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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1RAL-Gütezeichen ''Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung'' hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010Zur Vorlage · 2011/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion, die notwendigen Vorbereitungen für die Erlangung des RAL-Gütezeichens „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zu treffen. Ziel der Zertifizierung ist die Verbesserung des Standortfaktors durch messbare Qualitätsstandards in der Verwaltung. Die Zertifizierung basiert auf 13 Güte- und Prüfbestimmungen, die unter anderem die Bearbeitungszeiten von Baugenehmigungen, die Reaktionszeiten auf Anfragen sowie die Verlässlichkeit von Serviceversprechen umfassen.
Für den Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien ist die Einführung eines Dokumentationssystems in verschiedenen Fachbereichen, wie etwa der Bauverwaltung, der Kämmerei oder der Wirtschaftsförderung, erforderlich. Zudem sind eine regelmäßige Eigenüberwachung sowie eine zweijährliche externe Fremdüberwachung durch die TÜV NORD CERT GmbH vorgesehen.
Die Verwaltung weist auf die mit der Zertifizierung verbundenen Kosten hin. Neben jährlichen Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.500 Euro und einer einmaligen Aufnahmegebühr fallen Kosten für die Fremdüberwachung, die Kundenzufriedenheitsanalyse sowie personelle Aufwendungen für eine mögliche RAL-Beauftragung an. Die jährlichen Gesamtkosten werden auf mindestens 16.300 Euro geschätzt. Aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes und der Schwierigkeit, bestimmte Kriterien, wie die Bearbeitungsfristen für Baugenehmigungen, verlässlich einzuhalten, empfiehlt die Verwaltung, von der Erlangung des Gütezeichens abzusehen.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 2Benennung der neuen städtischen Sportanlage im Mühlenrott, Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2011/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Benennung der neuen städtischen Sportanlage im Mühlenrott im Ortsteil Hamminkeln. Die Verbandssparkasse Wesel hat beantragt, die Anlage bis zum Jahr 2021 als „Sparkassen Sportpark“ zu bezeichnen. Im Gegenzug bietet das Kreditinstitut finanzielle Unterstützung für den SV Hamminkeln an, um die Errichtung des Vereinsheims sowie die Unterhaltung der Sportanlage zu ermöglichen. Ein entsprechendes Ersuchen zur Herbeiführung eines Beschlusses liegt seitens des SV Hamminkeln vor.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag stattzugeben, knüpft die Zusage jedoch an eine Bedingung. Der Verein soll verpflichtet werden, einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der von der Verbandssparkasse bereitgestellten Mittel zu erbringen. Dieser Nachweis muss bis zum 31. Dezember 2011 vorgelegt werden. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass Verhandlungen mit einem anderen Kreditinstitut zu einem weniger vorteilhaften Ergebnis geführt hätten.
Der Entwurf für den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses sieht vor, dem SV Hamminkeln und der Verbandssparkasse Wesel das Recht zur Namensgebung der Sportanlage bis 2021 einzuräumen, sofern der vereinbarte Verwendungsnachweis durch den Verein fristgerecht erbracht wird.
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Beratungsfolge
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 3Pflege der Sportplatzanlagen durch die Vereine hier: ÜbergangsregelungZur Vorlage · 2011/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einer Übergangsregelung zur Pflege der Sportplatzanlagen durch lokale Vereine. Da die auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2007 geschlossenen Verträge zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen sind, schlägt die Verwaltung eine vorübergehende Lösung für das Jahr 2011 vor.
Es wird vorgeschlagen, den Vereinen Sportverein Brünen e.V., Blau-Weiß Dingden e.V., HSC Dingden Berg e.V., VfR Haffen-Mehr-Mehrhoog e.V., Sportverein Hamminkeln e.V., Sportverein Grün-Weiß Lankern e.V., Sportverein Schwarz-Weiß Ringenberg e.V. sowie Sportverein Blau-Weiß Wertherbruch e.V. einen Zuschuss zur Pflege der Rasenspielflächen und Nebenflächen zu gewähren. Dieser Zuschuss soll den bisherigen Vertragsgrundlagen entsprechen, jedoch um die neuen Flächen in Hamminkeln und Dingden modifiziert werden. Voraussetzung für die Gewährung der Mittel ist die Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises durch die Vereine bis zum Jahresende 2011.
Für die Finanzierung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung. Parallel dazu ist die Verwaltung beauftragt, im laufenden Jahr 2011 eine neue Förderstruktur zu erarbeiten. Diese soll in Abstimmung mit den Vereinen entwickelt und den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt werden, um ab dem Jahr 2012 als neue Grundlage für die Sportförderung dienen zu können. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt die Annahme des Vorschlags an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 24.03.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (6. Sitzung)
- 4Änderung der Öffnungszeiten der Bäder 2011Zur Vorlage · 2011/0034.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0034.1 sieht eine Neuregelung der Öffnungszeiten der Hallen- und Freibäder in Hamminkeln für das Jahr 2011 vor. Hintergrund der Anpassungen sind Vorgaben des Haupt- und Finanzausschusses zur Erzielung von Einsparungen sowie der Wegfall von Personalressourcen durch das Ausscheiden einer Vollzeitkraft und einer Teilzeitkraft im Bereich der Badewärter.
Für das Hallenbad ist eine zeitweise vollständige Öffnung sowie die Bereitstellung für Schulschwimmen vorgesehen. Die Nutzungszeiten sind dabei nach Zeiträumen gegliedert, wobei unter anderem feste Zeiten für die Öffentlichkeit, die Schwimmabteilung des HSV, Seniorenschwimmen sowie Wassergymnastik festgeschrieben sind. Im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 31. Mai 2011 dient das Hallenbad primär dem Schulschwimmen.
Das Freibad soll im Zeitraum von Mitte Mai bis Juli primär für Vereinsschwimmen und Schulschwimmen genutzt werden, bevor ab Mitte Juli ein alleiniger Betrieb durch die Stadt für die Öffentlichkeit erfolgt. Die Öffnungszeiten im Freibad sind von der Witterung abhängig; bei Temperaturen unter 18 Grad ist eine Schließung um 12:00 Uhr vorgesehen.
Um die Sicherheit und die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben bei verringertem Personalbestand zu gewährleisten, ist die Einstellung einer Aushilfe sowie die gelegentliche Nutzung von Personal anderer Betreiber geplant. Hierfür sollen im Produkt Sportstätten 6.000 Euro für zusätzlichen Personalaufwand veranschlagt werden. Die Netto-Einsparung an Personalkosten für das Jahr 2011 wird auf rund 24.600 Euro geschätzt.
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- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 5Regionale 2016 hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2011/0053 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2011/0053 legt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum Projekt „Regionale 2016“ vor. Die Regionale 2016 Agentur übernimmt dabei die Gestaltung und Steuerung des regionalen Entwicklungsprozesses. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Organisation von Auswahl- und Qualifizierungsverfahren, die Beratung von Projektträgern bei der Ideenfindung, die Vernetzung von Akteuren sowie die Durchführung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit und von Veranstaltungen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Vorbereitung des Entwicklungsprozesses durch Projektfindung, die Weiterentwicklung zentraler Ziele sowie die Erarbeitung eines strukturpolitischen Positionspapiers. Die strategischen Ziele der Region umfassen die nachhaltige Gestaltung des Flächenwandels, die Schärfung wirtschaftlicher Profile zur Sicherung des Standortes sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge für eine alternde Bevölkerung. Hierzu werden unter anderem die Entwicklung strategischer Flusskonzepte in verschiedenen Arbeitsgruppen angestrebt.
Hinsichtlich der Finanzierung der kommunalen Eigenanteile für diese Flusskonzepte wird ein Modell vorgeschlagen, bei dem die Kosten im Verhältnis der Gesellschaftsanteile der kommunalen Gesellschafter getragen werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung dieser Eigenanteile durch Mittel Dritter, beispielsweise durch Sparkassen oder Wasser- und Bodenverbände, möglich ist und durch die Regionale-Agentur angefragt wird. Ein Zuwendungsbescheid des MKULNV über eine 50-prozentige Förderung liegt bereits vor.
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Beratungsfolge
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 6Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant im Rahmen von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine entsprechende Satzung zu erlassen, die auf dem Muster des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen basiert.
Nach dem Entwurf der Satzung sind Wohnungen steuerpflichtig, die neben der Hauptwohnung von Eigentümern, Mietern oder deren Angehörigen genutzt werden. Als Steuersatz ist ein Anteil von 12 % der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage vorgesehen. Die Steuer dient dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzubilden, die sich aus der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf ergibt.
Der Entwurf enthält spezifische Befreiungstatbestände. Davon sind unter anderem Studierende befreit, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben und am Studienort eine Zweitwohnung nutzen. Zudem sind Personen von der Steuer befreit, die in öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen eine vorübergehende Berufsausbildung oder Fortbildung absolvieren. Eine Besteuerung von berufsbedingten Nebenwohnungen bei verheirateten Berufstätigen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
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- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 7Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2011/0037 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht eine Anpassung der Realsteuerhebesätze vor. Ziel der Maßnahme ist es, das bestehende Defizit im Rahmen eines Haushaltsicherungskonzeptes zu reduzieren.
Konkret wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 195 % auf 220 %, den der Grundsteuer B von 381 % auf 420 % sowie den der Gewerbesteuer von 410 % auf 430 % anzuheben. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Ertragsseite zu stärken und die Hebesätze an die Entwicklung des verfügbaren Einkommens sowie an die fiktiven Hebesätze anzupassen, um eine zu hohe Anrechnung bei den Schlüsselzuweisungen zu vermeiden. Zudem wird auf die Situation in umliegenden Kommunen des Kreises Wesel sowie auf Hinweise der Kommunalaufsicht verwiesen.
Die finanziellen Auswirkungen der Erhöhungen werden mit Mehrerträgen von etwa 26.000 € bei der Grundsteuer A, rund 320.000 € bei der Grundsteuer B und etwa 450.000 € bei der Gewerbesteuer beziffert. Zur Veranschaulichung der Belastungsänderungen führt die Vorlage Beispiele für landwirtschaftliche Betriebe sowie für Einfamilienhäuser an. Der Rat wird gebeten, die Erlassung der neuen Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 8FeuerwehrsatzungZur Vorlage · 2011/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Feuerwehrsatzung vom 23. März 1993 an die aktuelle Rechtsprechung und geänderte gesetzliche Bestimmungen anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst Änderungen bei der Berechnung von Fahrzeugkosten, dem Kostenersatz für die Beseitigung von Ölspuren sowie der Abrechnung von Einsatzzeiten.
Hinsichtlich der Fahrzeugkosten sollen die Vorhaltekosten gemäß den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts neu berechnet werden. Dabei ist die Einsatzstunde als Quotient aus den gesamten Vorhaltekosten und den Jahresstunden zu ermitteln. Zudem sollen Abschreibungen nur noch auf Basis des Anschaffungswerts und Zinsen nur für tatsächlich aufgenommenes Fremdkapital berücksichtigt werden.
Aufgrund der Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) soll die Satzung so ergänzt werden, dass die Stadt Kostenersatz für die Beseitigung von Ölspuren von den zuständigen Straßenbaulastträgern einfordern kann, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Dies betrifft insbesondere den Landesbetrieb Straßen NRW sowie den Kreis Wesel.
Zudem wird die bisherige Regelung zur Kostenpauschalierung nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts angepasst. Die Praxis, für jede angefangene Stunde einen vollen Stundensatz zu berechnen, wird durch ein Modell ersetzt, das der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt die Verabschiedung der angepassten Satzung nebst Tarif.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 05.04.2011 · Feuerschutzausschuss (3. Sitzung)
- 9Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0028 eine Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist die Haushaltskonsolidierung durch eine Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen. Zudem soll die Beitragspflicht auf Wirtschaftswege ausgeweitet werden, für die bislang keine Ausbaubeiträge erhoben werden konnten.
Der Entwurf basiert auf dem Satzungsmuster des Städte- und Gemeindebundes NRW. Durch die Einführung der Beitragspflicht für Wirtschaftswege und Änderungen in der Systematik ist eine direkte Vergleichbarkeit mit der bisherigen Satzung nicht gegeben. Die Stadt übernimmt weiterhin die Kostenanteile, die auf die Inanspruchnahme durch die Allgemeinheit sowie auf eigene Grundstücke entfallen. Bei der Festsetzung des Gemeindeanteils wird eine Staffelung nach Straßentypen vorgesehen, die sich am Umfang des Durchgangsverkehrs orientiert. Bei Nebenanlagen wie Gehweg oder Parkstreifen an Hauptverkehrsstraßen ist ein höherer Anteil der Beitragspflichtigen vorgesehen.
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich schlägt die Verwaltung einen Nutzungsfaktor von 0,04 und für forstwirtschaftliche Flächen einen Faktor von 0,02 vor. Zudem wurden teilweise die anrechenbaren Breiten, etwa für Radwege, erhöht. Für verkehrsberuhigte Bereiche sieht der Entwurf eine Regelung vor, die bei Bedarf Einzelfallsatzungen ermöglicht. Aufgrund der verstärkten Nutzung von Mulden-/Rigolensystemen zur Entwässerung wurde die anrechenbare Breite in diesen Bereichen um drei Meter vergrößert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 10Aufstellung einer Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen StraßenZur Vorlage · 2011/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0038 vorgelegt, die die Aufstellung einer neuen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zum Gegenstand hat. Die Erarbeitung dieser Satzung erfolgte auf Grundlage der Mustersatzung „Sondernutzung 2008“ des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie unter Berücksichtigung bestehender Satzungen über Sondernutzungen in benachbarten Kommunen.
Der Entwurf der Satzung umfasst neben den rechtlichen Regelungen auch eine entsprechende Anlage, welche die Gebührentarife für die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen zu Sonderzwecken festlegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Verabschiedung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie für die Sitzung des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 11Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 2011/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0050 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2011. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 24. Februar 2011 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der anstehenden Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Beratung in den Fachausschüssen ist bis zum 7. April 2011 vorgesehen. Die Verwaltung hat in der Vorlage darauf hingewiesen, dass die von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zusammengefasst beigefügt sind oder als Tischvorlage nachgereicht werden.
Der Fokus der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss liegt auf den Änderungsvorschlägen sowie auf den Änderungsanträgen, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen. Anträge, die den Kulturbereich betreffen, sind der Sitzungsvorlage bereits beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2011 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat sind für den 7. April bzw. den 14. April 2011 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011 · Rat (11. Sitzung)
- 07.04.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen