Gerichtliches Verfahren gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Frage eines Beitritts zu einer Klagegemeinschaft, die die Verfassungswidrigkeit des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 gerichtlich prüfen lassen möchte. Eine solche Gemeinschaft besteht aus etwa 40 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, darunter bereits acht aus dem Kreis Wesel. Ziel des Zusammenschlusses ist es, die Kosten für die beteiligten Kommunen durch eine hohe Anzahl an Klägern gering zu halten, wobei pro Kommune Kosten von rund 4.500 Euro veranschlagt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen keine eindeutige Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Klage abgegeben hat. In der Verwaltung wird empfohlen, der Klagegemeinschaft nicht beizutreten, da die finanziellen Mittel hierfür im Haushalt nicht veranschlagt sind und eine außerplanmäßige Bereitstellung aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt nicht vorgesehen ist.
Gleichzeitig ist vorgesehen, gegen den Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8. Juni 2011, welcher auf dem GFG 2011 basiert, Klage einzureichen. Dieses Vorgehen dient der Wahrung der Klagefrist. Sollte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes später festgestellt werden, verlöre der Bescheid seine Grundlage. Im Falle einer Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit könnte der Bescheid jedoch durch Zeitablauf Bestandskraft erlangen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll daher beschließen, der Klagegemeinschaft nicht beizutreten, dem Bürgermeister jedoch die Ermächtigung erteilen, die Klage zur Fristwahrung gegen den Bescheid der Bezirksregierung einzureichen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2011kein Ergebnis hinterlegt