6. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 6. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2012.
Die Kalkulation der Gebühren basiert auf unterschiedlichen Flächenarten, unterteilt in versiegelte Flächen, Waldflächen sowie übrige Flächen. Für die Wasser- und Bodenverbände ergeben sich für das Jahr 2012 spezifische Sätze. Während die Gebühren für den Raesfelder Isselverband und den Verband Mengering-Rümping-Honselbach im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben, weisen die Verbände Obere Issel, Mittlere Issel und Untere Issel Nord geringfügige Änderungen auf. Diese resultieren aus Anpassungen der Flächennutzung oder notwendigen Korrekturen.
Eine deutliche Veränderung zeigt sich beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd. Durch die Umstellung der Umlageregelungen auf Mitgliedsbeiträge nach dem einfachen Flächenmaßstab gemäß Wasserverbandsrecht reduziert sich der Gebührensatz für diesen Verband um etwa 11,4 %.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2011 sowie des Rates am 14. Dezember 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2011kein Ergebnis hinterlegt