um Rundungsdifferenzen bei der monatlichen Abrechnung durch Wohnungsverwalter zu vermeiden. Für die Gefäßgebühren ist vorgesehen, künftig keine Vorausleistungen mehr zu erheben, sondern die Gebühr bereits zu Jahresbeginn endgültig festzusetzen. Die Gewichtsgebühr wird weiterhin als Vorausleistung auf Basis der Vorjahresmenge erhoben und im Folgejahr nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 10Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II; Änderung der BeschlüsseZur Vorlage · 2010/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln dient dem Sachstandsbericht sowie der Änderung von Beschlüssen zur Mittelverwendung im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Bildungsinfrastruktur und sonstige Infrastruktur.
Im Bereich der Bildungsinfrastruktur hat sich das Kostenvolumen für die energetische Sanierung des Schulzentrums auf insgesamt 1.310.000 Euro verändert. Die Kostensteigerung der energetischen Sanierung der Gebäudehülle von ursprünglich 800.000 Euro auf 1.050.000 Euro wird mit der notwendigen Erneuerung der Fassade zur Vermeidung von Kältebrücken und Kondenswasserbildung begründet. Das Gesamtvolumen umfasst zudem bauliche Maßnahmen für die Mediothek, die Mensa und den Verwaltungsumbau sowie die Ausstattung von Lehrerarbeitsplätzen. Für das Jahr 2011 ist die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 95.000 Euro im Wirtschaftsplan sowie 70.000 Euro im Haushaltsplan für Einrichtungsgegenstände vorgesehen.
Hinsichtlich der sonstigen Infrastruktur wird der aktuelle Stand der Maßnahmen für das Feuerwehrgerätehaus Brünen dargelegt. Die Kosten für die energetische Sanierung des Gebäudes haben sich im Verlauf des Verfahrens von ursprünglich 490.000 Euro auf 540.000 Euro erhöht, was der Verwaltung bereits per Korrekturmeldung an die Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt wurde. Die Finanzierung der Mehrkosten für die Baumaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus Brünen bzw. Mehrhoog erfolgt nach bestehendem Beschluss nicht aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II, sondern aus städtischen Haushaltsmitteln.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 03.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 11Sportgelände Mühlenrott, Änderung der BeschlusslageZur Vorlage · 2010/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0163 befasst sich mit dem Sachstand und der Änderung der Beschlusslage für das Sportgelände Mühlenrott. Ein ursprünglicher Ratsbeschluss aus dem Jahr 2007 sah vor, die Errichtung des Vereinsheims, der Platzanlage sowie der Parkplatzflächen durch Zuschüsse der Stadt und Eigenleistungen der Vereine zu realisieren. Im weiteren Projektverlauf wurde die Stadt jedoch selbst als Bauherr eingesetzt, da eine Durchführung über Dritte aufgrund der Notwendigkeit einer ausschreibungspflichtigen Baukonzession nicht umgesetzt wurde. Zur Koordination der Leistungen zwischen der Verwaltung, der Politik und den Vereinen wurde ein Begleitgremium eingerichtet.
Auf Basis des aktuellen Baufortschritts und der Abstimmungen im Begleitgremium liegt eine neue Kalkulation vor. Die voraussichtlichen Gesamtherstellungskosten für die Platzanlage, Gebäude, Parkplätze, Schotterrasen und Außenanlagen belaufen sich nach Stand Oktober 2010 auf 2.688.012 Euro, zuzüglich der Kosten für den Grunderwerb. Um die Fertigstellung der Maßnahme zu gewährleisten, werden weitere Mittel in Höhe von etwa 821.557 Euro benötigt, wobei eine Reduktion um rund 145.000 Euro durch mögliche Eigenleistungen der Vereine möglich ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fertigstellung der Sportanlage Mühlenrott mit einem Gesamtvolumen von circa 3.365.000 Euro, inklusive Grunderwerb, beschließt. Die erforderlichen Mittel für die Fertigstellung sollen im Wirtschaftsplan 2011 als Investitionszuschüsse aus dem Kernhaushalt vorgesehen werden.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 03.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 12Mehrgenerationenwohnen auf dem Standort alter SportplatzZur Vorlage · 2010/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Gleichstellungsstelle befasst sich mit dem Antrag des Ortsvereins Hamminkeln (SPD) auf die Schaffung von Mehrgenerationenwohnen auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes an der Brüner Straße. Zur Untersuchung der weiteren Vorgehensweise unter Berücksichtigung von Stadtplanung, Finanzen, Soziales und Demografie wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt.
Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass eine Entwicklung des Standorts quartiersbezogen erfolgen sollte. Während bereits Wohnraum für Senioren am Kerschenkamp existiert, soll das Gelände des alten Sportplatzes als Bindeglied fungieren. Ziel ist es, durch ein innovatives Wohnprojekt, das auf die Bedürfnisse junger Menschen und Familien zugeschnitten ist, der Abwanderung entgegenzuwirken und die Einwohnerstabilität zu fördern. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Nachfrage nach klassischen Einfamilienhäusern gering ist und die Lebenssituation junger Zielgruppen durch Mobilität und veränderte Familienformen geprägt ist.
Um die Anforderungen an zukünftigen Wohnraum sowie energetische Aspekte zu ermitteln, wird die Einleitung eines bürgerschaftlichen Dialogprozesses vorgeschlagen. Dieser Prozess soll die Zielgruppe frühzeitig einbinden, um die Stadtentwicklung qualitativ zu gestalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport die Verwaltung beauftragt, diesen basisorientierten Dialogprozess für ein quartiersbezogenes Mehrgenerationenwohnen auf dem betreffenden Grundstück zu initiieren.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 09.12.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (5. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln, Blumenkamper Straße, zum Zwecke auf Errichtung eines LebensmittelmarktesZur Vorlage · 2010/0171 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0171 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln, um die Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Blumenkamper Straße zu ermöglichen. Der Antragsteller verfolgt das Ziel, auf einem etwa 8.000 Quadratmeter großen Grundstück, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, einen Lebensmittelmarkt mit Backshop und einer Verkaufsfläche von 1.070 Quadratmetern zu errichten. Da das Vorhaben nach geltender Bauordnung im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist, wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um ein entsprechendes Sondergebiet auszuweisen.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung des Antrags mit den bestehenden planerischen Grundlagen für den Einzelhandel in Hamminkeln. Laut dem Stadtmarketingkonzept ist die Nahversorgung im Ortsteil Hamminkeln durch bestehende Angebote gedeckt, sodass eine Neuansiedlung von Lebensmitteleinzelhandel zur Vermeidung von Verdrängungseffekten nicht vorgesehen ist. Das Einzelhandelskonzept sieht zudem die Stärkung der Strukturen im Ortszentrum vor und lehnt eine Ausuferung des Angebliegenden ab. Da das beantragte Grundstück in einer peripheren Lage außerhalb des Siedlungskerns liegt, wird das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht abgelehnt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 1436. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung des Gewerbegebietes in Hamminkeln und Reduzierung des Gewerbegebietes Brünen) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0206 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0206 behandelt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche eine Erweiterung des Gewerbegebietes in Hamminkeln sowie eine Reduzierung des Gewerbegebietes Brünen vorsieht. Eine erneute Offenlage der Planung wurde notwendig, da sich durch eine Ausschreibung zur Erwerbung von Ökopunkten die Art und Lage der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen geändert haben. Während die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung keine Anregungen hervorbrachte, liegen zu den geänderten Teilen der erneuten Offenlage keine wesentlichen Stellungnahmen vor.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat, die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf sowie des Kreises Wesel zu berücksichtigen. Die Bezirksregierung bittet um Beteiligung bei künftigen Genehmigungen, während der Kreis Wesel auf die Sicherstellung des ökologischen Ausgleichs und eine artenschutzrechtliche Prüfung hinweist. Die Verwaltung plant, die Ausgleichsmaßnahmen mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen und auf die Ergebnisse des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens zu verweisen.
Die Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Erschließung sowie die Anforderungen an den Abstand von Bäumen zu Gasleitungen der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH wurden zur Kenntnis genommen. Die Belange der Wehrbereichsverwaltung sowie der Landwirtschaftskammer NRW werden im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung nicht berücksichtigt, da diese primär das Bebauungsplanverfahren betreffen. Bezüglich der Wasserversorgungsleitungen im Ortsteil Brünen stellt die Verwaltung fest, dass durch die Rückführung der Flächen in den landwirtschaftlichen Status keine Auswirkungen auf die Leitungen entstehen.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 15Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0205 behandelt den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage sind die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss. Eine erneute Offenlage des Planentwurfs wurde erforderlich, da im Zuge einer Ausschreibung zur Erwerbung von Ökopunkten Änderungen an der Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen sowie Anpassungen im Umweltbericht auftraten. Zudem wurden technische Ergänzungen, wie etwa Hinweise zu Niederschlagswasser, Sichtdreiecken und Zufahrtsbreiten, vorgenommen. Im Rahmen dieser erneuten Offenlage wurden keine wesentlichen inhaltlichen Stellungnahmen abgegeben.
Die Vorlage geht zudem auf die Abwägung von Anregungen aus einer Bürgerversammlung vom Juni 2009 ein. Hierbei wurden verschiedene Anliegen hinsichtlich des Immissionsschutzes für angrenzende Wohnbebauung, der Berücksichtigung von Geländehöhenunterschieden sowie der Erschließung einzelner Grundstücke geprüft. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahlen, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu berücksichtigen. So wurde beispielsweise die Einrichtung eines Schutzstreifens oder die Verschiebung der Erschließungsstraße abgelehnt. Bezüglich der Grundstückserschließung wurde klargestellt, dass der Bebauungsplan lediglich Baumöglichkeiten schafft und eine gewerbliche Nutzung im Bedarfsfall eine private Einigung zwischen den Eigentümern erfordert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 161. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0166 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der Änderung ist es, eine öffentliche Grünfläche südlich des Hallenbades im Ortsteil Hamminkeln, die bisher als Sportplatz zweckgebunden ist, in eine Gemeinbedarfsfläche für Schulsport umzuwandeln. Die Nutzung als Vereinssportfläche soll auf das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ verlagert werden, wo die entsprechenden Flächen bereits baulich umgesetzt sind.
Im Rahmen der Abwägungsprozess hat der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verschiedene Stellungnahmen geprüft. Bezüglich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf auf mögliche Kampfmittel im Planbereich wird empfohlen, den entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan beizubehalten, um eine Überprüfung vor Baubeginn zu ermöglichen. Hinsichtlich der Belange der Wehrbereichsverwaltung West wird eine maximale Firsthöhe von 6,50 Metern im Entwurf festgesetzt, um die Anforderungen an die eingeschossige Bauweise zu erfüllen.
Die Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH werden nicht berücksichtigt, da laut Prüfung keine Gasleitungen im unmittelbaren Planbereich verlaufen. Die Bedenken eines lokalen Sportvereins bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit der Ersatzflächen wurden ebenfalls nicht übernommen, da die Fertigstellung der Anlagen am Mühlenrott zeitlich mit der geplanten Rechtskraft der Änderung korrespondiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 17Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" in Wertherbruch - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung von Wohnbauflächen im Bereich der Schulstraße und der Feuerwehr. Nachdem der Rat der Stadt bereits im April 2010 den Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst hat, liegt nun die landesplanerische Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr vor. Zudem sind die erforderlichen Regelungen zum Bodenmanagement abgeschlossen.
Der geplante Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Wohngebiets vor, das über eine Stichstraße von der Schulstraße aus erschlossen werden soll. Die geplante Baustruktur orientiert sich an der bestehenden Bebauung und umfasst Einzel- und Doppelhäuser in eingeschossiger Bauweise mit ausbaufähigen Dachgeschossen. Eine spätere Verlängerung der Erschließungsstraße ist bei Bedarf vorgesehen.
Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu empfehlen. Mit der Beschlussfassung soll die Verwaltung beauftragt werden, die Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 10. November 2010 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 15. Dezember 2010.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 18Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 im Bereich des Bebauungsplanes "Mühlenbergweg" in Brünen - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 im Bereich des Bebauungsplanes „Mühlenbergweg“ in Brünen. Hintergrund der Vorlage ist ein ursprünglicher Antrag vom April 2010, eine Bebauungsplanänderung für das Grundstück der ehemaligen Autolackiererei an der Bergstraße in Brünen durchzuführen. Nach der Auslagerung der Lackiererei und dem Abriss der nicht mehr benötigten Gebäude wurde das Grundstück für eine neue Nutzung bereitgestellt.
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung vom 30. Juni 2010 den Aufstellungsbeschluss für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird jedoch dargelegt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Antrag im September 2010 zurückgezogen hat. Grund für den Rückzug ist die Entscheidung, das Bauvorhaben nicht in der ursprünglich geplanten Größe und Ausführung zu realisieren.
Auf Basis dieser Entwicklung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den bestehenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 im Bereich „Mühlenbergweg“ aufzuheben. Die Vorlage ist für die Sitzungen des zuständigen Ausschusses am 10. November 2010 sowie des Rates am 15. Dezember 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 192. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 "Kösters Kamp" in Dingden - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden. Ziel der Änderung war es, die überbaubare Fläche auf einem Grundstück südlich der Kolpingstraße für die Errichtung eines Wohnhauses zu erweitern sowie die Geschossigkeit auf einem Nachbargrundstück nördlich der Kolpingstraße von einem auf zwei Geschosse anzupassen, um die Planung eines Dachgeschosses zu ermöglichen. Grundlage für dieses Verfahren waren zwei Bürgeranträge.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes, für das der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 14. März 2002 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, konnte nicht weitergeführt werden. Grund hierfür ist die unklare Lage eines öffentlichen Kanals, der über privates Grundstück verläuft und grundbuchlich nicht gesichert ist. Eine eindeutige Klärung der Kanaltrasse konnte im Rahmen der Vorbereitung der weiteren Verfahrensschritte nicht erreicht werden, wesitgehend, dass im Bebauungsplanentwurf kein Schutzstreifen für die Leitung festgelegt werden kann.
Da das geplante Wohnhaus an der Kolpingstraße bereits unter den bisherigen Festsetzungen genehmigt und realisiert wurde und für das Nachbargrundstück derzeit keine Befreiung von der Geschossigkeit vorliegt, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens soll erst erfolgen, nachdem die öffentlichen Leitungen grundbuchrechtlich eingetragen wurden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 10.11.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (6. Sitzung)
- 20Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 21Mitteilungen und Anfragen