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Beschlussvorlage

Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes BO 9 "Barrier-Hegering" in Dingden

2011/0070 07.07.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes BO 9 „Barrier-Hegering“ in Dingden vorgelegt. Der Entwurf basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung aus dem Januar 2011, Regelungen für Solaranlagen unter Berücksichtigung der zulässigen Dachneigung zu erarbeiten.

Die vorgeschlagene Ergänzung der Satzung sieht vor, die zulässige Dachneigung auf einen Bereich von 0 bis 17 Grad festzulegen. Geneigte Dächer sollen als Walm- oder Satteldächer ausgeführt werden, wobei Giebelfronten an der Nachbargrenze nicht zulässig sind. Auf geneigten Dächern sollen zudem keine Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Drempel oder aufgeständerte Solaranlagen zulässig sein. Eine Wohnnutzung im Dachgeschoss ist im Rahmen dieser Regelung nicht vorgesehen. Für Flachdächer sieht der Entwurf vor, dass Solaranlagen und Dachaufbauten einen Abstand von drei Metern zur Nachbargrenze einhalten müssen und eine maximale Höhe von 1,50 Metern über der Oberkante der Rohdecke nicht überschreiten dürfen.

Ziel der Anpassungen ist es, Verschattungseffekte durch Solaranlagen oder Dachaufbauten zu begrenzen, die über die Verschattung eines 17 Grad geneigten Daches hinausgehen könnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Änderungen die passive Nutzung der Sonneneinstrahlung durch Fenster sichern sollen. Der Entwurf wird dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung empfohlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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