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Beschlussvorlage

Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln hier: Einführung einer Entgeltregelung für die Benutzung der städtischen Sportstätten durch die Sportvereine

2011/0202 14.12.2011 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Kern der Vorlage ist die Einführung einer Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Sporteinrichtungen durch Sportvereine sowie durch Dritte.

Nachdem im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 30. November 2011 keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde, erfolgte im Anschluss eine interfraktionelle Erörterung der offenen Fragen. Der Betriebsausschuss hat der geplanten Entgelterhebung in der vorliegenden Form zugestimmt.

Die Verwaltung schlägt vor, für die Nutzung von Hallensportstätten einen Betrag von 2,50 € und für Außensportstätten einen Betrag von 7,00 € pro Übungszeiteinheit zu erheben. Diese Kostenbeiträge sollen zur Deckung der Bewirtschaftungskosten dienen und ein Ergebnis von rund 80.000 € erzielen. Als Maßstab für die Abrechnung sollen die belegten Nutzungseinheiten für den Trainings- und Übungsbetrieb zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit einer höheren Planungssicherheit bei der Kalkulation von Aufwendungen und Erträgen für alle Beteiligten. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Benutzungsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

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