Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0028 eine Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist die Haushaltskonsolidierung durch eine Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen. Zudem soll die Beitragspflicht auf Wirtschaftswege ausgeweitet werden, für die bislang keine Ausbaubeiträge erhoben werden konnten.
Der Entwurf basiert auf dem Satzungsmuster des Städte- und Gemeindebundes NRW. Durch die Einführung der Beitragspflicht für Wirtschaftswege und Änderungen in der Systematik ist eine direkte Vergleichbarkeit mit der bisherigen Satzung nicht gegeben. Die Stadt übernimmt weiterhin die Kostenanteile, die auf die Inanspruchnahme durch die Allgemeinheit sowie auf eigene Grundstücke entfallen. Bei der Festsetzung des Gemeindeanteils wird eine Staffelung nach Straßentypen vorgesehen, die sich am Umfang des Durchgangsverkehrs orientiert. Bei Nebenanlagen wie Gehweg oder Parkstreifen an Hauptverkehrsstraßen ist ein höherer Anteil der Beitragspflichtigen vorgesehen.
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich schlägt die Verwaltung einen Nutzungsfaktor von 0,04 und für forstwirtschaftliche Flächen einen Faktor von 0,02 vor. Zudem wurden teilweise die anrechenbaren Breiten, etwa für Radwege, erhöht. Für verkehrsberuhigte Bereiche sieht der Entwurf eine Regelung vor, die bei Bedarf Einzelfallsatzungen ermöglicht. Aufgrund der verstärkten Nutzung von Mulden-/Rigolensystemen zur Entwässerung wurde die anrechenbare Breite in diesen Bereichen um drei Meter vergrößert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.04.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2011kein Ergebnis hinterlegt