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Beschlussvorlage

Entgeltsatzung für Bauhofleistungen gegenüber Dritten

2011/0158.1 14.12.2011 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Entgeltsatzung für Bauhofleistungen des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH) gegenüber Dritten. Der Bauhof übernimmt als öffentliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln sowohl gesetzliche Pflichtaufgaben, wie die Verkehrssicherung, die Straßenreinigung sowie die Friedhofspflege, als auch freiwillige Leistungen. Während bestimmte Aufgaben wie die Abfallbeseitigung oder die Straßenreinigung bereits über andere Wege abgerechnet werden, umfasst das Spektrum der Leistungen für Dritte unter anderem die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrmaterialien für Veranstaltungen, die Reinigung von Fahrbahnen nach Festen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.

Da bisher keine Abrechnungsmodalitäten für diese Leistungen an Dritte existierten, wurde die neue Satzung erstellt, um eine Kostenübernahme durch den GBH zu vermeiden. Die Entgelttarife wurden auf Basis eines Beschlusses des Betriebsausschusses vom 09.11.2011 angepasst. Die neuen Personalsätze wurden so kalkuliert, dass sämtliche Overheadkosten enthalten sind und ein kostendeckender Stundenverrechnungssatz erreicht wird. Bei den Fahrzeugen wurden kalkulatorische Kosten wie Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt, während die Leihgebühren für Absperreinrichtungen und Verkehrszeichen unverändert bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Entgeltsatzung zu beschließen.

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