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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Erschließungsbeiträge für den Ausbau der NeuhardenbergstraßeZur Vorlage · 2011/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einem Bürgerantrag zur Reduzierung der Erschließungsbeiträge für den abgeschlossenen Ausbau der Neuhardenbergstraße. Die Anwohner hatten im Oktober 2009 beantragt, die zu erwartenden Beiträge zu senken.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Beitragssatz für die Neuhardenbergstraße aufgrund gestiegener Baupreise und höherer Kosten für die Straßenentwässerung sowie Grunderwerb über den Werten vergleichbarer Straßen liegt. Während frühere Erschließungen im Stadtgebiet Sätze unter 20,00 €/m² aufwiesen, ist für die Neuhardenbergstraße ein höherer Wert zu erwarten. Ein Verweis auf die niedrigeren Kaufpreise städtischer Baugrundstücke aus dem Jahr 2006 wird damit begründet, dass ein Ausgleich über die Erschließungsbeiträge rechtlich nicht möglich ist.
Hinsichtlich der Frage, ob eine Erhöhung des städtischen Anteils von 10 % eine Lösung darstellen könnte, weist die Verwaltung darauf hin, dass eine solche Änderung der Erschließungsbeitragssatzung eine Einzelfallregelung für eine einzelne Straße ausschließen würde. Zudem würde dies zu einem Einnahmenausfall von etwa 126.000 € führen. Da die Stadt zudem an die Ergebnisse der Ausschreibungen gebunden ist und zur Erhebung der tatsächlichen Kosten verpflichtet ist, sieht die Verwaltung keine Grundlage für einen Erlass. Ein besonderer Härtefall liegt nicht vor, da keine verbindlichen Zusagen zur Beitragshöhe erteilt wurden. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Ablehnung des Bürgerantrags vor.
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Beratungsfolge
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 2Erhebung von Teil-Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Diersfordter Straße hier: Beschluss über die Bildung von Abschnitten nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BaugesetzbuchZur Vorlage · 2011/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkleln befasst sich mit der Erhebung von Teil-Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Diersfordter Straße. Der Teilausbau der Straße, der die endgültige Herstellung der Fahrbahn im Bereich zwischen der Straße Am Hallenbad und der Einmündung der Straße Roßmühle sowie die Installation der Straßenbeleuchtung umfasst, ist inzwischen abgeschlossen.
Die Verwaltung beantragt die Bildung von Abschnitten gemäß § 130 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Dies ist notwendig, da der Bereich von der Straße Am Hallenbad bis zur Einmündung der Straße Roßmühle zusammen mit dem Stichweg Roßmühle als eine selbstständige Erschließungsanlage betrachtet wird, jedoch nur der erste Teilabschnitt ausgebaut wurde. Ein weiterer Abschnitt, der vom Kindergarten bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Diersfordter Straße 72 reicht, wird als weitere selbstständige Erschließungsanlage eingestuft, wofür kein Beschluss über die Abschnittsbildung erforderlich ist.
Zudem ist die Fassung von Kostenspaltungsbeschlüssen für die genannten Teilanlagen vorgesehen. Mit diesen Beschlüssen wird die sachliche Beitragspflicht begründet, woraus die Erhebung der Teil-Erschließungsbeiträge resultiert. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird derzeit ermittelt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die abschnittsweise Abrechnung der Erschließungsanlage Diersfordter Straße (Abschnitt Am Hallenbad bis Einmündung Roßmühle) mit dem Stichweg Roßmühle zu beschließen, wobei die Kosten für die jeweiligen Abschnitte getrennt zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen sind.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 3Breitbandversorgung in der Stadt Hamminkeln hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2011/0091 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2011/0091 dient als Sachstandsbericht zur Breitbandversorgung in der Stadt Hamminkeln. Das Dokument wurde vom Bürgermeister erstellt und ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zum Termin am 30. Juni 2011 vorgesehen.
Inhaltlich befasst sich die Vorlage mit dem aktuellen Stand der Entwicklung und des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur innerhalb des Stadtgebiets. Die wirtschaftsfördernde Bedeutung der digitalen Erschließung wird als Grundlage für den Bericht angeführt. Eine detaillierte Ausführung zu spezifischen technischen Details oder konkreten Maßnahmen ist dem vorliegenden Textabschnitt nicht zu entnehmen, da dieser primär den formalen Rahmen und den Gegenstand der Information über den aktuellen Sachstand festlegt. Die Vorlage wurde von der Wirtschaftsförderung und dem Bürgermeister zur Information des Gremiums vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 4Gerichtliches Verfahren gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011Zur Vorlage · 2011/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Frage eines Beitritts zu einer Klagegemeinschaft, die die Verfassungswidrigkeit des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 gerichtlich prüfen lassen möchte. Eine solche Gemeinschaft besteht aus etwa 40 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, darunter bereits acht aus dem Kreis Wesel. Ziel des Zusammenschlusses ist es, die Kosten für die beteiligten Kommunen durch eine hohe Anzahl an Klägern gering zu halten, wobei pro Kommune Kosten von rund 4.500 Euro veranschlagt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen keine eindeutige Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Klage abgegeben hat. In der Verwaltung wird empfohlen, der Klagegemeinschaft nicht beizutreten, da die finanziellen Mittel hierfür im Haushalt nicht veranschlagt sind und eine außerplanmäßige Bereitstellung aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt nicht vorgesehen ist.
Gleichzeitig ist vorgesehen, gegen den Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8. Juni 2011, welcher auf dem GFG 2011 basiert, Klage einzureichen. Dieses Vorgehen dient der Wahrung der Klagefrist. Sollte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes später festgestellt werden, verlöre der Bescheid seine Grundlage. Im Falle einer Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit könnte der Bescheid jedoch durch Zeitablauf Bestandskraft erlangen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll daher beschließen, der Klagegemeinschaft nicht beizutreten, dem Bürgermeister jedoch die Ermächtigung erteilen, die Klage zur Fristwahrung gegen den Bescheid der Bezirksregierung einzureichen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 5Wasserversorgungsverband Wittenhorst; Erträge aus BeteiligungenZur Vorlage · 2011/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Generierung von Erträgen aus Beteiligungen am Wasserversorgungsverband Wittenhorst zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung. Da die Stadt Hamminkeln Teileigentümerin des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst ist, sollen im Finanzplanungszeitraum ab dem Jahr 2012 Einnahmen aus dieser Beteiligung realisiert werden.
Um die notwendigen Überschüsse für die Eigentümerkommunen zu erwirtschaften, werden verschiedene tarifliche Alternativen zur Anpassung der Gebührenstrukturen durch die Wasserwerke Wittenhorst aufgeführt. Die erste Option sieht eine Anhebung der Verbrauchsgebühr von derzeit netto 1,15 €/cbm um 0,26 €/cbm auf 1,41 €/cbm vor. Die zweite Möglichkeit umfasst eine Erhöhung der Grundgebühr um 126 %. Eine dritte Variante sieht eine Kombination aus einer Erhöhung der Grundgebühr um 63 % und einer Anhebung der Verbrauchsgebühr auf netto 1,28 €/cbm vor. In allen drei Modellen belaufen sich die jährlichen Brutto-Mehrbelastungen für ein Einfamilienhaus auf etwa 41 Euro.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll beschließen, die Mitglieder des Betriebsausschusses der Wasserwerke Wittenhorst sowie der Verbandsversammlung anzuweisen, eine Konzessionsabgabe durch die Umsetzung dieser Alternativen zu ermöglichen. Eine verbindliche Anweisung zur konkreten Gewinnverwendung wird nicht vorgeschlagen; etwaige Ausschüttungen würden die Erträge aus der Beteiligung erhöhen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 6Ausbau von U-3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen hier: Mühlenbergkindergarten BrünenZur Vorlage · 2011/0085 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung am Mühlenberg in Brünen. Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung hat der Kreis Wesel einen Bedarf von zehn U3-Plätzen für diese Einrichtung ermittelt. Da die bauliche Lage keine Erweiterungen durch Anbauten zulässt, sollen die neuen Plätze durch Umbaumaßnahmen innerhalb bestehender Räumlichkeiten geschaffen werden. Diese Maßnahmen beinhalten die Nutzung ehemaliger Mietwohnungen und eine Teilsanierung des Gebäudes.
Aufgrund der Art der Maßnahme sieht die gesetzliche Zuschussregelung einen Betrag von 12.000 Euro pro Platz vor, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 90 Prozent der Kosten übernimmt. Der Kindergartenverein Brünen e.V. beantragt bei der Stadt die Übernahme des verbleibenden Trägeranteils. Während im Rahmen der Haushaltsberatung eine Reduzierung des Trägeranteils von 10 auf 5 Prozent beschlossen wurde, legt der Verein dar, dass der Ausbau bei einer Beteiligung von nur 5 Prozent aufgrund der notwendigen Sanierungsarbeiten und der geringeren Landesförderung nicht realisierbar ist.
Die zuständige Fachabteilung schlägt daher vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent zu gewähren, was einem Betrag von 12.000 Euro entspricht, und diesen im Haushalt 2012 bereitzustellen. Damit soll die Grundlage für den Antrag des Vereins beim Landesjugendamt geschaffen werden. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, den Zuschuss in Höhe von 10 Prozent zu bewilligen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im Bereich der ehemaligen Wohnungen werden separat im Betriebsausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 7Änderungen zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0077 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0077 Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vorgeschlagen. Ziel der Anpassungen ist es, die bestehende Satzung an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse auf den Kommunalfriedhöfen anzupassen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Vereinheitlichung der Ruhezeit für Urnen auf 20 Jahre. Hintergrund ist der Anstieg der Urnenbeisetzungen um etwa 20 Prozent sowie die Begründung, dass nach der Einäscherung keine weitere Verwesung stattfinde. Durch die Verkürzung der Ruhezeit sollen Flächen für eine frühere Neubelegung zur Verfügung stehen. Zudem wird eine Neuregelung für Rasengräber vorgeschlagen, die es ermöglicht, benachbarte Grabstellen für Ehegatten freizuhalten, sowie eine Anpassung der Bestattungsfläche Krechtinger Straße in Dingden.
Die Vorlage sieht zudem vor, die Regelungen für das Ende des Nutzungsrechts bei Reihengräbern zu vervollständigen und die Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts an Urnenwahlgräbern einzuführen. Bezüglich der Grabpflege wird klargestellt, dass eine vorzeitige Einebnung nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist, wobei die Kostenpflicht des Nutzungsberechtigten sowie die künftige Pflege durch den Friedhofsträger geregelt werden.
Hinsichtlich der Grabgestaltung soll der Ausschluss von Kiesbestreuung aufgehoben werden, um sich wandelnden Gestaltungswünschen Rechnung zu tragen, sofern die gärtnerische Gestaltung im Vordergrund bleibt. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, diese Änderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 8Einstellung von Auszubildenden 2012Zur Vorlage · 2011/0092 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2011/0092 einen Plan zur Einstellung von Auszubildenden für das Jahr 2012 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, für das Jahr 2012 zwei Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Konkret wird die Besetzung eines Ausbildungsplatzes für den Beruf des Immobilienkaufmanns bzw. der Immobilienkauffrau angestrebt. Diese Maßnahme dient der bedarfsgerechten Nachbesetzung, da zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung eine Stelle in der Gebäudewirtschaft entfällt. Da die Stadtverwaltung nicht alle erforderlichen Ausbildungsinhalte eigenständig abdecken kann, ist die Durchführung der Ausbildung über Verbundpartner vorgesehen. Die Verbandssparkasse Wesel sowie der Bauverein Wesel haben ihre Bereitschaft erklärt, als Partner für diese Ausbildung zu fungieren.
Zusätzlich wird die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für eine Fachkraft für Abwassertechnik vorgeschlagen, wobei die Besetzung nach Bedarf erfolgt. Die Vorlage führt zudem auf, dass jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr zur Verfügung gestellt wird. Die jährlichen Kosten für die Vergütung der beiden geplanten Ausbildungsstellen werden auf etwa 24.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2012 aufgenommen werden. Der Beschlussvorschlag an den Rat sieht die Bereitstellung der beiden genannten Ausbildungsplätze für das Jahr 2012 vor.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen