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Beschlussvorlage

36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung des Gewerbegebietes in Hamminkeln und Reduzierung des Gewerbegebietes in Brünen) - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Abwägungsbeschluss - Erneuter Feststellungsbeschluss

2011/0071 07.07.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln strebt eine Neufassung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes an. Nachdem der Rat am 15. Dezember 2010 einen Feststellungsbeschluss zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Hamminkeln und zur Reduzierung des Gewerbegebietes in Brünen gefasst hatte, wurde der Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung eingereicht. Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Bezirksregierung wurde der Antrag von der Stadtverwaltung zurückgezogen, da formaler Handlungsbedarf besteht.

Die Bezirksregierung hat zwei wesentliche Punkte beanstandet: Zum einen müssen die Belange der bestehenden Wohnnutzungen im Ortsteil Hamminkeln auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ausreichend gewürdigt und die Begründung hinsichtlich des Immissionsschutzes ergänzt werden. Zum anderen muss eine Anregung eines Bürgers zur Entwicklung eines Gewerbegebietes westlich der Straße Kesseldorfer Rott ebenfalls auf der Ebene des Flächennutzungsplanes abgewogen werden, da dies Flächennutzungsplan-Belange berührt.

In Abstimmung mit der Bezirksregierung ist nun vorgesehen, die Begründung zu ergänzen, die entsprechende Abwägung durchzuführen und einen erneuten Feststellungsbeschluss zu fassen. Eine erneute Offenlage der Pläne ist nicht erforderlich. Die Vorlage enthält zudem die Berücksichtigung früherer Stellungnahmen von Behörden und Institutionen, wie etwa des Kreises Wesel, des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Wasserwerke, die im Rahmen des Verfahrens bereits im Rahmen der Abwägung behandelt wurden.

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Beratungsfolge