Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1RAL-Gütezeichen ''Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung'' hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010Zur Vorlage · 2011/0057 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion, die notwendigen Vorbereitungen für die Erlangung des RAL-Gütezeichens „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zu treffen. Ziel der Zertifizierung ist die Verbesserung des Standortfaktors durch messbare Qualitätsstandards in der Verwaltung. Die Zertifizierung basiert auf 13 Güte- und Prüfbestimmungen, die unter anderem die Bearbeitungszeiten von Baugenehmigungen, die Reaktionszeiten auf Anfragen sowie die Verlässlichkeit von Serviceversprechen umfassen.
Für den Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien ist die Einführung eines Dokumentationssystems in verschiedenen Fachbereichen, wie etwa der Bauverwaltung, der Kämmerei oder der Wirtschaftsförderung, erforderlich. Zudem sind eine regelmäßige Eigenüberwachung sowie eine zweijährliche externe Fremdüberwachung durch die TÜV NORD CERT GmbH vorgesehen.
Die Verwaltung weist auf die mit der Zertifizierung verbundenen Kosten hin. Neben jährlichen Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.500 Euro und einer einmaligen Aufnahmegebühr fallen Kosten für die Fremdüberwachung, die Kundenzufriedenheitsanalyse sowie personelle Aufwendungen für eine mögliche RAL-Beauftragung an. Die jährlichen Gesamtkosten werden auf mindestens 16.300 Euro geschätzt. Aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes und der Schwierigkeit, bestimmte Kriterien, wie die Bearbeitungsfristen für Baugenehmigungen, verlässlich einzuhalten, empfiehlt die Verwaltung, von der Erlangung des Gütezeichens abzusehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 2Nachbesetzung des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2011/0058 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0058 befasst sich mit der Nachbesetzung des Betriebsausschusses der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Schreiben eines sachkundigen Bürgers vom 21. März 2011, in dem die Niederlegung seines Sitzes im Betriebsausschuss zum 31. März 2011 erklärt wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds dazu verpflichtet, eine Nachfolge zu wählen. Das Vorschlagsrecht für diese Wahl liegt bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. In diesem Fall ist die SPD-Fraktion vorschlagsberechtigt. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Regelungen kein Stimmrecht besitzt.
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage einen Vorschlag für die Nachbesetzung unterbreitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ratsmitglieder die vorgeschlagene Person als ordentliches Mitglied in den Betriebsausschuss wählen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 3Wahl von Schiedspersonen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0055.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0055.1 befasst sich mit der Neubesetzung der Schiedsperson sowie der Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk III, der die Bereiche Hamminkeln und Ringenberg umfasst. Die bisherige Amtszeit der am 15.0partei 05.2011 auslaufenden Schiedsperson und deren Stellvertretung endet, da beide Personen aufgrund eigener Erklärungen nicht mehr für das Ehrenamt zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Bekanntmachung in den Tageszeitungen, die gemäß den Vorgaben des Schiedsamtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt ist, sind zwei Bewerbungen eingegangen. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag einer Fraktion sowie um eine Eigenbewerbung über die Presseinformation. Beide Bewerberinnen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Mindestalters sowie des Wohnsitzes im entsprechenden Schiedsamtsbezirk.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen wurde über die Vorgänge informiert und hat keine Einwände gegen die neuen Bewerberinnen erhoben. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorliegenden Bewerberinnen zur Schiedsperson und zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk III zu wählen. Die Entscheidung über die Wahl obliegt dem Rat in der Sitzung am 14.04.2011.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 4Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2011/0037 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht eine Anpassung der Realsteuerhebesätze vor. Ziel der Maßnahme ist es, das bestehende Defizit im Rahmen eines Haushaltsicherungskonzeptes zu reduzieren.
Konkret wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 195 % auf 220 %, den der Grundsteuer B von 381 % auf 420 % sowie den der Gewerbesteuer von 410 % auf 430 % anzuheben. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Ertragsseite zu stärken und die Hebesätze an die Entwicklung des verfügbaren Einkommens sowie an die fiktiven Hebesätze anzupassen, um eine zu hohe Anrechnung bei den Schlüsselzuweisungen zu vermeiden. Zudem wird auf die Situation in umliegenden Kommunen des Kreises Wesel sowie auf Hinweise der Kommunalaufsicht verwiesen.
Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhungen werden mit Mehrerträgen von etwa 26.000 € bei der Grundsteuer A, rund 320.000 € bei der Grundsteuer B und etwa 450.000 € bei der Gewerbesteuer beziffert. Zur Veranschaulichung der Belastungsänderungen führt die Vorlage Beispiele für landwirtschaftliche Betriebe sowie für Einfamilienhäuser an. Der Rat wird gebeten, die Erlassung der neuen Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 5Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0027 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant im Rahmen von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine entsprechende Satzung zu erlassen, die auf dem Muster des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen basiert.
Nach dem Entwurf der Satzung sind Wohnungen steuerpflichtig, die neben der Hauptwohnung von Eigentümern, Mietern oder deren Angehörigen genutzt werden. Als Steuersatz ist ein Anteil von 12 % der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage vorgesehen. Die Steuer dient dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzubilden, die sich aus der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf ergibt.
Der Entwurf enthält spezifische Befreiungstatbestände. Davon sind unter anderem Studierende befreit, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben und am Studienort eine Zweitwohnung nutzen. Zudem sind Personen von der Steuer befreit, die in öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen eine vorübergehende Berufsausbildung oder Fortbildung absolvieren. Eine Besteuerung von berufsbedingten Nebenwohnungen bei verheirateten Berufstätigen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 6Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0028 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0028 eine Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist die Haushaltskonsolidierung durch eine Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen. Zudem soll die Beitragspflicht auf Wirtschaftswege ausgeweitet werden, für die bislang keine Ausbaubeiträge erhoben werden konnten.
Der Entwurf basiert auf dem Satzungsmuster des Städte- und Gemeindebundes NRW. Durch die Einführung der Beitragspflicht für Wirtschaftswege und Änderungen in der Systematik ist eine direkte Vergleichbarkeit mit der bisherigen Satzung nicht gegeben. Die Stadt übernimmt weiterhin die Kostenanteile, die auf die Inanspruchnahme durch die Allgemeinheit sowie auf eigene Grundstücke entfallen. Bei der Festsetzung des Gemeindeanteils wird eine Staffelung nach Straßentypen vorgesehen, die sich am Umfang des Durchgangsverkehrs orientiert. Bei Nebenanlagen wie Gehweg oder Parkstreifen an Hauptverkehrsstraßen ist ein höherer Anteil der Beitragspflichtigen vorgesehen.
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich schlägt die Verwaltung einen Nutzungsfaktor von 0,04 und für forstwirtschaftliche Flächen einen Faktor von 0,02 vor. Zudem wurden teilweise die anrechenbaren Breiten, etwa für Radwege, erhöht. Für verkehrsberuhigte Bereiche sieht der Entwurf eine Regelung vor, die bei Bedarf Einzelfallsatzungen ermöglicht. Aufgrund der verstärkten Nutzung von Mulden-/Rigolensystemen zur Entwässerung wurde die anrechenbare Breite in diesen Bereichen um drei Meter vergrößert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 7FeuerwehrsatzungZur Vorlage · 2011/0047 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Feuerwehrsatzung vom 23. März 1993 an die aktuelle Rechtsprechung und geänderte gesetzliche Bestimmungen anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst Änderungen bei der Berechnung von Fahrzeugkosten, dem Kostenersatz für die Beseitigung von Ölspuren sowie der Abrechnung von Einsatzzeiten.
Hinsichtlich der Fahrzeugkosten sollen die Vorhaltekosten gemäß den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts neu berechnet werden. Dabei ist die Einsatzstunde als Quotient aus den gesamten Vorhaltekosten und den Jahresstunden zu ermitteln. Zudem sollen Abschreibungen nur noch auf Basis des Anschaffungswerts und Zinsen nur für tatsächlich aufgenommenes Fremdkapital berücksichtigt werden.
Aufgrund der Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) soll die Satzung so ergänzt werden, dass die Stadt Kostenersatz für die Beseitigung von Ölspuren von den zuständigen Straßenbaulastträgern einfordern kann, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Dies betrifft insbesondere den Landesbetrieb Straßen NRW sowie den Kreis Wesel.
Zudem wird die bisherige Regelung zur Kostenpauschalierung nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts angepasst. Die Praxis, für jede angefangene Stunde einen vollen Stundensatz zu berechnen, wird durch ein Modell ersetzt, das der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt die Verabschiedung der angepassten Satzung nebst Tarif.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 05.04.2011 · Feuerschutzausschuss (3. Sitzung)
- 8Aufstellung einer Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen StraßenZur Vorlage · 2011/0038 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0038 vorgelegt, die die Aufstellung einer neuen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zum Gegenstand hat. Die Erarbeitung dieser Satzung erfolgte auf Grundlage der Mustersatzung „Sondernutzung 2008“ des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie unter Berücksichtigung bestehender Satzungen über Sondernutzungen in benachbarten Kommunen.
Der Entwurf der Satzung umfasst neben den rechtlichen Regelungen auch eine entsprechende Anlage, welche die Gebührentarife für die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen zu Sonderzwecken festlegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Verabschiedung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie für die Sitzung des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 9Einrichtung der offenen Ganztagsschule in der Gemeinschaftsgrundschule Loikum-WertherbruchZur Vorlage · 2011/0032 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule in der Gemeinschaftsgrundschule Loikum-Wertherbruch zum Schuljahr 2011/2012. Grundlage für diesen Antrag ist ein Schreiben der Schulkonferenz der betreffenden Schule. Seit dem Schuljahr 2008/2009 wird an dieser Schule bereits das außerunterrichtliche Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ durchgeführt, wobei die Teilnehmerzahlen stetig gestiegen sind.
Die Verwaltung befürwortet die Einführung der offenen Ganztagsschule. Da bestehendes Inventar sowie Beschäftigungsmaterialien teilweise weitergenutzt werden können, sind keine höheren Investitionskosten erforderlich. Für das erste Schulhalbjahr 2011/2012 werden Betreuungskosten in Höhe von 18.750,00 Euro veranschlagt. Den erwarteten Einnahen aus Elternbeiträgen und Landeszuschüssen stehen die Kosten gegenüber, woraus sich ein voraussichtlicher Anteil des Schulträgers in Höhe von 6.400,00 Euro ergibt. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsjahr 2011 im Produktbereich 03 berücksichtigt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt die Umsetzung des Vorhabens. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der vorliegenden Kostenkalkulation die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 24.03.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (6. Sitzung)
- 106. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2011/0029 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln betrifft die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Die Verwaltung plant, die Änderungen in einem separaten Verfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der Verfahrensprozesse zu vermeiden. Die 6. Änderung basiert auf Anpassungen an den erfolgten Straßenausbau im Bereich des Kindergartens. Konkret sollen die Verkehrsflächen im südöstlichen Bereich des Kindergartens an den örtlichen Ausbau angepasst werden, wobei Flächen, die bislang als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt waren, in Verkehrsflächen umgewandelt werden sollen.
Zudem ist eine Änderung der Dachneigung im Allgemeinen Wohngebiet vorgesehen. Die bisherige Festsetzung von 35° bis 45° soll auf einen Bereich von 0° bis 45° erweitert werden, um die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten auf dem betreffenden Grundstück zu vergrößern.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren zu fassen. Nach einem möglichen Aufstellungsbeschluss durch den Rat wird der Gesamtentwurf inklusive der textlichen Festsetzungen im Ausschuss vorgestellt, um die weiteren Verfahrensschritte zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 23.03.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 117. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2011/0030 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0030 behandelt den Antrag der CDU-Fraktion auf die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Gegenstand des Antrags ist die Anpassung der Festsetzungen für zwei zusammenhängende Baugrundstücke im Bereich der Einmündung Neuhardenbergstraße in die Diersfordter Straße.
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1999 sieht für diesen Bereich ein durchgehendes Baufenster von 45 Metern Länge vor. Durch eine inzwischen erfolgte bauliche Umsetzung der Straßenführung und eine Neuregelung der Grundstücksverhältnisse sind nun zwei separate Parzellen entstanden. Nach aktueller Planung wäre auf dieser Fläche die Errichtung eines großen Mehrfamilienwohnhauses möglich, was jedoch nicht dem ursprünglichen Planungsziel für eine kleinteilige Wohnbebauung mit Doppelhaushälften oder kleinen Hausgruppen entspricht. Zudem könnten durch ein solches Gebäude Beeinträchtigungen bei der Belichtung und Beschattung entstehen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Baufenster entlang der bestehenden Eigentumsgrenze aufzuteilen, um die Entstehung von mindestens zwei getrennten Baukörpern zu gewährleisten. Eine Begrenzung der Gebäudehöhe durch Festlegung der Firsthöhe wird als städtebaulich sinnvoll erachtet, wobei die rechtlichen Folgen hinsichtlich möglicher Entschädigungsansprüche nach § 42 BauGB zu prüfen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung sowie die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 23.03.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 12Westtangente in Hamminkeln - Beratung über die weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2011/0031 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0031 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise beim Bau der Westtangente in Hamminkeln. Ein im Oktober 2010 gefasster Ratsbeschluss sah vor, einen Zuschussantrag für den gesamten Verlauf der Tangente bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass die Voraussetzungen für diesen Antrag derzeit nicht erfüllt sind, da die notwendigen Grundstücksflächen nicht in den Besitz der Stadt gelangen können. Ein vollständiger Grunderwerb ist nach aktuellem Sachstand in absehbarer Zeit nicht realisierbar, weshalb der ursprüngliche Beschluss nicht umgesetzt werden kann.
Einzig für den Nordabschnitt, der von der Weststraße bis zur Zufahrt zum Sportgelände Mühlenrott reicht, bestehen die Voraussetzungen für einen Zuschussantrag. Es wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob für diesen Teilabschnitt ein separater Antrag vorbereitet werden soll, wobei das langfristige Ziel die Realisierung der gesamten Westtangente bleibt. Ein vorliegendes Gutachten weist darauf hin, dass der Nordabschnitt allein die geplanten Verkehrsfunktionen dauerhaft nicht abdecken kann, da bei einer Siedlungsentwicklung im Südwesten die Belastung der Diersfordter Straße im Südabschnitt zunehmen würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Projekt der Westtangente nicht weiter zu verfolgen oder alternativ die Verwaltung damit zu beauftragen, die Förderfähigkeit des Nordabschnitts beim zuständigen Zuschussgeber zu klären.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 23.03.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (8. Sitzung)
- 13Gestaltung der kommunalen Friedhöfe in HamminkelnZur Vorlage · 2011/0039 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit einem Antrag vom 4. März 2011 die Erstellung eines Gestaltungskonzepts durch einen Gartenbauarchitekten beantragt. Ziel der Fraktion ist eine Aufwertung der kommunalen Friedhöfe in Hamminkeln, da die Gestaltung im Vergleich zu Nachbarkommunen weniger ansprechend erscheine und die Friedhofspflege einen hohen Aufwand erfordere. Eine detaillierte Konkretisierung der angestrebten Ziele oder etwaiger Mängel in der Pflege wurde im Antrag nicht angeführt.
Die Verwaltung bewertet die Beauftragung einer Fachfirma als entbehrlich. Nach Angaben der Verwaltung befinden sich die Friedhöfe in einem ansprechenden Zustand. Die Gestaltung der allgemeinen Flächen und Wege erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Friedhofsgärtnern unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte und der vorhandenen Standards. Die Verwaltung weist darauf hin, dass historische Friedhöfe, etwa in Dingden oder Hamminkeln, auch als Parkanlagen und Aufenthaltsflächen dienen. Anpassungen der Grabfeldaufteilung werden bereits nach Bedarf und unter Berücksichtigung der Nachfragesituation vorgenommen.
Zudem plant die Verwaltung eine Überarbeitung der Friedhofssatzung, um auf veränderte Bestattungsformen und Vorgaben zur Grabgestaltung zu reagieren. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung an den Betriebsausschuss sieht vor, auf die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes zu verzichten und keine entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 31.03.2011 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 14Pflege der Sportplatzanlagen durch die Vereine hier: ÜbergangsregelungZur Vorlage · 2011/0054 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einer Übergangsregelung zur Pflege der Sportplatzanlagen durch lokale Vereine. Da die auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2007 geschlossenen Verträge zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen sind, schlägt die Verwaltung eine vorübergehende Lösung für das Jahr 2011 vor.
Es wird vorgeschlagen, den Vereinen Sportverein Brünen e.V., Blau-Weiß Dingden e.V., HSC Dingden Berg e.V., VfR Haffen-Mehr-Mehrhoog e.V., Sportverein Hamminkeln e.V., Sportverein Grün-Weiß Lankern e.V., Sportverein Schwarz-Weiß Ringenberg e.V. sowie Sportverein Blau-Weiß Wertherbruch e.V. einen Zuschuss zur Pflege der Rasenspielflächen und Nebenflächen zu gewähren. Dieser Zuschuss soll den bisherigen Vertragsgrundlagen entsprechen, jedoch um die neuen Flächen in Hamminkeln und Dingden modifiziert werden. Voraussetzung für die Gewährung der Mittel ist die Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises durch die Vereine bis zum Jahresende 2011.
Für die Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung. Parallel dazu ist die Verwaltung beauftragt, im laufenden Jahr 2011 eine neue Förderstruktur zu erarbeiten. Diese soll in Abstimmung mit den Vereinen entwickelt und den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt werden, um ab dem Jahr 2012 als neue Grundlage für die Sportförderung dienen zu können. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt die Annahme des Vorschlags an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 24.03.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (6. Sitzung)
- 15Stellenplan für das Jahr 2011Zur Vorlage · 2011/0052 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0052 zum Stellenplan für das Jahr 2011 umfasst die Planung für den Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Stellen um 11,55 vor. Im Bereich der Beamten ist ein Zuwachs von 4 Stellen vorgesehen, darunter zwei Stellen im Ordnungsamt sowie zwei Stellen im Verwaltungsvorstand zur Umsetzung einer Umorganisation. Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Saldo von 8,55 zusätzlichen Stellen geplant. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus der Überführung von Stellen aus dem Schulverband in das Gebäudemanagement sowie der Einrichtung neuer Stellen im Bauhof, im Bereich Abwassertransport und in den Friedhöfen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat Empfehlungen ausgesprochen, wonach die Ausweisung einer Stelle für die Dichtheitsprüfung auf das Jahr 2012 verschoben und Stellen für die Friedhofspflege erst ab 2013 dauerhaft besetzt werden sollen. Zudem wurde die Streichung einer Stelle zur Nachbesetzung eines Altersteilzeitfalls empfohlen. Die Vorlage enthält zudem verschiedene Stellenhebungen, bei denen bestehende Positionen in höhere Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen hochgestuft werden.
Im Bereich der Ausbildung sind für das Jahr 2011 Ausbildungsstellen für den Garten- und Landschaftsbau, den gehobenen Dienst sowie ein Praktikum im Sozial- und Erziehungsdienst vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem die befristete Weiterbeschäftigung von Kräften, die ihre Ausbildung im Jahr 2011 abschließen, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 16Einbringung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz der Stadt Hamminkeln zum 01.01.2009 sowie Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009Zur Vorlage · 2011/0060 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Einbringung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 sowie des Entwurfes des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2009. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW, da die Gemeinde ihre Geschäftsvorfälle ab diesem Zeitraum nach dem System der doppelten Buchführung erfasst. Die Bilanzansätze basieren auf vorsichtig geschätzten Zeitwerten der Vermögensgegenstände.
Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wurde durch die Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den Entwurf der Eröffnungsbilanz sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung weiterleitet. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hamminkeln, wobei der Rechnungsprüfungsausschuss bereits der Beauftragung der tbbo Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung der Prüfung zugestimmt hat.
Die Vorlage stellt fest, dass die gesetzliche Frist zur Zuleitung der Eröffnungsbilanz an den Rat nicht eingehalten werden konnte. Nach der Feststellung durch den Rat unterliegt die Eröffnungsbilanz der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie der Anzeige an die Aufsichtsbehörde. Eine detaillierte Vorstellung der Entwürfe im Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbeziehung aller Ratsmitglieder ist beabsichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 17Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 2011/0050 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0050 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2011. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 24. Februar 2011 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der anstehenden Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Beratung in den Fachausschüssen ist bis zum 7. April 2011 vorgesehen. Die Verwaltung hat in der Vorlage darauf hingewiesen, dass die von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zusammengefasst beigefügt sind oder als Tischvorlage nachgereicht werden.
Der Fokus der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss liegt auf den Änderungsvorschlägen sowie auf den Änderungsanträgen, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen. Anträge, die den Kulturbereich betreffen, sind der Sitzungsvorlage bereits beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2011 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat sind für den 7. April bzw. den 14. April 2011 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 18Verabschiedung einer Resolution zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2011/0066 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, sich einer Resolution zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas anzuschließen. Dieser Beschluss bezieht sich auf eine Resolution, die bereits am 7. April 2011 vom Kreistag gefasst wurde. In der Begründung wird zudem auf entsprechende Beschlüsse der Gemeinde Schermbeck sowie auf die Absicht der Stadt Wesel verwiesen, eine ähnliche Entscheidung zu treffen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat zur Kenntnis nimmt, dass die Stadtverwaltung bereits am 24. Februar 2011 in einer Stellungnahme gegenüber dem Kreis Wesel Bedenken gegen eine Erteilung von Erlaubnissen zur Erdgasgewinnung geäußert hat. Darüber hinaus soll der Rat den Beschluss des Kreistags vom 7. April 2011 unterstützen. Damit einhergehend wird die Kenntnisnahme des Positionspapiers des Kreises sowie die Unterstützung der darin enthaltenen Aussagen beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen