Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Gerichtliches Verfahren gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2011

2011/0098 07.07.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, rechtlich gegen den Bescheid des Kreises Wesel vom 15. Juni 2011 vorzugehen, mit dem die vorläufige Höhe der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzt wurde. Grundlage für die Erhebung ist die Berechnung der Umlagegrundlage nach dem Gemeindefinanzreformgesetz 2010.

Der Sachverhalt beruht auf einer Diskrepanz in der Berechnungsmethodik. Während bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisung für die Stadt Hamminkeln die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt wird, findet dieser Parameter bei der Berechnung der Kreisumlagebeteiligung durch den Kreis Wesel keine Anwendung. Da die Stadt Hamminkeln eine geringe Anzahl an Bedarfsgemeinschaften aufweist, wirkt sich dies senkend auf die Schlüsselzuweisung aus. In den Aufwendungen des Kreises Wesel sind jedoch die kreisweiten Soziallasten enthalten, ohne dass bei der Umlageerhebung zwischen den einzelnen Kommunen nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften unterschieden wird.

Eine Proberechnung des Kreises Wesel ergab, dass eine teilweise Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaften für die Stadt Hamminkeln einen Vorteil von 769.626,35 Euro bewirken würde. Eine vollständige Umstellung der Berechnung auf Basis der Bedarfsgemeinschaftszahlen würde einen Vorteil von 1.312.758 Euro für die Stadt bedeuten. Die Stadt Hamminkeln beantragt daher, die Rechtswidrigkeit des Bescheids festzustellen und die vollständige Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaften bei der Berechnung des kommunalen Anteils der Kreisumlage zu erwirken. Dem Rat wird vorgeschlagen, den Bürgermeister mit der Klage gegen den Bescheid zu beauftragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 209 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge