Änderungen zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0077 Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vorgeschlagen. Ziel der Anpassungen ist es, die bestehende Satzung an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse auf den Kommunalfriedhöfen anzupassen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Vereinheitlichung der Ruhezeit für Urnen auf 20 Jahre. Hintergrund ist der Anstieg der Urnenbeisetzungen um etwa 20 Prozent sowie die Begründung, dass nach der Einäscherung keine weitere Verwesung stattfinde. Durch die Verkürzung der Ruhezeit sollen Flächen für eine frühere Neubelegung zur Verfügung stehen. Zudem wird eine Neuregelung für Rasengräber vorgeschlagen, die es ermöglicht, benachbarte Grabstellen für Ehegatten freizuhalten, sowie eine Anpassung der Bestattungsfläche Krechtinger Straße in Dingden.
Die Vorlage sieht zudem vor, die Regelungen für das Ende des Nutzungsrechts bei Reihengräbern zu vervollständigen und die Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts an Urnenwahlgräbern einzuführen. Bezüglich der Grabpflege wird klargestellt, dass eine vorzeitige Einebnung nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist, wobei die Kostenpflicht des Nutzungsberechtigten sowie die künftige Pflege durch den Friedhofsträger geregelt werden.
Hinsichtlich der Grabgestaltung soll der Ausschluss von Kiesbestreuung aufgehoben werden, um sich wandelnden Gestaltungswünschen Rechnung zu tragen, sofern die gärtnerische Gestaltung im Vordergrund bleibt. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, diese Änderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 30.06.2011kein Ergebnis hinterlegt