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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 17. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0187 wird die 7. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgeschlagen, um die Gebührensätze zum 1. Januar 2012 anzupassen. Die Kalkulation für das Jahr 2012 sieht Änderungen bei den Gebühren für Restabfallgefäße sowie bei der Gewichtsgebühr vor. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 132,72 Euro auf 136,60 Euro, während sich die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 157,68 Euro auf 163,96 Euro erhöht. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall steigt von 0,52 Euro auf 0,57 Euro pro Kilogramm. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei null Euro. Die Grundgebühr pro Einwohner wird voraussichtlich konstant bei 22,50 Euro verbleiben.
Obwohl die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung aufgrund sinkender Entsorgungsgewichtsgebühren des Kreises Wesel um etwa 26.000 Euro geringer ausfallen, steigen die spezifischen Gefäß- und Gewichtsgebühren. Grund hierfür ist ein geringerer Überschuss aus Vorjahren, der zur Gebührenminderung herangezogen werden kann. Während im Jahr 2011 noch ein Überschuss von 159.812 Euro zur Verfügung stand, beläuft sich dieser für 2012 auf 28.839,23 Euro. Dieser Wert resultiert aus dem Jahresabschluss 2010, der bei der Restabfallentsorgung einen Fehlbetrag, bei der Altpapierentsorgung jedoch einen Überschuss auswies. Ein kalkulierter Überschuss bei den Wertstoffgefäßen wurde nicht zur Reduzierung der Restabfallgebühren herangezogen, da die Erlöse aus Altpapier aufgrund schwankender Marktpreise unsicher sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 25. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0188 die 5. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2012.
Nach einer neuen Gebührenkalkulation reduziert sich der Gebührensatz von bisher 0,98 Euro pro Meter auf 0,89 Euro pro Meter. Dieser neue Satz ist laut der Verwaltung kostendeckend. Als Gründe für die Senkung werden rückläufige Personalkosten sowie eine geringere Verwaltungskostenerstattung im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2011 angeführt.
In der Kalkulation sind zudem Restbeträge aus vergangenen Geschäftsjahren berücksichtigt. Ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 2.694,00 Euro sowie ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2010 in Höhe von 1.366,70 Euro wurden in die Berechnung einbezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2011 sowie für den Rat am 14. Dezember 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 36. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 6. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2012.
Die Kalkulation der Gebühren basiert auf unterschiedlichen Flächenarten, unterteilt in versiegelte Flächen, Waldflächen sowie übrige Flächen. Für die Wasser- und Bodenverbände ergeben sich für das Jahr 2012 spezifische Sätze. Während die Gebühren für den Raesfelder Isselverband und den Verband Mengering-Rümping-Honselbach im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben, weisen die Verbände Obere Issel, Mittlere Issel und Untere Issel Nord geringfügige Änderungen auf. Diese resultieren aus Anpassungen der Flächennutzung oder notwendigen Korrekturen.
Eine deutliche Veränderung zeigt sich beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd. Durch die Umstellung der Umlageregelungen auf Mitgliedsbeiträge nach dem einfachen Flächenmaßstab gemäß Wasserverbandsrecht reduziert sich der Gebührensatz für diesen Verband um etwa 11,4 %.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2011 sowie des Rates am 14. Dezember 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 44. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012 und Änderung des § 18 Festsetzung und FälligkeitZur Vorlage · 2011/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0191 wird die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf sieht Anpassungen der Gebührensätze für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung zum 1. Januar 2012 sowie eine Änderung des § 18 zur Festsetzung und Fälligkeit vor.
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,66 €/m³ auf 2,60 €/m³ sinken, während die Regenwassergebühr von 0,75 €/m² auf 0,80 €/m² steigt. Grund für die Senkung der Schmutzwassergebühr ist ein Überschuss aus dem Jahr 2010, der in die Kalkulation einfließt. Gleichzeitig wurde die Basis für die Abschreibungen von Anschaffungswerten auf Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt. Diese Änderung folgt einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dient der substanziellen Kapitalerhaltung. Die kalkulatorische Abschreibung steigt dadurch von 1.240.762 € im Jahr 2011 auf 1.643.682 € im Jahr 2012 an. Zudem wurde der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung auf 6,75 % gesenkt.
Zudem soll § 18 der Satzung geändert werden, um die Regelungen zur Gebührenpflicht an die Satzung für die Abfallentsorgung anzupassen. Während die Gebührenpflicht für Niederschlagswasser zu Jahresbeginn entsteht, soll die Gebührenpflicht für Schmutzwasser mit Ablauf des Kalenderjahres entstehen, sodass die endgültige Festsetzung erst am Jahresende erfolgt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 57. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant zum 1. Januar 2012 eine 7. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neukalkulation der Gebührensätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie für abflusslose Gruben vor.
Nach der neuen Kalkulation sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 27,76 € pro Kubikmeter auf 26,74 €. Im Bereich der abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von bisher 10,94 € auf 11,74 € pro Kubikmeter.
Die Verwaltung begründet die Anpassung der Sätze mit den Ergebnissen der Jahresabschlüsse. Bei den abflusslosen Gruben resultiert aus dem Jahresabschluss 2010 ein Fehlbetrag, der auf diesen Bereich einen Anteil von 2.654 € entfallen lässt. Ein Anstieg des Gebührensatzes wird zudem durch die Erwartung rückläufiger Abfuhrmengen begründet.
Bei den Kleinkläranlagen entfällt in der künftigen Kalkulation der Ansatz kalkulatorischer Kosten für Abschreibung und Verzinsung. Um jährliche Schwankungen der Gebührensätze abzumildern, berücksichtigt die Verwaltung bei der Berechnung anteilige Fehlbeträge aus den Vorjahren teilweise. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührensätze aufgrund des Fixkostenanteils und schwankender Abfuhrmengen weiterhin variieren können, während Transport- und Betriebskosten proportional zur Menge anfallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 6Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt dem Rat eine Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung zur Beschlussfassung vor. Ziel der Überarbeitung ist die Haushaltskonsolidierung, wobei die Anteile der Beitragspflichtigen erhöht und eine Beitragspflicht für Wirtschaftswege eingeführt werden soll. Nach einer Rückweisung durch den Rat im April 2011 und anschließenden Gesprächen mit Vertretern der Landwirtschaft und der Kreisbauernschaft Wesel wurde der Entwurf angepasst.
Der neue Entwurf sieht vor, Wirtschaftswege weiterhin als beitragsfähige Anlagen einzubeziehen. Um die Akzeptanz bei den Betroffenen zu erhöhen, wird jedoch ein alternativer Lösungsansatz verfolgt: Vor Beginn von Ausbaumaßnahmen an Wirtschaftswegen soll eine einvernehmliche, freiwillige Kostenbeteiligung der Anlieger angestrebt werden. Sollte keine Einigung erzielt werden, muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Ausbau ohne Beiträge erfolgt, dennoch durchgeführt wird oder ein Rückbau zur Reduzierung künftiger Unterhaltskosten stattfindet. Eine Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer A wurde geprüft, jedoch aufgrund der rechtlichen Lage und möglicher Belastungen für Grundstückseigentümer im Innenbereich nicht weiterverfolgt.
Die Neufassung enthält zudem gestaffelte Anteilssätze, die sich nach der Verkehrsbedeutung für Anlieger- und Durchgangsverkehr richten. Die Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen orientiert sich dabei an den von der Spannbreite des Städte- und Gemeindebundes vorgeschlagenen Sätzen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den vorliegenden Entwurf zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 7Neufassung der Vergnügungssteuersatzung hier: Einführung einer Steuerpflicht für sexuelle VergnügungenZur Vorlage · 2011/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0165 wird eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die Einführung einer Steuerpflicht für sexuelle Vergnügungen. Dies umfasst die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen. Ebenfalls steuerpflichtig soll das Angebot zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt außerhalb dieser Einrichtungen sein.
Die Verwaltung führt an, dass die Neufassung als Instrument zur Steuerung der genannten Einrichtungen und Handlungen dient. Zudem sollen durch die Änderung Mehreinnahmen zur Konsolidierung der städtischen Finanzen erzielt werden. Die Satzung soll zudem die steuerpflichtigen Tatbestände klarer und übersichtlicher regeln.
Nach dem Entwurf beträgt die Steuer für Veranstaltungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen 2,00 € pro angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche je Veranstaltungstag. Das Angebot zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt außerhalb dieser Einrichtungen wird mit 6,00 € je Veranstaltungstag belegt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass diese Sätze keine erdrosselnde Wirkung entfalten und somit nicht als unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit zu werten sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2011 und für den Rat am 14.12.2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 8Änderungen zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung sind Anregungen aus einem Fragebogen des Forums Senioren, die von der Verwaltung teilweise in den Satzungstext übernommen werden sollen.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft das Nutzungsrecht an Wahlgräbern. Es soll künftig möglich sein, ein Nutzungsrecht bereits vor dem Eintritt eines Sterbefalls zu erwerben. Die Verwaltung schlägt hierfür eine feste Nutzungsdauer von 25 Jahren sowie eine Verpflichtung zur Pflege durch die Nutzungsberechtigten vor. Zudem werden die Regelungen für Rasengräber angepasst, um die Möglichkeit zu schaffen, benachbarte Grabstellen für Ehegatten freizuhalten. Auch die Bereitstellung von Rasengräbern für Urnenbestattungen wird als neue Option aufgenommen.
Weitere Änderungen betreffen die Grabpflege und die Gestaltung. Die vorzeitige Einebnung von Gräbern soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein, wobei die Kostenregelung für den Friedhofsträger klargestellt wird. Bei der Gestaltung von Urnengräbern wird die Abdeckung mit vollständigen Grabplatten ermöglicht. Zudem wird der Ausschluss von Kiesbestreuungen auf älteren Grabstätten aufgehoben, um den sich wandelnden Gestaltungswünschen Rechnung zu tragen. Ergänzend werden die Regelungen zum Ende von Nutzungsrechten an Reihen- und Urnengräbern sowie Möglichkeiten zur Verlängerung von Urnenwahlgräbern rechtssicher präzisiert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 9Neufassung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRWZur Vorlage · 2011/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 zur Vorlagennummer 2011/0203 sieht eine Neufassung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vor. Grundlage für diese Anpassung ist das Landeswassergesetz NRW, konkret die Paragrafen 61a Abs. 3 bis 7. Bisher sind die Termine für die Prüfung privater Abwasserleitungen an die Prüfintervalle der öffentlichen Kanalisation gekoppelt.
Auf Basis einer Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28. September 2011 wird eine Änderung der Fristen vorgeschlagen. Für die Wasserschutzzone III a ist eine Verlängerung der Prüffrist bis Ende 2012 vorgesehen. In der Wasserschutzzone III b soll die Prüfung bis Ende 2013 erfolgen können. Zudem wird eine einjährige Fristverlängerung für die Bezirke 1 bis 10 im Bereich der Freispiegelkanalisation beantragt. Alle übrigen Termine der Satzung bleiben von dieser Änderung unberührt. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Neufassung der Satzung in dieser Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 10Entgeltsatzung für Bauhofleistungen gegenüber DrittenZur Vorlage · 2011/0158.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Entgeltsatzung für Bauhofleistungen des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH) gegenüber Dritten. Der Bauhof übernimmt als öffentliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln sowohl gesetzliche Pflichtaufgaben, wie die Verkehrssicherung, die Straßenreinigung sowie die Friedhofspflege, als auch freiwillige Leistungen. Während bestimmte Aufgaben wie die Abfallbeseitigung oder die Straßenreinigung bereits über andere Wege abgerechnet werden, umfasst das Spektrum der Leistungen für Dritte unter anderem die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrmaterialien für Veranstaltungen, die Reinigung von Fahrbahnen nach Festen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.
Da bisher keine Abrechnungsmodalitäten für diese Leistungen an Dritte existierten, wurde die neue Satzung erstellt, um eine Kostenübernahme durch den GBH zu vermeiden. Die Entgelttarife wurden auf Basis eines Beschlusses des Betriebsausschusses vom 09.11.2011 angepasst. Die neuen Personalsätze wurden so kalkuliert, dass sämtliche Overheadkosten enthalten sind und ein kostendeckender Stundenverrechnungssatz erreicht wird. Bei den Fahrzeugen wurden kalkulatorische Kosten wie Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt, während die Leihgebühren für Absperreinrichtungen und Verkehrszeichen unverändert bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Entgeltsatzung zu beschließen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 11Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln hier: Einführung einer Entgeltregelung für die Benutzung der städtischen Sportstätten durch die SportvereineZur Vorlage · 2011/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Kern der Vorlage ist die Einführung einer Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Sporteinrichtungen durch Sportvereine sowie durch Dritte.
Nachdem im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 30. November 2011 keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde, erfolgte im Anschluss eine interfraktionelle Erörterung der offenen Fragen. Der Betriebsausschuss hat der geplanten Entgelterhebung in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Nutzung von Hallensportstätten einen Betrag von 2,50 € und für Außensportstätten einen Betrag von 7,00 € pro Übungszeiteinheit zu erheben. Diese Kostenbeiträge sollen zur Deckung der Bewirtschaftungskosten dienen und ein Ergebnis von rund 80.000 € erzielen. Als Maßstab für die Abrechnung sollen die belegten Nutzungseinheiten für den Trainings- und Übungsbetrieb zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit einer höheren Planungssicherheit bei der Kalkulation von Aufwendungen und Erträgen für alle Beteiligten. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Benutzungsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 12Fachkraftstelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2011/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0176 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Anpassung der Fachkraftstellen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen Hamminkeln und Dingden. Hintergrund ist ein neuer Förderplan des Kreises Wesel als zuständiger Jugendhilfeträger, der zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Aufgrund veränderter Bedarfe ergibt sich eine Reduzierung des Stellenbedarfs im Ortsteil Hamminkeln von 2,5 auf 2,0 Fachkraftstellen. Im Gegensatz dazu steigt der Bedarf im Ortsteil Dingden aufgrund gestiegener Bevölkerungszahlen von 1,0 auf 1,5 Fachkraftstellen an. Der Kreis Wesel übernimmt weiterhin 60 Prozent der anerkennungsfähigen Personalkosten sowie einen Organisationszuschuss.
Die Katholische Kirchengemeinde St. Pankratius Dingden hat Interesse bekundet, die bestehende 0,5-Fachstelle in ihrer Jugendeinrichtung auf 1,0 Fachstelle zu erhöhen. Die Kirchengemeinde würde dabei 20 Prozent der verbleibenden Personalkosten tragen. Für die restlichen 20 Prozent der Kosten wird die Übernahme durch kommunale Mittel beantragt, analog zur bisherigen Finanzierungsstruktur. Die jährlichen Zusatzkosten für die Stadt Hamminkeln belaufen sich auf etwa 6.000 Euro.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Verwaltung mit der Änderung der Vereinbarung mit der Kirchengemeinde zu beauftragen und die entsprechenden Mittel für den Personalkostenzuschuss in den Haushalt 2012 einzustellen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 1351. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGBZur Vorlage · 2011/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln. Der betroffene Geltungsbereich liegt im Ortsteil Hamminkeln im Bereich der Kreuzung von Isselburger Straße und Brüner Straße.
Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche, die im aktuellen Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbindung Elektrizität ausgewiesen ist. Ziel der Anpassung ist die Darstellung dieser Fläche als gewerbliche Baufläche. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“, welcher einen Teil der Fläche für Versorgungsanlagen in ein Gewerbegebiet umwandelt. Die landesplanerische Zustimmung durch den Regionalverband wurde bereits im August 2011 erteilt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Dabei soll das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt werden. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, das vereinfachte Verfahren auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsunterlagen durchzuführen. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss am 17. November 2011 und für den Rat am 15. Dezember 2011 vorgesehen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 17.11.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 14Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2011/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0170 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Am Brömmlingshof“ vor. Das Vorhaben betrifft ein Areal südlich der Bislicher Straße und des Brömmlingshofs. Ziel der Planung ist es, eine rechtliche Grundlage für die Bebauung und Erschließung von Grundstücken zu schaffen. Ein erster Entwurf sieht die Errichtung von fünf Einzelhäusern vor, die über eine Stichstraße in Verlängerung der Straße „In der Brinke“ erschlossen werden sollen.
Der Bereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Grünfläche mit der Zweckbindung Friedhof ausgewiesen. Da eine weitere Bebauung in diesem Bereich nicht mehr auf Basis der bestehenden Innenbereichsregelung nach § 34 BauGB erfolgen kann, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dies dient auch dazu, die Erschließung sicherzustellen und mögliche Konflikte mit der angrenzenden Safterei zu regeln.
Der Plan umfasst zudem die Bebauung von Flächen, die bisher für eine Erweiterung des angrenzenden Friedhofs vorgesehen waren. Nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung wird die Nutzung dieser Flächen als entbehrlich eingestuft, da der Bedarf an Begräbnisflächen aktuell rückläufig ist und an anderen Standorten Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Die Fachverwaltung bewertet das Konzept als tragfähig und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 17.11.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (11. Sitzung)
- 15Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die "Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hamminkeln vom 30.08 bis 09.09.2011"Zur Vorlage · 2011/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister legt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hamminkeln vom 30. August bis zum 9. September 2011 vor. Die Prüfung der zum 1. Januar 2009 aufgestellten Eröffnungsbilanz erfolgte im Rahmen der allgemeinen Aufsicht durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Der Prüfbericht enthält Feststellungen, die nach Einschätzung der Gemeindeprüfungsanstalt eine Korrektur, eine weitergehende Überprüfung oder eine Begründung durch die Kommune erforderlich machen. Eine formale Stellungnahme zu den Beanstandungen ist gemäß der geltenden Rechtslage nicht vorgeschrieben. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Wesel sowie die Bezirksregierung wurden über das Ergebnis informiert.
Ein Ausräumverfahren mit der Kommunalaufsicht wird derzeit durchgeführt. Die Kommunalaufsicht hat bereits mitgeteilt, dass die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 noch nicht bekannt gemacht werden kann, da die von der Gemeindeprüfungsanstalt getroffenen Feststellungen im Wesentlichen als Rechtsverstoß eingestuft wurden. Eine endgültige Entscheidung der Kommunalaufsicht steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät über den Bericht und unterrichtet den Rat über dessen wesentlichen Inhalt sowie die Ergebnisse der Beratungen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich in einer Sitzung zur weiteren Vorgehensweise beraten. Der Rat wird vorgeschlagen, den wesentlichen Inhalt des Berichts sowie die Ergebnisse der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 16Stand des Anzeigeverfahrens der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und des Jahresabschlusses 2009 des Kernhaushaltes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 2011/0200) des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Stand des Anzeigeverfahrens der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 sowie des Jahresabschlusses 2009 des Kernhaushaltes der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat die genannten Abschlüsse im Juli 2011 einstimmig festgestellt hatte, untersagte die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 26.10.2011 die öffentliche Bekanntmachung aufgrund von Verstößen gegen bilanzielle und haushaltsrechtliche Vorschriften.
In einem Gespräch zur Klärung der Anmerkungen wurden verschiedene Bilanzierungspunkte erörtert. Die Kommunalaufsicht sieht bei der Bewertung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Sanierungsgeld Rechtsverstöße vor. Insbesondere die Anwendung eines Rekonstruktionswertes sowie die Wahl eines niedrigeren Zinsfattes bei den Pensionsrückstellungen wurden beanstandet. Zudem wurde die fehlende Passivierung von Zinssubventionen sowie die Notwendigkeit von Umgliederungen bei Erbbaurechtsgrundstücken und Anteilen am Freizeitverbund Niederrhein GmbH festgestellt. Auch die Struktur des Jahresabschlusses auf Produktebene sowie die Einhaltung der gesetzlichen Mindestgliederung wurden kritisiert.
Während die Kommunalaufsicht aufgrund der festgestellten Verstöße eine erneute Feststellung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2009 durch den Rat für notwendig erachtet, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die erforderlichen Änderungen über die Korrekturvorschrift im nächsten Jahresabschluss nachgeholt werden können.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 17Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2012Zur Vorlage · 2011/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0209 betrifft die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt, um ihn dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Haushaltsentwurf zunächst in den Fraktionen vorberaten wird. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Entwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung am 1. März 2012 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Einzelheiten verwiesen, die dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen sind, welcher im Rahmen der Sitzung vorgelegt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung beauftragt. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 18Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes für die GrünschnittentsorgungZur Vorlage · 2011/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 über die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes für die Grünschnittentsorgung beraten. Die Vorlage mit der Nummer 2011/0195 geht auf einen Beschluss des Betriebsausschusses vom 9. November 2011 zurück, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, eine solche Arbeitsgruppe einzuberufen.
Die vorgeschlagene Zusammensetzung der Arbeitsgruppe umfasst Mitglieder aus verschiedenen Fraktionen sowie sachkundige Bürger. Die Entsendung der Mitglieder erfolgt gemäß dem Vorschlag des Betriebsausschusses und sieht Vertreter der CDU, SPD, USD, FDP sowie der Bündnis 90/Die Grünen vor. Neben den Vertretern der Fraktionen sollen auch sachkundige Bürger an der Gruppe beteiligt sein. Aufseiten der Verwaltung ist die Mitwirkung von Vorstandsbereichsleitern vorgesehen.
Die Einrichtung der Arbeitsgruppe erfolgt auf Grundlage von § 7 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln, der dem Rat die Befugnis einräumt, nicht gesetzlich vorgeschriebene Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte einzusetzen. Der Bürgermeister nimmt in diesem Gremium nicht am Stimmrecht teil. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 10.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 19Nachbesetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport hier: Vertreter der SchulenZur Vorlage · 2011/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0208 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung der Schulvertretung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport. Gemäß dem Schulgesetz NRW können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in diesen Ausschuss berufen werden, wobei sich deren Mitwirkungsrechte aufgrund der Zusammensetzung des Ausschusses auf Schulangelegenheiten beschränken.
Nach einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 werden jeweils ein Vertreter der Primarstufe und ein Vertreter der Sekundarstufe in den Ausschuss berufen. Aufgrund des Ausscheidens einer Vertreterin der Primarstufe aus dem Schuldienst zum Schuljahr 2011/2012 hat die Schulleiterkonferenz am 23. November 2011 eine Neubesetzung vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Nachbesetzung für die Primarstufe wie folgt festlegt: Eine Schulleiterin soll als beratendes Mitglied und eine weitere Schulleiterin als beratendes stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitswahl gemäß der Gemeindeordnung NRW, wobei der Bürgermeister kein Stimmrecht besitzt. Die Entscheidung über diese personelle Neubesetzung ist für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2011 vorgesehen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 20Weisungsgebundenheit städtischer Vertreter in den Gremien von Drittorganisationen; hier: Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder Bernfried Schneiders und Karl-Heinz Stenck in der Zweckverbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes WittenhorstZur Vorlage · 2011/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0171 befasst sich mit der Weisungsgebundenheit von Ratsmitgliedern, die als Vertreter der Stadt Hamminkeln in den Gremien des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst tätig sind. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 28. September 2011, die Erhebung einer Konzessionsabgabe durch eine Anpassung der Gebührenstruktur zu ermöglichen.
In der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2011 stimmte ein Ratsmitglied gegen diese Erhebung. Bei der anschließenden Verabschiedung einer Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung am 16. November 2011 enthielten sich zwei Ratsmitglieder der Abstimmung. Damit wurde gegen die im Innenverhältnis bestehende Weisung des Rates gehandelt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die entsandten Vertreter an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Weisungen kann die Abberufung der Vertreter durch den Rat zur Folge haben, sofern sachliche Gründe vorliegen. Da es sich um ein erstmaliges Ereignoll ohne unmittelbare finanzielle Nachteile für die Stadt handelt, wird im Beschlussvorschlag die Entscheidung über eine Abberufung der beiden betroffenen Ratsmitglieder aus den Gremien des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst sowie die Erteilung einer schriftlichen Rüge durch den Bürgermeister angeregt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 21Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung B 473/Loikumer RottZur Vorlage · 2011/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung B 473 und Loikumer Rott. Hintergrund der Maßnahme ist die Entscheidung einer Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Kreispolizeibehörde, des Landesbetriebs Straßenbau NRW und des Ordnungsamtes der Stadt Hamminkeln zusammensetzt. Die Kommission sah aufgrund der Verkehrsströme und eines Unfalls im Oktober 2010 Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Die Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW sieht eine Rechtsabbiegerspur von der Autobahn in Richtung Gewerbegebiet vor, um den Verkehrsfluss zu erleichtern. Diese bauliche Veränderung würde dazu führen, dass der bestehende Radweg in diesem Bereich aufgegeben werden muss. Eine Verlegung des Radweges parallel zur neuen Abbiegespur sowie die Herstellung einer Querverbindung zur Straße Beerenhuk wären mit erheblichen Kosten verbunden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die endgültige Herstellung der Radwegeverbindung zu verzichten. Der Rückbau des bestehenden Teilstücks des Radweges würde im Rahmen der Umsetzung der Lichtsignalanlage durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen. Für die Stadt Hamminkeln entstehen gemäß Bundesfernstraßengesetz anteilige Kosten in Höhe von etwa 40.000 Euro für die Errichtung der Lichtsignalanlage. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für das Jahr 2012 beantragt. Der Rat soll der Planung zustimmen und auf die Radwegeverbindung verzichten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 22Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 23Mitteilungen und Anfragen