3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0183.1 sieht die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, um die Gebührensätze für das Jahr 2011 anzupassen. Die Verwaltung hat die Kalkulation nach einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2010 auf Basis von Anschaffungswerten statt Wiederbeschaffungswerten neu berechnet.
Bei der Schmutzwassergebühr ist eine Senkung von 2,79 €/m³ auf 2,66 €/m³ vorgesehen. Trotz steigender Gesamtkosten um etwa 140.000 € wird dieser Anstieg durch die Einbeziehung des Jahresergebnisses von 2009 teilweise ausgeglichen. Die Kostenanpassung erfolgt zudem vor dem Hintergrund, dass die zuvor prognostizierte weitere Abnahme der Schmutzwassermengen nicht eingetreten ist.
Die Regenwassergebühr soll von 0,73 €/m² auf 0,75 €/m² steigen. Grund hierfür sind steigende Gesamtkosten, wobei ein anteiliger Überschuss aus dem Jahr 2009 zur Gebührenminderung beigetragen hat. Der Jahresabschluss 2009 weist einen Gesamüberschuss von 167.218,47 € aus, der in die Kalkulation für 2011 einfließt.
Für die Kleineinleiterabgabe schlägt die Verwaltung aufgrund sinkender Abgabepflichtiger eine Pauschalierung der Verwaltungskosten vor. Anstatt einer jährlichen Einzelkalkulation soll ein fester Zuschlag von 20 % auf die Abgabe erhoben werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren, da eine jährliche Neufestsetzung im Rat sowie Beratungen im Ausschuss entfallen könnten. Der neue Abgabensatz beläuft sich nach dieser Berechnung auf 21,47 € pro Person.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010kein Ergebnis hinterlegt