51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln. Der betroffene Geltungsbereich liegt im Ortsteil Hamminkeln im Bereich der Kreuzung von Isselburger Straße und Brüner Straße.
Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche, die im aktuellen Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbindung Elektrizität ausgewiesen ist. Ziel der Anpassung ist die Darstellung dieser Fläche als gewerbliche Baufläche. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“, welcher einen Teil der Fläche für Versorgungsanlagen in ein Gewerbegebiet umwandelt. Die landesplanerische Zustimmung durch den Regionalverband wurde bereits im August 2011 erteilt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Dabei soll das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt werden. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, das vereinfachte Verfahren auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsunterlagen durchzuführen. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss am 17. November 2011 und für den Rat am 15. Dezember 2011 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 17.11.2011kein Ergebnis hinterlegt