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Beschlussvorlage

6. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011

2010/0185 15.12.2010

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2010/0185 die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2011 sowie eine Änderung der Freimengen und des Abrechnungsverfahrens.

Nach der vorliegenden Kalkulation verändern sich die Gebühren für Restabfallgefäße differenziert. Während die Gebühren für 120-l- und 240-l-Behälter aufgrund sinkender Behältermieten nach einer Neuausschreibung leicht sinken, steigt die Gebühr für 1.100-l-Gefäße an. Grund für die Kostenentwicklung ist unter anderem eine geplante Erhöhung der Entsorgungsgewichtsgebühren durch den Kreis Wesel. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall steigt von 0,46 € auf 0,52 €.

Zudem wird vorgeschlagen, die Freimenge für 120-l-Restabfallgefäße von 50 kg auf 48 kg anzupassen, um Rundungsdifferenzen bei der monatlichen Abrechnung durch Wohnungsverwalter zu vermeiden. Für die Gefäßgebühren ist vorgesehen, künftig keine Vorausleistungen mehr zu erheben, sondern die Gebühr bereits zu Jahresbeginn endgültig festzusetzen. Die Gewichtsgebühr wird weiterhin als Vorausleistung auf Basis der Vorjahresmenge erhoben und im Folgejahr nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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