6. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 6. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sieht eine Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011 vor. Grundlage der Neukalkulation ist die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30. November 2010, die Abschreibungen weiterhin auf Basis von Anschaffungswerten statt nach Wiederbeschaffungswerten zu berechnen.
Durch diese Berechnungsmethode und die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2009 sinken die Gebührensätze. Der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen reduziert sich von bisher 32,56 €/m³ auf 27,76 €/m³, während der Satz für abflusslose Gruben von 11,04 €/m³ auf 10,94 €/m³ fällt. Der Rückgang der Gebühren resultiert maßgeblich aus einem Überschuss von 16.503,23 € aus dem Jahr 2009, wovon ein Anteil von 14.163 € auf die Kleinkläranlagen entfällt. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Überschuss hälftig auf die Jahre 2011 und 2012 zu verteilen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührensätze aufgrund schwankender Abfuhrmengen und eines Fixkostenanteils künftig variieren können. Ein erwarteter Rückgang der Abfuhrmengen bei Kleinkläranlagen im Jahr 2010 könnte zu einem Fehlbetrag führen, der die Kalkulation für das Jahr 2012 beeinflussen würde. Ziel der Kalkulation ist eine Vergleichmäßigung der Gebühren, um die unterschiedlichen Entsorgungsintervalle der Anlagen auszugleichen. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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