Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht eine Anpassung der Realsteuerhebesätze vor. Ziel der Maßnahme ist es, das bestehende Defizit im Rahmen eines Haushaltsicherungskonzeptes zu reduzieren.
Konkret wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 195 % auf 220 %, den der Grundsteuer B von 381 % auf 420 % sowie den der Gewerbesteuer von 410 % auf 430 % anzuheben. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Ertragsseite zu stärken und die Hebesätze an die Entwicklung des verfügbaren Einkommens sowie an die fiktiven Hebesätze anzupassen, um eine zu hohe Anrechnung bei den Schlüsselzuweisungen zu vermeiden. Zudem wird auf die Situation in umliegenden Kommunen des Kreises Wesel sowie auf Hinweise der Kommunalaufsicht verwiesen.
Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhungen werden mit Mehrerträgen von etwa 26.000 € bei der Grundsteuer A, rund 320.000 € bei der Grundsteuer B und etwa 450.000 € bei der Gewerbesteuer beziffert. Zur Veranschaulichung der Belastungsänderungen führt die Vorlage Beispiele für landwirtschaftliche Betriebe sowie für Einfamilienhäuser an. Der Rat wird gebeten, die Erlassung der neuen Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 14.04.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2011kein Ergebnis hinterlegt