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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 17. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0187 wird die 7. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vorgeschlagen, um die Gebührensätze zum 1. Januar 2012 anzupassen. Die Kalkulation für das Jahr 2012 sieht Änderungen bei den Gebühren für Restabfallgefäße sowie bei der Gewichtsgebühr vor. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 132,72 Euro auf 136,60 Euro, während sich die Gebühr für ein 240-Liter-Gefäß von 157,68 Euro auf 163,96 Euro erhöht. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall steigt von 0,52 Euro auf 0,57 Euro pro Kilogramm. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei null Euro. Die Grundgebühr pro Einwohner wird voraussichtlich konstant bei 22,50 Euro verbleiben.
Obwohl die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung aufgrund sinkender Entsorgungsgewichtsgebühren des Kreises Wesel um etwa 26.000 Euro geringer ausfallen, steigen die spezifischen Gefäß- und Gewichtsgebühren. Grund hierfür ist ein geringerer Überschuss aus Vorjahren, der zur Gebührenminderung herangezogen werden kann. Während im Jahr 2011 noch ein Überschuss von 159.812 Euro zur Verfügung stand, beläuft sich dieser für 2012 auf 28.839,23 Euro. Dieser Wert resultiert aus dem Jahresabschluss 2010, der bei der Restabfallentsorgung einen Fehlbetrag, bei der Altpapierentsorgung jedoch einen Überschuss auswies. Ein kalkulierter Überschuss bei den Wertstoffgefäßen wurde nicht zur Reduzierung der Restabfallgebühren herangezogen, da die Erlöse aus Altpapier aufgrund schwankender Marktpreise unsicher sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 25. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0188 die 5. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2012.
Nach einer neuen Gebührenkalkulation reduziert sich der Gebührensatz von bisher 0,98 Euro pro Meter auf 0,89 Euro pro Meter. Dieser neue Satz ist laut der Verwaltung kostendeckend. Als Gründe für die Senkung werden rückläufige Personalkosten sowie eine geringere Verwaltungskostenerstattung im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2011 angeführt.
In der Kalkulation sind zudem Restbeträge aus vergangenen Geschäftsjahren berücksichtigt. Ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2009 in Höhe von 2.694,00 Euro sowie ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2010 in Höhe von 1.366,70 Euro wurden in die Berechnung einbezogen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2011 sowie für den Rat am 14. Dezember 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 36. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 6. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2012.
Die Kalkulation der Gebühren basiert auf unterschiedlichen Flächenarten, unterteilt in versiegelte Flächen, Waldflächen sowie übrige Flächen. Für die Wasser- und Bodenverbände ergeben sich für das Jahr 2012 spezifische Sätze. Während die Gebühren für den Raesfelder Isselverband und den Verband Mengering-Rümping-Honselbach im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben, weisen die Verbände Obere Issel, Mittlere Issel und Untere Issel Nord geringfügige Änderungen auf. Diese resultieren aus Anpassungen der Flächennutzung oder notwendigen Korrekturen.
Eine deutliche Veränderung zeigt sich beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd. Durch die Umstellung der Umlageregelungen auf Mitgliedsbeiträge nach dem einfachen Flächenmaßstab gemäß Wasserverbandsrecht reduziert sich der Gebührensatz für diesen Verband um etwa 11,4 %.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2011 sowie des Rates am 14. Dezember 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 44. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012 und Änderung des § 18 Festsetzung und FälligkeitZur Vorlage · 2011/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0191 wird die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf sieht Anpassungen der Gebührensätze für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung zum 1. Januar 2012 sowie eine Änderung des § 18 zur Festsetzung und Fälligkeit vor.
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,66 €/m³ auf 2,60 €/m³ sinken, während die Regenwassergebühr von 0,75 €/m² auf 0,80 €/m² steigt. Grund für die Senkung der Schmutzwassergebühr ist ein Überschuss aus dem Jahr 2010, der in die Kalkulation einfließt. Gleichzeitig wurde die Basis für die Abschreibungen von Anschaffungswerten auf Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt. Diese Änderung folgt einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dient der substanziellen Kapitalerhaltung. Die kalkulatorische Abschreibung steigt dadurch von 1.240.762 € im Jahr 2011 auf 1.643.682 € im Jahr 2012 an. Zudem wurde der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung auf 6,75 % gesenkt.
Zudem soll § 18 der Satzung geändert werden, um die Regelungen zur Gebührenpflicht an die Satzung für die Abfallentsorgung anzupassen. Während die Gebührenpflicht für Niederschlagswasser zu Jahresbeginn entsteht, soll die Gebührenpflicht für Schmutzwasser mit Ablauf des Kalenderjahres entstehen, sodass die endgültige Festsetzung erst am Jahresende erfolgt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 57. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012Zur Vorlage · 2011/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant zum 1. Januar 2012 eine 7. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neukalkulation der Gebührensätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie für abflusslose Gruben vor.
Nach der neuen Kalkulation sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 27,76 € pro Kubikmeter auf 26,74 €. Im Bereich der abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von bisher 10,94 € auf 11,74 € pro Kubikmeter.
Die Verwaltung begründet die Anpassung der Sätze mit den Ergebnissen der Jahresabschlüsse. Bei den abflusslosen Gruben resultiert aus dem Jahresabschluss 2010 ein Fehlbetrag, der auf diesen Bereich einen Anteil von 2.654 € entfallen lässt. Ein Anstieg des Gebührensatzes wird zudem durch die Erwartung rückläufiger Abfuhrmengen begründet.
Bei den Kleinkläranlagen entfällt in der künftigen Kalkulation der Ansatz kalkulatorischer Kosten für Abschreibung und Verzinsung. Um jährliche Schwankungen der Gebührensätze abzumildern, berücksichtigt die Verwaltung bei der Berechnung anteilige Fehlbeträge aus den Vorjahren teilweise. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührensätze aufgrund des Fixkostenanteils und schwankender Abfuhrmengen weiterhin variieren können, während Transport- und Betriebskosten proportional zur Menge anfallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 6Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2011/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine zweite Änderung der Hundesteuersatzung vor. Hintergrund der geplanten Anpassung sind Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung für die Jahre ab 2012, da ein Haushaltsausgleich derzeit nicht absehbar ist. Die Verwaltung schlägt vor, die Steuersätze zu erhöhen. Bei der Haltung eines Hundes soll der Satz von 54,00 € auf 72,00 € steigen. Bei zwei Hunden erhöht sich der Betrag pro Hund von 84,00 € auf 96,00 €, während bei drei oder mehr Hunden der Satz pro Hund von 96,00 € auf 108,00 € angehoben werden soll. Diese Änderung führt zu jährlichen Mehreinnahmen von etwa 46.000 €, die bereits im Finanzplanungszeitraum 2011 als Konsolidierungsmasse eingeplant waren.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Frage nach einer möglichen Steuerbefreiung oder -ermäßigung für Besuchshunde, die in einem Altenheim ehrenamtlich eingesetzt werden. Da die aktuelle Satzung keine entsprechenden Regelungen vorsieht, wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt. Die Verwaltung empfiehlt, auch im Rahmen der Neufassung keine Befreiungstatbestände für Besuchshunde aufzunehmen. Als Gründe werden ein steigender Verwaltungsaufwand sowie mögliche Mindereinnahmen angeführt. Zudem wird auf die Gefahr hingewiesen, dass weitere Steuerbefreiungsansprüche für Hunde, die nicht rein privaten Zwecken dienen, entstehen könnten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 7Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0163 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2011/0163 befasst sich mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Hamminkeln, die nach einem Beschluss des Rates vom 14. April 2011 zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll. Vor dem Inkrafttreten wurde eine Prüfung durchgeführt, um das Verhältnis zwischen dem zu erwartenden Steuerertrag und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu bewerten.
Zur Veranschaulichung der Situation werden Erfahrungen aus anderen Kommunen angeführt. Während die Stadt Xanten mit einem Steueraufkommen von etwa 83.000 Euro und einem geringen Personalaufwand berichtete, zeigt das Beispiel der Stadt Isselburg, dass die Ermittlung steuerpflichtiger Personen zeitaufwendig sein kann, da Melderegisterdaten oft nicht aktuell sind. Die Stadt Steinfurt schaffte die Steuer nach zwei Jahren wieder ab, da der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zur Anzahl der verbliebenen Steuerpflichtigen zu hoch war, wobei jedoch die Anmeldung von Hauptwohnsitzen die Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhöhte.
In Hamminkeln waren zu Beginn des Jahres 1.080 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet, wobei ein Teil der gemeldeten Wohnsitze auf Campingplätzen oder in Wochenendhausgebieten entfällt. Die Verwaltung schätzt das jährliche Steueraufkommen auf etwa 10.000 bis 20.000 Euro. Ein positiver Steuerertrag für den städtischen Haushalt wird erst nach Abschluss der etwa zweijährigen Einführungsphase erwartet. Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Informationen zur Bekanntmachung der Satzung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 8Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt dem Rat eine Neufassung der Straßenbaubeitragssatzung zur Beschlussfassung vor. Ziel der Überarbeitung ist die Haushaltskonsolidierung, wobei die Anteile der Beitragspflichtigen erhöht und eine Beitragspflicht für Wirtschaftswege eingeführt werden soll. Nach einer Rückweisung durch den Rat im April 2011 und anschließenden Gesprächen mit Vertretern der Landwirtschaft und der Kreisbauernschaft Wesel wurde der Entwurf angepasst.
Der neue Entwurf sieht vor, Wirtschaftswege weiterhin als beitragsfähige Anlagen einzubeziehen. Um die Akzeptanz bei den Betroffenen zu erhöhen, wird jedoch ein alternativer Lösungsansatz verfolgt: Vor Beginn von Ausbaumaßnahmen an Wirtschaftswegen soll eine einvernehmliche, freiwillige Kostenbeteiligung der Anlieger angestrebt werden. Sollte keine Einigung erzielt werden, muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Ausbau ohne Beiträge erfolgt, dennoch durchgeführt wird oder ein Rückbau zur Reduzierung künftiger Unterhaltskosten stattfindet. Eine Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer A wurde geprüft, jedoch aufgrund der rechtlichen Lage und möglicher Belastungen für Grundstückseigentümer im Innenbereich nicht weiterverfolgt.
Die Neufassung enthält zudem gestaffelte Anteilssätze, die sich nach der Verkehrsbedeutung für Anlieger- und Durchgangsverkehr richten. Die Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen orientiert sich dabei an den von der Spannbreite des Städte- und Gemeindebundes vorgeschlagenen Sätzen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den vorliegenden Entwurf zu beschließen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 9Neufassung der Vergnügungssteuersatzung hier: Einführung einer Steuerpflicht für sexuelle VergnügungenZur Vorlage · 2011/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0165 wird eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die Einführung einer Steuerpflicht für sexuelle Vergnügungen. Dies umfasst die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen. Ebenfalls steuerpflichtig soll das Angebot zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt außerhalb dieser Einrichtungen sein.
Die Verwaltung führt an, dass die Neufassung als Instrument zur Steuerung der genannten Einrichtungen und Handlungen dient. Zudem sollen durch die Änderung Mehreinnahmen zur Konsolidierung der städtischen Finanzen erzielt werden. Die Satzung soll zudem die steuerpflichtigen Tatbestände klarer und übersichtlicher regeln.
Nach dem Entwurf beträgt die Steuer für Veranstaltungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen 2,00 € pro angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche je Veranstaltungstag. Das Angebot zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt außerhalb dieser Einrichtungen wird mit 6,00 € je Veranstaltungstag belegt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass diese Sätze keine erdrosselnde Wirkung entfalten und somit nicht als unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit zu werten sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2011 und für den Rat am 14.12.2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 10Änderungen zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung sind Anregungen aus einem Fragebogen des Forums Senioren, die von der Verwaltung teilweise in den Satzungstext übernommen werden sollen.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft das Nutzungsrecht an Wahlgräbern. Es soll künftig möglich sein, ein Nutzungsrecht bereits vor dem Eintritt eines Sterbefalls zu erwerben. Die Verwaltung schlägt hierfür eine feste Nutzungsdauer von 25 Jahren sowie eine Verpflichtung zur Pflege durch die Nutzungsberechtigten vor. Zudem werden die Regelungen für Rasengräber angepasst, um die Möglichkeit zu schaffen, benachbarte Grabstellen für Ehegatten freizuhalten. Auch die Bereitstellung von Rasengräbern für Urnenbestattungen wird als neue Option aufgenommen.
Weitere Änderungen betreffen die Grabpflege und die Gestaltung. Die vorzeitige Einebnung von Gräbern soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein, wobei die Kostenregelung für den Friedhofsträger klargestellt wird. Bei der Gestaltung von Urnengräbern wird die Abdeckung mit vollständigen Grabplatten ermöglicht. Zudem wird der Ausschluss von Kiesbestreuungen auf älteren Grabstätten aufgehoben, um den sich wandelnden Gestaltungswünschen Rechnung zu tragen. Ergänzend werden die Regelungen zum Ende von Nutzungsrechten an Reihen- und Urnengräbern sowie Möglichkeiten zur Verlängerung von Urnenwahlgräbern rechtssicher präzisiert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 11Entgeltsatzung für Bauhofleistungen gegenüber DrittenZur Vorlage · 2011/0158.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Entgeltsatzung für Bauhofleistungen des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH) gegenüber Dritten. Der Bauhof übernimmt als öffentliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln sowohl gesetzliche Pflichtaufgaben, wie die Verkehrssicherung, die Straßenreinigung sowie die Friedhofspflege, als auch freiwillige Leistungen. Während bestimmte Aufgaben wie die Abfallbeseitigung oder die Straßenreinigung bereits über andere Wege abgerechnet werden, umfasst das Spektrum der Leistungen für Dritte unter anderem die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrmaterialien für Veranstaltungen, die Reinigung von Fahrbahnen nach Festen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.
Da bisher keine Abrechnungsmodalitäten für diese Leistungen an Dritte existierten, wurde die neue Satzung erstellt, um eine Kostenübernahme durch den GBH zu vermeiden. Die Entgelttarife wurden auf Basis eines Beschlusses des Betriebsausschusses vom 09.11.2011 angepasst. Die neuen Personalsätze wurden so kalkuliert, dass sämtliche Overheadkosten enthalten sind und ein kostendeckender Stundenverrechnungssatz erreicht wird. Bei den Fahrzeugen wurden kalkulatorische Kosten wie Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt, während die Leihgebühren für Absperreinrichtungen und Verkehrszeichen unverändert bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Entgeltsatzung zu beschließen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 12Fachkraftstelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2011/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0176 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Anpassung der Fachkraftstellen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen Hamminkeln und Dingden. Hintergrund ist ein neuer Förderplan des Kreises Wesel als zuständiger Jugendhilfeträger, der zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Aufgrund veränderter Bedarfe ergibt sich eine Reduzierung des Stellenbedarfs im Ortsteil Hamminkeln von 2,5 auf 2,0 Fachkraftstellen. Im Gegensatz dazu steigt der Bedarf im Ortsteil Dingden aufgrund gestiegener Bevölkerungszahlen von 1,0 auf 1,5 Fachkraftstellen an. Der Kreis Wesel übernimmt weiterhin 60 Prozent der anerkennungsfähigen Personalkosten sowie einen Organisationszuschuss.
Die Katholische Kirchengemeinde St. Pankratius Dingden hat Interesse bekundet, die bestehende 0,5-Fachstelle in ihrer Jugendeinrichtung auf 1,0 Fachstelle zu erhöhen. Die Kirchengemeinde würde dabei 20 Prozent der verbleibenden Personalkosten tragen. Für die restlichen 20 Prozent der Kosten wird die Übernahme durch kommunale Mittel beantragt, analog zur bisherigen Finanzierungsstruktur. Die jährlichen Zusatzkosten für die Stadt Hamminkeln belaufen sich auf etwa 6.000 Euro.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Verwaltung mit der Änderung der Vereinbarung mit der Kirchengemeinde zu beauftragen und die entsprechenden Mittel für den Personalkostenzuschuss in den Haushalt 2012 einzustellen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 13Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln hier: Einführung einer Entgeltregelung für die Benutzung der städtischen Sportstätten durch die SportvereineZur Vorlage · 2011/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Kern der Vorlage ist die Einführung einer Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Sporteinrichtungen durch Sportvereine sowie durch Dritte.
Nachdem im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 30. November 2011 keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde, erfolgte im Anschluss eine interfraktionelle Erörterung der offenen Fragen. Der Betriebsausschuss hat der geplanten Entgelterhebung in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Nutzung von Hallensportstätten einen Betrag von 2,50 € und für Außensportstätten einen Betrag von 7,00 € pro Übungszeiteinheit zu erheben. Diese Kostenbeiträge sollen zur Deckung der Bewirtschaftungskosten dienen und ein Ergebnis von rund 80.000 € erzielen. Als Maßstab für die Abrechnung sollen die belegten Nutzungseinheiten für den Trainings- und Übungsbetrieb zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit einer höheren Planungssicherheit bei der Kalkulation von Aufwendungen und Erträgen für alle Beteiligten. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Benutzungsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14Stand des Anzeigeverfahrens der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und des Jahresabschlusses 2009 des Kernhaushaltes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 2011/0200) des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Stand des Anzeigeverfahrens der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 sowie des Jahresabschlusses 2009 des Kernhaushaltes der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat die genannten Abschlüsse im Juli 2011 einstimmig festgestellt hatte, untersagte die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 26.10.2011 die öffentliche Bekanntmachung aufgrund von Verstößen gegen bilanzielle und haushaltsrechtliche Vorschriften.
In einem Gespräch zur Klärung der Anmerkungen wurden verschiedene Bilanzierungspunkte erörtert. Die Kommunalaufsicht sieht bei der Bewertung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Sanierungsgeld Rechtsverstöße vor. Insbesondere die Anwendung eines Rekonstruktionswertes sowie die Wahl eines niedrigeren Zinsfattes bei den Pensionsrückstellungen wurden beanstandet. Zudem wurde die fehlende Passivierung von Zinssubventionen sowie die Notwendigkeit von Umgliederungen bei Erbbaurechtsgrundstücken und Anteilen am Freizeitverbund Niederrhein GmbH festgestellt. Auch die Struktur des Jahresabschlusses auf Produktebene sowie die Einhaltung der gesetzlichen Mindestgliederung wurden kritisiert.
Während die Kommunalaufsicht aufgrund der festgestellten Verstöße eine erneute Feststellung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2009 durch den Rat für notwendig erachtet, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die erforderlichen Änderungen über die Korrekturvorschrift im nächsten Jahresabschluss nachgeholt werden können.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 15Förderung der städtischen SportvereineZur Vorlage · 2011/0184.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der künftigen Ausgestaltung der Sportförderung in Hamminkeln. Während die Stadt bisher lediglich Förderrichtlinien für Sportbauvorhaben vorhält, soll künftig auch der Sportbetrieb gefördert werden, wobei ein Schwerpunkt auf der Kinder- und Jugendförderung liegt.
Die Voraussetzungen für eine Förderung umfassen die Einhaltung einer Mindestmitgliederzahl, die Gemeinnützigkeit, den Sitz in Hamminkeln sowie die Zugehörigkeit zum LBS und zum Stadtsportverband. Zudem muss der Mitgliedsbeitrag eine festgelegte Höhe aufweisen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, da die Zuweisung unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht.
Für die Förderung des Sportbetriebs sieht die Verwaltung ein Staffelungssystem vor, das sich am Anteil der Kinder- und Jugendmitglieder orientiert. Vereine mit einem Anteil von unter 30 % erhalten einen Faktor von 1,00, Vereine zwischen 30 % und unter 40 % einen Faktor von 1,25 und Vereine mit einem Anteil von über 40 % einen Faktor von 1,50. Die Förderung der Pflege und Unterhaltung städtischer oder eigener Sportanlagen soll durch die Förderbeträge für den Sportbetrieb abgegolten werden, wobei die Gesamthöhe der bereitgestellten Mittel unverändert bleibt.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer finalen Richtlinie zu beauftragen. Diese soll nach den genannten Kriterien erstellt und mit dem Stadtsportverband sowie den Vereinen abgestimmt werden, bevor sie zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 16Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 17Mitteilungen und Anfragen