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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Erhebung von Teil-Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Diersfordter Straße hier: Beschluss über die Bildung von Abschnitten nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2011/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkleln befasst sich mit der Erhebung von Teil-Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Diersfordter Straße. Der Teilausbau der Straße, der die endgültige Herstellung der Fahrbahn im Bereich zwischen der Straße Am Hallenbad und der Einmündung der Straße Roßmühle sowie die Installation der Straßenbeleuchtung umfasst, ist inzwischen abgeschlossen.
Die Verwaltung beantragt die Bildung von Abschnitten gemäß § 130 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Dies ist notwendig, da der Bereich von der Straße Am Hallenbad bis zur Einmündung der Straße Roßmühle zusammen mit dem Stichweg Roßmühle als eine selbstständige Erschließungsanlage betrachtet wird, jedoch nur der erste Teilabschnitt ausgebaut wurde. Ein weiterer Abschnitt, der vom Kindergarten bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Diersfordter Straße 72 reicht, wird als weitere selbstständige Erschließungsanlage eingestuft, wofür kein Beschluss über die Abschnittsbildung erforderlich ist.
Zudem ist die Fassung von Kostenspaltungsbeschlüssen für die genannten Teilanlagen vorgesehen. Mit diesen Beschlüssen wird die sachliche Beitragspflicht begründet, woraus die Erhebung der Teil-Erschließungsbeiträge resultiert. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird derzeit ermittelt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die abschnittsweise Abrechnung der Erschließungsanlage Diersfordter Straße (Abschnitt Am Hallenbad bis Einmündung Roßmühle) mit dem Stichweg Roßmühle zu beschließen, wobei die Kosten für die jeweiligen Abschnitte getrennt zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen sind.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 2Projekt "Jedem Kind ein Instrument" - Weiterführung der MaßnahmeZur Vorlage · 2011/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Weiterführung des musikpädagogischen Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ für die Grundschulen Hamminkeln, Brünen und Mehrhoog vor. Das Programm, eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsstiftung Bildung, ergänzt den Musikunterricht in Kooperation mit der Musikschule Hamminkeln. Ziel ist die Förderung der kulturellen Teilhabe und der Bildungschancen durch den schrittweisen Erlernen von Instrumenten.
Im ersten Schuljahr lernen die Kinder 15 verschiedene Instrumente im Klassenverband kennen, während ab dem zweiten Jahr der Unterricht an einem selbstgewählten Instrument erfolgt. Die Kostenstruktur sieht für das erste Jahr eine Entgeltfreiheit vor, während für die Folgejahre Elternbeiträge von 20,00 Euro bzw. 35,00 Euro pro Monat vorgesehen sind. Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe beziehen, sind von diesen Beiträgen befreit; die entsprechenden Ausfälle werden von der Stiftung übernommen.
Für das Schuljahr 201[1]/2012 wird eine Förderung in Höhe von 15.980,00 Euro für 170 Teilnehmer kalkuliert, die von der Stadt an die Musikschule weitergeleitet wird. Die Anschaffungskosten für Instrumente werden zur Hälfte von der Stiftung bezuschusst, während die verbleibende kommunale Kostenlast durch private Partner, Spenden oder vorhandene Bestände gedeckt werden soll. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Weiterführung des Projekts zu beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Kooperationsvereinbarungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 3Ausbau von U-3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen hier: Mühlenbergkindergarten BrünenZur Vorlage · 2011/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung am Mühlenberg in Brünen. Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung hat der Kreis Wesel einen Bedarf von zehn U3-Plätzen für diese Einrichtung ermittelt. Da die bauliche Lage keine Erweiterungen durch Anbauten zulässt, sollen die neuen Plätze durch Umbaumaßnahmen innerhalb bestehender Räumlichkeiten geschaffen werden. Diese Maßnahmen beinhalten die Nutzung ehemaliger Mietwohnungen und eine Teilsanierung des Gebäudes.
Aufgrund der Art der Maßnahme sieht die gesetzliche Zuschussregelung einen Betrag von 12.000 Euro pro Platz vor, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 90 Prozent der Kosten übernimmt. Der Kindergartenverein Brünen e.V. beantragt bei der Stadt die Übernahme des verbleibenden Trägeranteils. Während im Rahmen der Haushaltsberatung eine Reduzierung des Trägeranteils von 10 auf 5 Prozent beschlossen wurde, legt der Verein dar, dass der Ausbau bei einer Beteiligung von nur 5 Prozent aufgrund der notwendigen Sanierungsarbeiten und der geringeren Landesförderung nicht realisierbar ist.
Die zuständige Fachabteilung schlägt daher vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent zu gewähren, was einem Betrag von 12.000 Euro entspricht, und diesen im Haushalt 2012 bereitzustellen. Damit soll die Grundlage für den Antrag des Vereins beim Landesjugendamt geschaffen werden. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, den Zuschuss in Höhe von 10 Prozent zu bewilligen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im Bereich der ehemaligen Wohnungen werden separat im Betriebsausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 4Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes BO 9 "Barrier-Hegering" in DingdenZur Vorlage · 2011/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes BO 9 „Barrier-Hegering“ in Dingden vorgelegt. Der Entwurf basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung aus dem Januar 2011, Regelungen für Solaranlagen unter Berücksichtigung der zulässigen Dachneigung zu erarbeiten.
Die vorgeschlagene Ergänzung der Satzung sieht vor, die zulässige Dachneigung auf einen Bereich von 0 bis 17 Grad festzulegen. Geneigte Dächer sollen als Walm- oder Satteldächer ausgeführt werden, wobei Giebelfronten an der Nachbargrenze nicht zulässig sind. Auf geneigten Dächern sollen zudem keine Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Drempel oder aufgeständerte Solaranlagen zulässig sein. Eine Wohnnutzung im Dachgeschoss ist im Rahmen dieser Regelung nicht vorgesehen. Für Flachdächer sieht der Entwurf vor, dass Solaranlagen und Dachaufbauten einen Abstand von drei Metern zur Nachbargrenze einhalten müssen und eine maximale Höhe von 1,50 Metern über der Oberkante der Rohdecke nicht überschreiten dürfen.
Ziel der Anpassungen ist es, Verschattungseffekte durch Solaranlagen oder Dachaufbauten zu begrenzen, die über die Verschattung eines 17 Grad geneigten Daches hinausgehen könnten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Änderungen die passive Nutzung der Sonneneinstrahlung durch Fenster sichern sollen. Der Entwurf wird dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 26.05.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 536. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung des Gewerbegebietes in Hamminkeln und Reduzierung des Gewerbegebietes in Brünen) - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Abwägungsbeschluss - Erneuter FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2011/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln strebt eine Neufassung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes an. Nachdem der Rat am 15. Dezember 2010 einen Feststellungsbeschluss zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Hamminkeln und zur Reduzierung des Gewerbegebietes in Brünen gefasst hatte, wurde der Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung eingereicht. Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Bezirksregierung wurde der Antrag von der Stadtverwaltung zurückgezogen, da formaler Handlungsbedarf besteht.
Die Bezirksregierung hat zwei wesentliche Punkte beanstandet: Zum einen müssen die Belange der bestehenden Wohnnutzungen im Ortsteil Hamminkeln auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ausreichend gewürdigt und die Begründung hinsichtlich des Immissionsschutzes ergänzt werden. Zum anderen muss eine Anregung eines Bürgers zur Entwicklung eines Gewerbegebietes westlich der Straße Kesseldorfer Rott ebenfalls auf der Ebene des Flächennutzungsplanes abgewogen werden, da dies Flächennutzungsplan-Belange berührt.
In Abstimmung mit der Bezirksregierung ist nun vorgesehen, die Begründung zu ergänzen, die entsprechende Abwägung durchzuführen und einen erneuten Feststellungsbeschluss zu fassen. Eine erneute Offenlage der Pläne ist nicht erforderlich. Die Vorlage enthält zudem die Berücksichtigung früherer Stellungnahmen von Behörden und Institutionen, wie etwa des Kreises Wesel, des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Wasserwerke, die im Rahmen des Verfahrens bereits im Rahmen der Abwägung behandelt wurden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 26.05.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 6Straßenausbauplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 "Schnellenhof" in Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2011/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2011/0072 befasst sich mit der Planung des Straßenausbaus im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Schnellenhof“ in Mehrhoog. Der Bebauungsplan, der seit 2003 rechtsverbindlich ist, umfasst Flächen westlich der Bahnlinie und sieht neben Wohnbauflächen auch den Dorfplatz Mehrhoog vor. Während der erste Bauabschnitt bereits fertiggestellt ist, steht nun die Erschließung des dritten und letzten Bauabschnittes an, welcher sich südlich der Straße Im Rehagen und östlich der Hoogefeldstraße befindet.
Die Erschließung der Teilbaugebiete erfolgt über Erschließungsverträge mit einem Erschließungsträger. Die Verträge für die Bauabschnitte 2 und 3 liegen vor, wodurch die formelle Erschließung gesichert ist und erste Baugenehmigungen erteilt wurden. Die anstehenden Maßnahmen umfassen die Errichtung eines Abwasserkanals sowie einer Baustraße.
Der Entwurf sieht einen verkehrsberuhigten Bereich vor, wobei Fahrbahn und Stellplätze mit Pflaster ausgestattet werden sollen. Zur Bewirtschaftung des Regenwassers sind Versickerungsmulden vorgesehen. Aufgrund von Vorgaben der Unteren Wasserbehörde, die nur noch oberirdische Versickerungsanlagen zulässt, entfallen im Bereich des Wendehammers des dritten Bauabschnittes die ursprünglich geplanten zusätzlichen Stellplätze zugunsten einer Versickerungsmulde. Der Entwurf wurde mit dem zuständigen Fachamt sowie den erforderlichen Fachbehörden abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den vorliegenden Straßenausbauentwurf zu beschließen.
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- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 26.05.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 7Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz des Kernhaushaltes der Stadt Hamminkeln zum 01.01.2009 und des Jahresabschlusses 2009 sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2011/0097 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2011/0097 befasst sich mit der Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz des Kernhaushaltes der Stadt Hamminkeln zum 1. Januar 2009 sowie des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2009. Hintergrund der Vorlage ist die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum Jahresbeginn 2009, welche die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung dieser Abschlüsse nach der Gemeindeordnung NRW begründet.
Die Prüfung der Unterlagen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tbbo Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde durchgeführt. Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Ergebnisse der Prüfung wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt, welcher die Feststellungen der Kämmerei zur Kenntnis nahm.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll im Rahmen der Sitzung am 7. Juli 2011 über vier Punkte entscheiden. Er soll das Prüfungsergebnis zur Kenntnis nehmen und die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 sowie den Jahresabschluss 2009 in der Fassung vom 20. Mai 2011 feststellen. Zudem wird vorgeschlagen, den aus der Gesamtergebnisrechnung resultierenden Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.066.474,90 Euro durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Abschließend steht die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung der genannten Abschlüsse zur Debatte.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 8Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 2011/0074 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2011/0074 informiert die Verwaltung über über- und außerplanmäßige Auszahlungen sowie Aufwendungen, die im Haushaltsjahr 2010 angefallen sind. Die in der Anlage der Vorlage aufgeführten Beträge wurden durch die zuständige Kämmerin bzw. den zuständigen Kämmerer genehmigt.
Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen war laut Angaben der Verwaltung im betreffenden Haushaltsjahr gewährleistet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage dient der Information des Rates für die Sitzung am 7. Juli 2011.
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- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 9Gerichtliches Verfahren gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011Zur Vorlage · 2011/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Frage eines Beitritts zu einer Klagegemeinschaft, die die Verfassungswidrigkeit des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 gerichtlich prüfen lassen möchte. Eine solche Gemeinschaft besteht aus etwa 40 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, darunter bereits acht aus dem Kreis Wesel. Ziel des Zusammenschlusses ist es, die Kosten für die beteiligten Kommunen durch eine hohe Anzahl an Klägern gering zu halten, wobei pro Kommune Kosten von rund 4.500 Euro veranschlagt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen keine eindeutige Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Klage abgegeben hat. In der Verwaltung wird empfohlen, der Klagegemeinschaft nicht beizutreten, da die finanziellen Mittel hierfür im Haushalt nicht veranschlagt sind und eine außerplanmäßige Bereitstellung aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt nicht vorgesehen ist.
Gleichzeitig ist vorgesehen, gegen den Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8. Juni 2011, welcher auf dem GFG 2011 basiert, Klage einzureichen. Dieses Vorgehen dient der Wahrung der Klagefrist. Sollte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes später festgestellt werden, verlöre der Bescheid seine Grundlage. Im Falle einer Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit könnte der Bescheid jedoch durch Zeitablauf Bestandskraft erlangen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll daher beschließen, der Klagegemeinschaft nicht beizutreten, dem Bürgermeister jedoch die Ermächtigung erteilen, die Klage zur Fristwahrung gegen den Bescheid der Bezirksregierung einzureichen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 10Gerichtliches Verfahren gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2011Zur Vorlage · 2011/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, rechtlich gegen den Bescheid des Kreises Wesel vom 15. Juni 2011 vorzugehen, mit dem die vorläufige Höhe der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzt wurde. Grundlage für die Erhebung ist die Berechnung der Umlagegrundlage nach dem Gemeindefinanzreformgesetz 2010.
Der Sachverhalt beruht auf einer Diskrepanz in der Berechnungsmethodik. Während bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisung für die Stadt Hamminkeln die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt wird, findet dieser Parameter bei der Berechnung der Kreisumlagebeteiligung durch den Kreis Wesel keine Anwendung. Da die Stadt Hamminkeln eine geringe Anzahl an Bedarfsgemeinschaften aufweist, wirkt sich dies senkend auf die Schlüsselzuweisung aus. In den Aufwendungen des Kreises Wesel sind jedoch die kreisweiten Soziallasten enthalten, ohne dass bei der Umlageerhebung zwischen den einzelnen Kommunen nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften unterschieden wird.
Eine Proberechnung des Kreises Wesel ergab, dass eine teilweise Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaften für die Stadt Hamminkeln einen Vorteil von 769.626,35 Euro bewirken würde. Eine vollständige Umstellung der Berechnung auf Basis der Bedarfsgemeinschaftszahlen würde einen Vorteil von 1.312.758 Euro für die Stadt bedeuten. Die Stadt Hamminkeln beantragt daher, die Rechtswidrigkeit des Bescheids festzustellen und die vollständige Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaften bei der Berechnung des kommunalen Anteils der Kreisumlage zu erwirken. Dem Rat wird vorgeschlagen, den Bürgermeister mit der Klage gegen den Bescheid zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 11Wasserversorgungsverband Wittenhorst; Erträge aus BeteiligungenZur Vorlage · 2011/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Generierung von Erträgen aus Beteiligungen am Wasserversorgungsverband Wittenhorst zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung. Da die Stadt Hamminkeln Teileigentümerin des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst ist, sollen im Finanzplanungszeitraum ab dem Jahr 2012 Einnahmen aus dieser Beteiligung realisiert werden.
Um die notwendigen Überschüsse für die Eigentümerkommunen zu erwirtschaften, werden verschiedene tarifliche Alternativen zur Anpassung der Gebührenstrukturen durch die Wasserwerke Wittenhorst aufgeführt. Die erste Option sieht eine Anhebung der Verbrauchsgebühr von derzeit netto 1,15 €/cbm um 0,26 €/cbm auf 1,41 €/cbm vor. Die zweite Möglichkeit umfasst eine Erhöhung der Grundgebühr um 126 %. Eine dritte Variante sieht eine Kombination aus einer Erhöhung der Grundgebühr um 63 % und einer Anhebung der Verbrauchsgebühr auf netto 1,28 €/cbm vor. In allen drei Modellen belaufen sich die jährlichen Brutto-Mehrbelastungen für ein Einfamilienhaus auf etwa 41 Euro.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll beschließen, die Mitglieder des Betriebsausschusses der Wasserwerke Wittenhorst sowie der Verbandsversammlung anzuweisen, eine Konzessionsabgabe durch die Umsetzung dieser Alternativen zu ermöglichen. Eine verbindliche Anweisung zur konkreten Gewinnverwendung wird nicht vorgeschlagen; etwaige Ausschüttungen würden die Erträge aus der Beteiligung erhöhen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 12Richtlinie über die Finanzbuchhaltung der Stadt Hamminkeln, 1. ÄnderungZur Vorlage · 2011/0079 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Richtlinie über die Finanzbuchhaltung im Rahmen einer ersten Änderung neu zu fassen. Hintergrund der Neufassung ist die Notwendigkeit, die bestehende Richtlinie an aktuelle organisatorische Entwicklungen anzupassen, die im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entstanden sind.
Im Rahmen der Überarbeitung werden Regelungen entfernt, die den mittlerweile aufgelösten Schulverband Brünen-Weselerwald-Dämmerwald betreffen. Zudem werden die Bestimmungen bezüglich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aktualisiert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die organisatorische Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. Da die bisherige Regelung vorsah, dass die Kämmerin die Aufsicht führt, jedoch gleichzeitig die Leitung der Finanzbuchhaltung innehat, wurde eine Anpassung zur Vermeidung einer unzulässigen Eigenaufsicht vorgenommen. Die neue Regelung setzt die Vorgaben des § 31 IV GemHVO um, wonach die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung nunmehr beim Bürgermeister liegt. Die vorliegende Mitteilungsvorlage dient dazu, dem Rat die geänderten Richtlinien zur Kenntnis zu bringen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 13Einstellung von Auszubildenden 2012Zur Vorlage · 2011/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2011/0092 einen Plan zur Einstellung von Auszubildenden für das Jahr 2012 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, für das Jahr 2012 zwei Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Konkret wird die Besetzung eines Ausbildungsplatzes für den Beruf des Immobilienkaufmanns bzw. der Immobilienkauffrau angestrebt. Diese Maßnahme dient der bedarfsgerechten Nachbesetzung, da zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung eine Stelle in der Gebäudewirtschaft entfällt. Da die Stadtverwaltung nicht alle erforderlichen Ausbildungsinhalte eigenständig abdecken kann, ist die Durchführung der Ausbildung über Verbundpartner vorgesehen. Die Verbandssparkasse Wesel sowie der Bauverein Wesel haben ihre Bereitschaft erklärt, als Partner für diese Ausbildung zu fungieren.
Zusätzlich wird die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für eine Fachkraft für Abwassertechnik vorgeschlagen, wobei die Besetzung nach Bedarf erfolgt. Die Vorlage führt zudem auf, dass jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr zur Verfügung gestellt wird. Die jährlichen Kosten für die Vergütung der beiden geplanten Ausbildungsstellen werden auf etwa 24.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2012 aufgenommen werden. Der Beschlussvorschlag an den Rat sieht die Bereitstellung der beiden genannten Ausbildungsplätze für das Jahr 2012 vor.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen