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Beschlussvorlage

Erhebung von Teil-Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Diersfordter Straße hier: Beschluss über die Bildung von Abschnitten nach § 130 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch

2011/0087 07.07.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkleln befasst sich mit der Erhebung von Teil-Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Diersfordter Straße. Der Teilausbau der Straße, der die endgültige Herstellung der Fahrbahn im Bereich zwischen der Straße Am Hallenbad und der Einmündung der Straße Roßmühle sowie die Installation der Straßenbeleuchtung umfasst, ist inzwischen abgeschlossen.

Die Verwaltung beantragt die Bildung von Abschnitten gemäß § 130 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Dies ist notwendig, da der Bereich von der Straße Am Hallenbad bis zur Einmündung der Straße Roßmühle zusammen mit dem Stichweg Roßmühle als eine selbstständige Erschließungsanlage betrachtet wird, jedoch nur der erste Teilabschnitt ausgebaut wurde. Ein weiterer Abschnitt, der vom Kindergarten bis zur südlichen Grundstücksgrenze der Diersfordter Straße 72 reicht, wird als weitere selbstständige Erschließungsanlage eingestuft, wofür kein Beschluss über die Abschnittsbildung erforderlich ist.

Zudem ist die Fassung von Kostenspaltungsbeschlüssen für die genannten Teilanlagen vorgesehen. Mit diesen Beschlüssen wird die sachliche Beitragspflicht begründet, woraus die Erhebung der Teil-Erschließungsbeiträge resultiert. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird derzeit ermittelt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die abschnittsweise Abrechnung der Erschließungsanlage Diersfordter Straße (Abschnitt Am Hallenbad bis Einmündung Roßmühle) mit dem Stichweg Roßmühle zu beschließen, wobei die Kosten für die jeweiligen Abschnitte getrennt zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen sind.

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