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Beschlussvorlage

Wasserversorgungsverband Wittenhorst; Erträge aus Beteiligungen

2011/0094 07.07.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Generierung von Erträgen aus Beteiligungen am Wasserversorgungsverband Wittenhorst zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung. Da die Stadt Hamminkeln Teileigentümerin des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst ist, sollen im Finanzplanungszeitraum ab dem Jahr 2012 Einnahmen aus dieser Beteiligung realisiert werden.

Um die notwendigen Überschüsse für die Eigentümerkommunen zu erwirtschaften, werden verschiedene tarifliche Alternativen zur Anpassung der Gebührenstrukturen durch die Wasserwerke Wittenhorst aufgeführt. Die erste Option sieht eine Anhebung der Verbrauchsgebühr von derzeit netto 1,15 €/cbm um 0,26 €/cbm auf 1,41 €/cbm vor. Die zweite Möglichkeit umfasst eine Erhöhung der Grundgebühr um 126 %. Eine dritte Variante sieht eine Kombination aus einer Erhöhung der Grundgebühr um 63 % und einer Anhebung der Verbrauchsgebühr auf netto 1,28 €/cbm vor. In allen drei Modellen belaufen sich die jährlichen Brutto-Mehrbelastungen für ein Einfamilienhaus auf etwa 41 Euro.

Der Rat der Stadt Hamminkeln soll beschließen, die Mitglieder des Betriebsausschusses der Wasserwerke Wittenhorst sowie der Verbandsversammlung anzuweisen, eine Konzessionsabgabe durch die Umsetzung dieser Alternativen zu ermöglichen. Eine verbindliche Anweisung zur konkreten Gewinnverwendung wird nicht vorgeschlagen; etwaige Ausschüttungen würden die Erträge aus der Beteiligung erhöhen.

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