Feuerwehrsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Feuerwehrsatzung vom 23. März 1993 an die aktuelle Rechtsprechung und geänderte gesetzliche Bestimmungen anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst Änderungen bei der Berechnung von Fahrzeugkosten, dem Kostenersatz für die Beseitigung von Ölspuren sowie der Abrechnung von Einsatzzeiten.
Hinsichtlich der Fahrzeugkosten sollen die Vorhaltekosten gemäß den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts neu berechnet werden. Dabei ist die Einsatzstunde als Quotient aus den gesamten Vorhaltekosten und den Jahresstunden zu ermitteln. Zudem sollen Abschreibungen nur noch auf Basis des Anschaffungswerts und Zinsen nur für tatsächlich aufgenommenes Fremdkapital berücksichtigt werden.
Aufgrund der Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW) soll die Satzung so ergänzt werden, dass die Stadt Kostenersatz für die Beseitigung von Ölspuren von den zuständigen Straßenbaulastträgern einfordern kann, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Dies betrifft insbesondere den Landesbetrieb Straßen NRW sowie den Kreis Wesel.
Zudem wird die bisherige Regelung zur Kostenpauschalierung nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts angepasst. Die Praxis, für jede angefangene Stunde einen vollen Stundensatz zu berechnen, wird durch ein Modell ersetzt, das der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt die Verabschiedung der angepassten Satzung nebst Tarif.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011kein Ergebnis hinterlegt
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