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Beschlussvorlage

Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Neuhardenbergstraße

2011/0089 30.06.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einem Bürgerantrag zur Reduzierung der Erschließungsbeiträge für den abgeschlossenen Ausbau der Neuhardenbergstraße. Die Anwohner hatten im Oktober 2009 beantragt, die zu erwartenden Beiträge zu senken.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Beitragssatz für die Neuhardenbergstraße aufgrund gestiegener Baupreise und höherer Kosten für die Straßenentwässerung sowie Grunderwerb über den Werten vergleichbarer Straßen liegt. Während frühere Erschließungen im Stadtgebiet Sätze unter 20,00 €/m² aufwiesen, ist für die Neuhardenbergstraße ein höherer Wert zu erwarten. Ein Verweis auf die niedrigeren Kaufpreise städtischer Baugrundstücke aus dem Jahr 2006 wird damit begründet, dass ein Ausgleich über die Erschließungsbeiträge rechtlich nicht möglich ist.

Hinsichtlich der Frage, ob eine Erhöhung des städtischen Anteils von 10 % eine Lösung darstellen könnte, weist die Verwaltung darauf hin, dass eine solche Änderung der Erschließungsbeitragssatzung eine Einzelfallregelung für eine einzelne Straße ausschließen würde. Zudem würde dies zu einem Einnahmenausfall von etwa 126.000 € führen. Da die Stadt zudem an die Ergebnisse der Ausschreibungen gebunden ist und zur Erhebung der tatsächlichen Kosten verpflichtet ist, sieht die Verwaltung keine Grundlage für einen Erlass. Ein besonderer Härtefall liegt nicht vor, da keine verbindlichen Zusagen zur Beitragshöhe erteilt wurden. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Ablehnung des Bürgerantrags vor.

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