Änderungen zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung sind Anregungen aus einem Fragebogen des Forums Senioren, die von der Verwaltung teilweise in den Satzungstext übernommen werden sollen.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft das Nutzungsrecht an Wahlgräbern. Es soll künftig möglich sein, ein Nutzungsrecht bereits vor dem Eintritt eines Sterbefalls zu erwerben. Die Verwaltung schlägt hierfür eine feste Nutzungsdauer von 25 Jahren sowie eine Verpflichtung zur Pflege durch die Nutzungsberechtigten vor. Zudem werden die Regelungen für Rasengräber angepasst, um die Möglichkeit zu schaffen, benachbarte Grabstellen für Ehegatten freizuhalten. Auch die Bereitstellung von Rasengräbern für Urnenbestattungen wird als neue Option aufgenommen.
Weitere Änderungen betreffen die Grabpflege und die Gestaltung. Die vorzeitige Einebnung von Gräbern soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein, wobei die Kostenregelung für den Friedhofsträger klargestellt wird. Bei der Gestaltung von Urnengräbern wird die Abdeckung mit vollständigen Grabplatten ermöglicht. Zudem wird der Ausschluss von Kiesbestreuungen auf älteren Grabstätten aufgehoben, um den sich wandelnden Gestaltungswünschen Rechnung zu tragen. Ergänzend werden die Regelungen zum Ende von Nutzungsrechten an Reihen- und Urnengräbern sowie Möglichkeiten zur Verlängerung von Urnenwahlgräbern rechtssicher präzisiert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2011kein Ergebnis hinterlegt