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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorstellung der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH der Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Schermbeck sowie der Stadt Borken durch den Prokuristen, Herrn BenningZur Vorlage · 2010/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der möglichen Aufnahme der Stadt als Gesellschafterin der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH (KDG). Die KDG, die ihren Sitz in Heiden hat, setzt sich aus den Gesellschaftern der Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Schermbeck sowie der Stadt Borken zusammen. Ziel der Gesellschaft ist es, wirtschaftliche Vorteile und Synergieeffekte im Bereich der Beschaffung zu erzielen, indem Nachfragen gebündelt werden.
Die Aufgaben der KDG umfassen die Organisation und Abwicklung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Einkaufs sowie bei der Ausschreibung, Beschaffung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen. Durch die Bündelung von Bedarfen, wie etwa Heizöl, Streusalz oder Schutzbekleidung, sowie durch Nachverhandlungen sollen Einsparungen realisiert werden. Seit ihrer Gründung im Jahr 2002 hat die Gesellschaft rund 1.130 Ausschreibungen mit einem Volumen von etwa 75 Millionen Euro abgewickelt und dabei Einsparungen von rund 3,4 Prozent erzielt.
Für die bestehenden Gesellschafter fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Prozent der Abrechnungssumme an. Im Falle eines Beitritts der Stadt Hamminkeln müsste die Zuständigkeitsordnung angepasst werden. Die Entscheidung über eine Aufnahme neuer Mitglieder obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird beauftragt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob der Beitritt zur Gesellschaft weiter zu verfolgen ist.
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Beratungsfolge
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 2Anregung und Beschwerden gem. § 24 GO NW hier: Gestaltungssatzung im Bereich des Bebauungsplanes ''Barrier-Hegering'' im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2010/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2010/0198 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss ein Anliegen vor, das sich auf die Gestaltungssatzung im Bereich des Bebauungsplanes „Barrier-Hegering“ im Ortsteil Dingden bezieht. Die Antragsteller äußerten die Befürchtung, dass es im genannten Bereich zu einer weitreichenden Ausstattung von Gebäuden mit Solaranlagen kommen könnte. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird die Aufnahme entsprechender planungsrechtlicher Maßnahmen angeregt.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verweist. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister und dem Hauptamt erstellt und ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 3Antrag der Musikschule Hamminkeln auf Gewährung eines Zuschusses für das Haushaltsjahr 2010 und Erhöhung des Gesamtzuschusses ab dem Jahr 2011Zur Vorlage · 2010/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Hamminkeln hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Haushaltsjahr 2010 sowie auf eine Erhöhung des Gesamtzuschusses ab dem Jahr 2011 gestellt. Grundlage der Vorlage ist die aktuelle Finanzsituation der Einrichtung.
Nach Angaben der Musikschule besteht für das Jahr 2010 eine Haushaltslücke in Höhe von 10.000,00 Euro, da die erwarteten Spendengelder nicht in der geplanten Höhe eingegangen sind. Zur Deckung dieses Bedarfs wird die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses in dieser Höhe beantragt.
Die vorliegende Dokumentation der Musikschule umfasst die Jahresrechnung 2009 sowie einen Bericht zur Finanzsituation. Aus diesem geht hervor, dass die Mittel seit zehn Jahren rückläufig sind. Die Musikschule führt an, dass Kosteneinsparungen durch die Neubesetzung freiwerdender Stellen mit Honorarkräften angestrebt werden, was jährliche Einsparungen von etwa 25.000,00 Euro pro Stelle ermöglichen könnte. Die Leitung und Verwaltung der Musikschule werden auf ehrenamtlicher Basis oder ohne Entgelt ausgeübt.
Hinsichtlich der Einnahmen wird darauf verwiesen, dass eine Gebührenerhöhung um 3,9 % zum 1. Januar 2010 bereits erfolgt ist. Ein Vergleich mit Nachbarkommunen zeigt, dass die Gebühren der Musikschule Hamminkeln in den meisten Bereichen höher ausfallen. Eine weitere Erhöhung wird aus Gründen der Sozialverträglichkeit als kaum vertretbar dargestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss einen Zuschuss von 10.000,00 Euro für das Jahr 2010 gewährt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Zuschusses ab 2011 sowie die Regelung der Mittel für die Jahre bis 2017 soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Jahr 2011 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 4Aufstellung einer Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen StraßenZur Vorlage · 2010/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0195 vorgelegt, die die Aufstellung einer Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zum Gegenstand hat. Die Erarbeitung dieser Satzung erfolgte auf Grundlage der Mustersatzung Sondernutzung 2008 des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie unter Berücksichtigung bestehender Satzungen benachbarter Kommunen.
Der Entwurf der Satzung umfasst neben den rechtlichen Regelungen auch eine Anlage mit den entsprechenden Gebührentarifen. Die Verwaltung sieht ein Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Januar 2011 vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Vorlage empfohlen, dem Rat die Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2010 sowie für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 54. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur vierten Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2011. Nach einer neuen Gebührenkalkulation erhöht sich der Satz von bisher 0,88 Euro pro Meter auf 0,98 Euro pro Meter, um eine Kostendeckung zu gewährleisten.
Die Begründung für die Erhöhung liegt in der Berücksichtigung eines anteiligen Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 2.694 Euro. Dieser Fehlbetrag resultiert aus Kosten in Höhe von etwa 12.000 Euro, die im Rahmen einer Neuausschreibung der Straßenreinigung angefallen sind. Eine Verteilung dieser Kosten auf die voraussichtliche Vertragslaufzeit ist rechtlich nicht möglich. Im Gegensatz dazu konnte in der Kalkulation für das Jahr 2010 noch ein Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 3.139 Euro gebührenmindernd berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Fehlbetrag jeweils zur Hälfte auf die Jahre 2011 und 2012 aufzuteilen. Dies dient dazu, Gebührenschwankungen zu vermindern und den Ausgleich von Kostenunterdeckungen innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums von drei Jahren gemäß dem Kommunalabgabengesetz zu realisieren. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 65. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 5. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011.
Grundlage für die Anpassung ist die Gebührenkalkulation, der zufolge lediglich der Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel eine Erhöhung seiner Beitragsforderung gegenüber der Stadt um etwa 2,6 Prozent voraussichtlich wird. Infolgedessen ist eine Erhöhung der Gebührensätze ausschließlich für diesen Verband vorgesehen. Für die übrigen Wasser- und Bodenverbände bleiben die Sätze unverändert.
Die Vorlage legt die neuen Gebührensätze für das Jahr 2011 für verschiedene Flächenarten fest, unterteilt in versiegelte Flächen, Waldflächen sowie übrige Flächen. Die Sätze variieren je nach Verband, wobei die Gebühren für den Verband Mengering-Rümping-Honselbach für versiegelte Flächen bei 1,0951 Euro, für Waldflächen bei 0,1203 Euro und für übrige Flächen bei 0,3009 Euro liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die 5. Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2010 sowie für den Rat am 15. Dezember 2010 vorgesehen.
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- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 73. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0183 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2010/0183 die dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührensätze für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie der Kleineinleiterabgabe zum 1. Januar 2011.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umstellung der Abschreibungsbasis. Anstatt der bisherigen Anschaffungswerte sollen künftig Wiederbeschaffungswerte zugrunde gelegt werden. Diese Änderung erfolgt auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, um eine substanzielle Kapitalerhaltung der Anlagen zu gewährleisten. Durch diese Umstellung wird mit Mehreinnahmen von etwa 560.000 Euro gerechnet, wobei ein Teil dieser Mittel durch gestiegene Kostenanteile der Stadt für die Straßenentwässerung und städtische Einrichtungen wieder kompensiert wird.
Konkret sieht die Vorlage eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,79 Euro auf 3,01 Euro pro Kubikmeter vor. Die Regenwassergebühr soll sich von 0,73 Euro auf 0,85 Euro pro Quadratmeter ändern. Bei der Kleineinleiterabgabe ist aufgrund sinkender Abgabepflichtiger eine Anpassung vorgesehen. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, schlägt die Verwaltung vor, die Verwaltungskosten künftig pauschal mit einem Zuschlag von 20 Prozent umzulegen. Dies würde eine jährliche Neukalkulation sowie entsprechende Beschlussfassungen in den Gremien überflüssig machen, sofern keine Änderungen im Abwasserabgabengesetz eintreten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 86. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0184 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Beschlussvorlage zur 6. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011.
Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 32,56 €/m³ auf 29,01 €/m³. Der Satz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben verringert sich geringfügig von 11,04 €/m³ auf 11,00 €/m³. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten.
Der Rückgang der Gebühren resultiert primär aus der Berücksichtigung eines Überschusses aus dem Jahr 2009 in Höhe von insgesamt 16.503,23 €. Ein Teilbetrag von 14.163 € entfällt auf die Entsorgung von Kleinkläranlagen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Überschuss anteilig auf die Jahre 2011 und 2012 zu verteilen, wobei für 2011 ein Anteil von 7.082 € in die Kalkulation einfließt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebührensätze aufgrund schwankender Abfuhrmengen und eines Fixkostenanteils künftig variieren können. Während die Kosten für Transport und Betrieb der Zentralkläranlage mengenabhängig sind, können durch die Verteilung von Überschüssen oder Fehlbeträgen Schwankungen abgemildert werden. Die Verwaltung strebt eine Vergleichmäßigung der Gebührensätze an, um die unterschiedlichen Entsorgungszeiträume der Anlagen zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 96. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011Zur Vorlage · 2010/0185 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2010/0185 die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011 sowie eine Änderung der Freimengen und des Abrechnungsverfahrens.
Nach der vorliegenden Kalkulation verändern sich die Gebühren für Restabfallgefäße differenziert. Während die Gebühren für 120-l- und 240-l-Behälter aufgrund sinkender Behältermieten nach einer Neuausschreibung leicht sinken, steigt die Gebühr für 1.100-l-Gefäße an. Grund für die Kostenentwicklung ist unter anderem eine geplante Erhöhung der Entsorgungsgewichtsgebühren durch den Kreis Wesel. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall steigt von 0,46 € auf 0,52 €.
Zudem wird vorgeschlagen, die Freimenge für 120-l-Restabfallgefäße von 50 kg auf 48 kg anzupassen, um Rundungsdifferenzen bei der monatlichen Abrechnung durch Wohnungsverwalter zu vermeiden. Für die Gefäßgebühren ist vorgesehen, künftig keine Vorausleistungen mehr zu erheben, sondern die Gebühr bereits zu Jahresbeginn endgültig festzusetzen. Die Gewichtsgebühr wird weiterhin als Vorausleistung auf Basis der Vorjahresmenge erhoben und im Folgejahr nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010 · Rat (9. Sitzung)
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 10Hochwassersituation entlang der Issel während der Starkregenfälle im November 2010Zur Vorlage · 2010/0207 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2010/0207 befasst sich mit der Hochwassersituation entlang der Issel, die infolge der Starkregenfälle im November 2010 auftrat. Der Inhalt der Vorlage dient der Information über die Ereignisse und die damit verbundenen Gegebenheiten im Bereich des Dezernats III.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Dokumentation die Auswirkungen der Niederschläge auf den Flusslauf der Issel thematisiert. Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird festgehalten, dass für die Bewältigung der Situation entsprechende Ausgabeermächtigungen innerhalb des Produkts unter dem jeweiligen Sachkonto zur Verfügung stehen. Es sind keine zusätzlichen Einnahmen aus diesem Vorgang verzeichnet. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge des Haupt- und Finanzausschusses zum Termin am 30. November 2010 behandelt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen