6. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Beschlussvorlage zur 6. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011.
Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 32,56 €/m³ auf 29,01 €/m³. Der Satz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben verringert sich geringfügig von 11,04 €/m³ auf 11,00 €/m³. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten.
Der Rückgang der Gebühren resultiert primär aus der Berücksichtigung eines Überschusses aus dem Jahr 2009 in Höhe von insgesamt 16.503,23 €. Ein Teilbetrag von 14.163 € entfällt auf die Entsorgung von Kleinkläranlagen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Überschuss anteilig auf die Jahre 2011 und 2012 zu verteilen, wobei für 2011 ein Anteil von 7.082 € in die Kalkulation einfließt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebührensätze aufgrund schwankender Abfuhrmengen und eines Fixkostenanteils künftig variieren können. Während die Kosten für Transport und Betrieb der Zentralkläranlage mengenabhängig sind, können durch die Verteilung von Überschüssen oder Fehlbeträgen Schwankungen abgemildert werden. Die Verwaltung strebt eine Vergleichmäßigung der Gebührensätze an, um die unterschiedlichen Entsorgungszeiträume der Anlagen zu berücksichtigen.
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