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Beschlussvorlage

Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten

2010/0165 15.12.2010

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0165 befasst sich mit der Bestellung eines Behindertenbeauftragten in der Stadt Hamminkeln auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW). Das Gesetz verpflichtet die Kommunen dazu, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern und deren gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.

Die Verwaltung hat zwei Modelle zur Umsetzung ausgearbeitet. Die erste Version sieht die Bestellung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für die aktuelle Wahlperiode des Rates vor. Diese Person soll eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der aktuellen Vergütung für Ratsmitglieder erhalten sowie über ein Budget von etwa 1.000 Euro verfügen. Zudem sollen städtische Infrastrukturen wie Büroräume und technische Ausstattung genutzt werden können. Die zweite Version sieht eine hauptamtliche Besetzung mit einem Stellenumfang von maximal 0,1 Stellen vor.

Im Rahmen eines Abstimmungsprozesses mit Vertretern von Vereinen, Selbsthilfegruppen und Kindertagesstätten wurde die Bestellung einer ehrenamtlichen Kraft vorgeschlagen. Eine schriftliche Bewerbung für dieses Amt liegt vor. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, den vorliegenden Satzungsentwurf zu verabschieden und die entsprechende Person in das Amt zu wählen. Für die Umsetzung des ehrenamtlichen Modells ist im Haushaltsplanentwurf 2011 ein Ansatz von 4.500 Euro vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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