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Beschlussvorlage

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)

2011/0030 14.04.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0030 behandelt den Antrag der CDU-Fraktion auf die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Gegenstand des Antrags ist die Anpassung der Festsetzungen für zwei zusammenhängende Baugrundstücke im Bereich der Einmündung Neuhardenbergstraße in die Diersfordter Straße.

Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1999 sieht für diesen Bereich ein durchgehendes Baufenster von 45 Metern Länge vor. Durch eine inzwischen erfolgte bauliche Umsetzung der Straßenführung und eine Neuregelung der Grundstücksverhältnisse sind nun zwei separate Parzellen entstanden. Nach aktueller Planung wäre auf dieser Fläche die Errichtung eines großen Mehrfamilienwohnhauses möglich, was jedoch nicht dem ursprünglichen Planungsziel für eine kleinteilige Wohnbebauung mit Doppelhaushälften oder kleinen Hausgruppen entspricht. Zudem könnten durch ein solches Gebäude Beeinträchtigungen bei der Belichtung und Beschattung entstehen.

Die Verwaltung schlägt vor, das Baufenster entlang der bestehenden Eigentumsgrenze aufzuteilen, um die Entstehung von mindestens zwei getrennten Baukörpern zu gewährleisten. Eine Begrenzung der Gebäudehöhe durch Festlegung der Firsthöhe wird als städtebaulich sinnvoll erachtet, wobei die rechtlichen Folgen hinsichtlich möglicher Entschädigungsansprüche nach § 42 BauGB zu prüfen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung sowie die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu fassen.

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