Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln, Blumenkamper Straße, zum Zwecke auf Errichtung eines Lebensmittelmarktes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0171 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln, um die Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Blumenkamper Straße zu ermöglichen. Der Antragsteller verfolgt das Ziel, auf einem etwa 8.000 Quadratmeter großen Grundstück, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, einen Lebensmittelmarkt mit Backshop und einer Verkaufsfläche von 1.070 Quadratmetern zu errichten. Da das Vorhaben nach geltender Bauordnung im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist, wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um ein entsprechendes Sondergebiet auszuweisen.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung des Antrags mit den bestehenden planerischen Grundlagen für den Einzelhandel in Hamminkeln. Laut dem Stadtmarketingkonzept ist die Nahversorgung im Ortsteil Hamminkeln durch bestehende Angebote gedeckt, sodass eine Neuansiedlung von Lebensmitteleinzelhandel zur Vermeidung von Verdrängungseffekten nicht vorgesehen ist. Das Einzelhandelskonzept sieht zudem die Stärkung der Strukturen im Ortszentrum vor und lehnt eine Ausuferung des Angebliegenden ab. Da das beantragte Grundstück in einer peripheren Lage außerhalb des Siedlungskerns liegt, wird das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht abgelehnt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 10.11.2010kein Ergebnis hinterlegt