5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 5. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011.
Grundlage für die Anpassung ist die Gebührenkalkulation, der zufolge lediglich der Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel eine Erhöhung seiner Beitragsforderung gegenüber der Stadt um etwa 2,6 Prozent voraussichtlich wird. Infolgedessen ist eine Erhöhung der Gebührensätze ausschließlich für diesen Verband vorgesehen. Für die übrigen Wasser- und Bodenverbände bleiben die Sätze unverändert.
Die Vorlage legt die neuen Gebührensätze für das Jahr 2011 für verschiedene Flächenarten fest, unterteilt in versiegelte Flächen, Waldflächen sowie übrige Flächen. Die Sätze variieren je nach Verband, wobei die Gebühren für den Verband Mengering-Rümping-Honselbach für versiegelte Flächen bei 1,0951 Euro, für Waldflächen bei 0,1203 Euro und für übrige Flächen bei 0,3009 Euro liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die 5. Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2010 sowie für den Rat am 15. Dezember 2010 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.12.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2010kein Ergebnis hinterlegt