3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2010/0183 die dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührensätze für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie der Kleineinleiterabgabe zum 1. Januar 2011.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umstellung der Abschreibungsbasis. Anstatt der bisherigen Anschaffungswerte sollen künftig Wiederbeschaffungswerte zugrunde gelegt werden. Diese Änderung erfolgt auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, um eine substanzielle Kapitalerhaltung der Anlagen zu gewährleisten. Durch diese Umstellung wird mit Mehreinnahmen von etwa 560.000 Euro gerechnet, wobei ein Teil dieser Mittel durch gestiegene Kostenanteile der Stadt für die Straßenentwässerung und städtische Einrichtungen wieder kompensiert wird.
Konkret sieht die Vorlage eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,79 Euro auf 3,01 Euro pro Kubikmeter vor. Die Regenwassergebühr soll sich von 0,73 Euro auf 0,85 Euro pro Quadratmeter ändern. Bei der Kleineinleiterabgabe ist aufgrund sinkender Abgabepflichtiger eine Anpassung vorgesehen. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, schlägt die Verwaltung vor, die Verwaltungskosten künftig pauschal mit einem Zuschlag von 20 Prozent umzulegen. Dies würde eine jährliche Neukalkulation sowie entsprechende Beschlussfassungen in den Gremien überflüssig machen, sofern keine Änderungen im Abwasserabgabengesetz eintreten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 30.11.2010kein Ergebnis hinterlegt