2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 "Kösters Kamp" in Dingden - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden. Ziel der Änderung war es, die überbaubare Fläche auf einem Grundstück südlich der Kolpingstraße für die Errichtung eines Wohnhauses zu erweitern sowie die Geschossigkeit auf einem Nachbargrundstück nördlich der Kolpingstraße von einem auf zwei Geschosse anzupassen, um die Planung eines Dachgeschosses zu ermöglichen. Grundlage für dieses Verfahren waren zwei Bürgeranträge.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes, für das der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 14. März 2002 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, konnte nicht weitergeführt werden. Grund hierfür ist die unklare Lage eines öffentlichen Kanals, der über privates Grundstück verläuft und grundbuchlich nicht gesichert ist. Eine eindeutige Klärung der Kanaltrasse konnte im Rahmen der Vorbereitung der weiteren Verfahrensschritte nicht erreicht werden, wesitgehend, dass im Bebauungsplanentwurf kein Schutzstreifen für die Leitung festgelegt werden kann.
Da das geplante Wohnhaus an der Kolpingstraße bereits unter den bisherigen Festsetzungen genehmigt und realisiert wurde und für das Nachbargrundstück derzeit keine Befreiung von der Geschossigkeit vorliegt, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens soll erst erfolgen, nachdem die öffentlichen Leitungen grundbuchrechtlich eingetragen wurden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 10.11.2010kein Ergebnis hinterlegt