Neufassung der Vergnügungssteuersatzung hier: Einführung einer Steuerpflicht für sexuelle Vergnügungen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0165 wird eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die Einführung einer Steuerpflicht für sexuelle Vergnügungen. Dies umfasst die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen. Ebenfalls steuerpflichtig soll das Angebot zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt außerhalb dieser Einrichtungen sein.
Die Verwaltung führt an, dass die Neufassung als Instrument zur Steuerung der genannten Einrichtungen und Handlungen dient. Zudem sollen durch die Änderung Mehreinnahmen zur Konsolidierung der städtischen Finanzen erzielt werden. Die Satzung soll zudem die steuerpflichtigen Tatbestände klarer und übersichtlicher regeln.
Nach dem Entwurf beträgt die Steuer für Veranstaltungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen 2,00 € pro angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche je Veranstaltungstag. Das Angebot zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt außerhalb dieser Einrichtungen wird mit 6,00 € je Veranstaltungstag belegt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass diese Sätze keine erdrosselnde Wirkung entfalten und somit nicht als unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit zu werten sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2011 und für den Rat am 14.12.2011 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2011kein Ergebnis hinterlegt