Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant im Rahmen von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine entsprechende Satzung zu erlassen, die auf dem Muster des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen basiert.
Nach dem Entwurf der Satzung sind Wohnungen steuerpflichtig, die neben der Hauptwohnung von Eigentümern, Mietern oder deren Angehörigen genutzt werden. Als Steuersatz ist ein Anteil von 12 % der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage vorgesehen. Die Steuer dient dazu, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzubilden, die sich aus der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf ergibt.
Der Entwurf enthält spezifische Befreiungstatbestände. Davon sind unter anderem Studierende befreit, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben und am Studienort eine Zweitwohnung nutzen. Zudem sind Personen von der Steuer befreit, die in öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen eine vorübergehende Berufsausbildung oder Fortbildung absolvieren. Eine Besteuerung von berufsbedingten Nebenwohnungen bei verheirateten Berufstätigen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. April 2011 sowie des Rates am 14. April 2011 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.04.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2011kein Ergebnis hinterlegt